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Verhaltensbedingte Kündigung?

Na ja, wenn er nach Stunden bezahlt wird, kriegt das eine ganz andere Bedeutung.
Die meisten hier bekommen Gehalt und keinen Lohn.
Und wenn jemand zehn Minuten vor der Hupe seinen Arbeitsplatz verlässt, kriegt das ein Geschmäckle.
 
Es ist doch völlig normal, kurz vor Ende der Arbeitszeit zur Toilette zu gehen. Auf dem Heimweg kann ja viel passieren. Stau oder so. Oder man hat einen langen Heimweg. Oder macht noch private Umwege.
Interessant. Und warum nicht direkt NACH Arbeitsende? Das zeugt ja nur vom Anspruch, dass der Arbeitgeber dich dafür gefälligst freizustellen hat und nicht gerade von der entsprechenden Dringlichkeit/dem Bedürfnis, wenn es präventiv ist. 😉
 
Nope, siehe meine Ergänzung oben. Finde das übrigens auch angemesen. Klogänge im normalen Rahmen ja, aber wenn das missbraucht wird? Oder wie rechtfertigt ihr den REHGELMÄßIGEN Klogang 10 min vor Feierabend? Sorry, solch eine Auf-den-Punkt-Verdauung hat kein Mensch.
Das ist Unsinn. Da gewinnt kein AG der Welt abgesehen davon war die Rede von 1 bis 2 mal.

siehe

Hallo,

sorry für die evtl. übertrieben besorgt klingende Frage:

Kann man gekündigt werden, weil man 10 Minuten vor Feierabend auf Toilette geht?

Vielleicht wenn dies regelmäßig der Fall wäre? Bei ein- oder zweimal eher nicht, oder?

"Arbeitszeitbetrug" klingt halt in dem Fall schon sehr krass, finde ich. Man könnte ja 5 Minuten von seiner regulären Pausenzeit dafür hernehmen, dann wäre es wieder ok, oder?
 
Das ist Unsinn. Da gewinnt kein AG der Welt abgesehen davon war die Rede von 1 bis 2 mal.

siehe
Hatte in #13 ja auch schon geschrieben, dass bei 1x oder 2x nicht von Regelmäßigkeit die Rede sein kann. Interessant wäre aber eben der Fall, wenn es tatsächlich ganz regelmäßig geschieht. Und ob der Klogänger überhaupt nochmal zum Arbeitsplatz zurückkehrt oder direkt in den Feierabend wäre dann der nächste mögliche Stolperstein.

Ich hab aber ehrlich gesagt nicht wirklich Ahnung davon. Finde den Sachverhalt nur interessant.
 
Also ich schließe mich der großen Meinung hier an - das ist kein Arbeitszeitbetrug. Genauso wie du jeden Morgen pünktlich wach wirst um zur Arbeit zu kommen, so kann es auch sein dass du regelmäßig zu gleichen Uhrzeiten auf die Toilette musst.

Der Rest ist gesundheitlich auszulegen, wie lange du auf Toilette bist und das geht deinem AG nix an. Genauso wenig ob der Stühlgang dünn oder hart ist ;-)
Kannst ihm ja vorschlagen, dass du dann eben beim nächsten Mal bei Magenkrämpfen lieber eine AU einreichst ;-)

Eine Abmahnung würde ich nicht unterschreiben, weil auch die Begründung banal wäre - dennoch auch wenn die Karten gut für dich stehen, sollte man es nicht auf die Spitze treiben. Wir haben aktuell ne schlechte wirtschaftliche Lage in Deutschland und viele AG sind halt froh wenn Sie auf solchen Wegen Mitarbeiter loswerden können.

Von daher Ärger vermeiden, aber man darf sich natürlich auch nicht alles gefallen lassen.
 

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