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Verhaltensbedingte Kündigung?

Der AG darf nicht bestimmen, wann der AN aufs WC gehe will und muss. Ganz einfach.
Darum geht es hier auch nicht, wenn der AG einen Arbeitszeitbetrug in regelmäßigen Klogängen kurz vor Feierabend sieht. Hat jemand ´ne schwache Blase, sollte er ein Attest vorlegen.
Ansonsten kann von einem erwachsenen Menschen erwartet werden, dass er auch noch mal 10 Min. "einhält".

Es wäre schön, wenn der TE sich nochmal zurückmeldet.
Denn die Aussage "nur 1 - 2 Mal" ist auch u.U. etwas schwammig.
Bei 1 - 2 Mal die Woche bei einem AN, der nur 3 Tage in der Woche arbeitet z.B. wäre das auch möglicherweise als regelmäßig zu betrachten.
 
Darum geht es hier auch nicht, wenn der AG einen Arbeitszeitbetrug in regelmäßigen Klogängen kurz vor Feierabend sieht. Hat jemand ´ne schwache Blase, sollte er ein Attest vorlegen.
Ansonsten kann wohl von einem erwachsener Menschen erwartet werden, dass er auch noch mal 10 Min. "einhält".

Es wäre schön, wenn der TE sich nochmal zurückmeldet.
Denn die Aussage "nur 1 - 2 Mal" ist auch u.U. etwas schwammig.
Bei 1 - 2 Mal die Woche bei einem AN, der nur 3 Tage in der Woche arbeitet z.B. wäre das auch möglicherweise als regelmäßig zu betrachten.
Es kann keinen Arbeitszeitbetrug geben, wenn der AG nicht bestimmen darf wie oft und wann der AN aufs Klo geht. Ganz einfach.
 
wenn der AG nicht bestimmen darf wie oft und wann der AN aufs Klo geht. Ganz einfach.
Der AG bestimmt in dem Fall auch gar nichts. Es stört den AG evtl., dass der AN regelmäßig bestimmt, dass er sich die letzten Minuten des Tages vor der Arbeit durch einen Klogang drückt.
Soll sogar so nette Kollegen geben, denen so etwas auffällt und sich dann beschweren.

Es fehlt hier mMn ein wenig an Hintergrund zu der Frage des TE.
 
Der AG bestimmt in dem Fall auch gar nichts. Es stört den AG evtl., dass der AN regelmäßig bestimmt, dass er sich die letzten Minuten des Tages vor der Arbeit durch einen Klogang drückt.
Soll sogar so nette Kollegen geben, denen so etwas auffällt und sich dann beschweren.

Es fehlt hier mMn ein wenig an Hintergrund zu der Frage des TE.
Es war hier die Rede von ein bis zwei mal die Woche und nicht von jedem Tag.
Der AG kann sich daran stören, solange er will, machen kann er dagegen gar nichts.
Wird er auch nicht, wenn er nicht dumm ist.
 
@Hr. Pinguin
Nein, es kann nicht zur verhaltensbedingten Kündigung führen!
Aus mehreren Gründen.
Als Erstes muss der Arbeitgeber nachweisen, dass das immer wieder passiert, ist in den meisten Fällen nicht so einfach. Er muss auch ansprechen, dass er dieses Verhalten nicht toleriert (schwierig).
Dann kann er eine Abmahnung aussprechen (im Regelfall hier erst einmal mündlich, die bedarf natürlich auch der Schriftform).
Wird der Abmahnung nicht widersprochen, ist sie wirksam.
Behält der AN sein Verhalten bei, kann nach einer gewissen Zeit eine schriftliche Abmahnung erfolgen.
Wird der nicht widersprochen, ist sie gültig.
Erst danach kann der AG bei weiterem, gleichen Fehlverhalten des AN die Kündigung aussprechen.
Von dieser Vorgehensweise abzuweichen, bedarf besonderer Gründe.

Der AN hat im vorliegenden Fall gute Karten den einzelnen Abmahnungen zu widersprechen, mit einem guten Anwalt wird er da höchstwahrscheinlich Erfolg haben.

Wie immer, wo kein Kläger, kein Richter.
Man muss mitunter seine Rechte durchsetzen.
 

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