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Verliehenes Geld eintreiben.

DWolle

Mitglied
Hat auch mit dem Thema indirekt zu tun.

kann ein Mitarbeiter einen anderen Mitarbeiter kündigen lassen, wenn aufgrund der hier vorliegenden Situation kein Zusammenarbeiten mehr möglich ist.
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Hat auch mit dem Thema indirekt zu tun.

kann ein Mitarbeiter einen anderen Mitarbeiter kündigen lassen, wenn aufgrund der hier vorliegenden Situation kein Zusammenarbeiten mehr möglich ist.
Selbstverständlich nicht. Wieso sollte ein Mitarbeiter eigenmächtig darüber entscheiden können, ob einer seiner Kollegen entlassen wird?
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Ich meine über den Betriebsrat. Natürlich kann ein Mitarbeiter keine anderen Mitarbeiter kündigen.

die Rede ist von kündigen lassen
Ist dasselbe in Grün. Nochmal: wieso sollte ein Mitarbeiter einen seiner Kollegen entlassen können? Das ist ja wohl dein Problem, ob du die Person leiden kannst oder nicht. Du kannst ja selber auch einfach kündigen, wenn du die Person nicht erträgst oder geht es dir vielleicht einfach nur um Rache? Wie soll die Person dir eigentlich dein Geld zurückzahlen lassen, wenn du sie rauswerfen lässt?
 

DWolle

Mitglied
Ist dasselbe in Grün. Nochmal: wieso sollte ein Mitarbeiter einen seiner Kollegen entlassen können? Das ist ja wohl dein Problem, ob du die Person leiden kannst oder nicht. Du kannst ja selber auch einfach kündigen, wenn du die Person nicht erträgst oder geht es dir vielleicht einfach nur um Rache? Wie soll die Person dir eigentlich dein Geld zurückzahlen lassen, wenn du sie rauswerfen lässt?
Ich meine wenn es mit der Kollegin nur noch Reibereien gibt.
 
G

Gelöscht 124459

Gast
Ich meine wenn es mit der Kollegin nur noch Reibereien gibt.
Das habe ich schon verstanden, aber du verstehst nicht, dass das dein Problem ist. Als Vhef würde ich dann denjenigen abmahnen und ggf. verhaltensbedingt kündigen, von dem die Reibereien ausgehen. Du hast dabei absolut kein Mitspracherecht, wo kämen wir denn da hin, wenn Kollegen sich gegenseitig rauswerfen (lassen) könnten.
 

sapphyr

Aktives Mitglied
Bei uns im Betrieb gibt es eine Konfliktberatung.
Das wäre eine Anlaufstelle.
Du könntest dich natürlich auch an deinen Vorgesetzten wenden, wenn es mit der Kollegin dauerhaft zu Konflikten kommt und ein objektives berufliches Fehlverhalten von ihrer Seite vorliegt.

Disziplinarische Handhabe haben in dem Fall jedoch weder du noch der BR.
 

Trope

Mitglied
kann ein Mitarbeiter einen anderen Mitarbeiter kündigen lassen, wenn aufgrund der hier vorliegenden Situation kein Zusammenarbeiten mehr möglich ist.
Ehrlich gesagt habe ich nicht mal die Sache mit dem Geld 100 % verstanden, und irgendwie wird es mit jeder weiteren Erklärung nur schlimmer.

Du hattest Schulden bei der Bank. Trotzdem hat die dir weiteres Geld geliehen, damit du dieses an Dritte weiterverschenken kannst. Welche Bank macht sowas? Was hast du denen denn erzählt, wofür du das Geld brauchst? Welche Sicherheiten hattest du, damit sich die Bank auf sowas einlässt? Und was hat deine Freundin/Kollegin mit dem Geld angestellt? Die Höhe der Raten legt ja eine größere Anschaffung nahe. Wenn dir eh ein Vollstreckungsbescheid vorliegt, warum vollstreckst du dann nicht? Offensichtlich hat sie ein Einkommen, wenn ihr in derselben Firma arbeitet. Je nach ihren Einkommensverhältnissen, etwaigen Unterhaltsverpflichtungen etc. kannst du dann "einfach" ihr Gehalt pfänden.

Lass dich beraten. Nicht in einem Internetforum, sondern bei einem Fachmann (z.B. Anwalt) vor Ort, der dich (und sich selbst) so lange quält, bis er alle notwendigen Informationen zusammen hat. Die Nummer hier führt zu nichts. Hier rätseln jetzt seit zwei Monaten ein dutzend Leute, was genau du eigentlich willst.
 

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