Drölfchen
Aktives Mitglied
Darum geht es hier auch nicht, wenn der AG einen Arbeitszeitbetrug in regelmäßigen Klogängen kurz vor Feierabend sieht. Hat jemand ´ne schwache Blase, sollte er ein Attest vorlegen.Der AG darf nicht bestimmen, wann der AN aufs WC gehe will und muss. Ganz einfach.
Ansonsten kann von einem erwachsenen Menschen erwartet werden, dass er auch noch mal 10 Min. "einhält".
Es wäre schön, wenn der TE sich nochmal zurückmeldet.
Denn die Aussage "nur 1 - 2 Mal" ist auch u.U. etwas schwammig.
Bei 1 - 2 Mal die Woche bei einem AN, der nur 3 Tage in der Woche arbeitet z.B. wäre das auch möglicherweise als regelmäßig zu betrachten.