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Unterhalt und Selbstbehalt

S

sealjet

Gast
Also,tschuldige,WAS rechnest Du ?

1700 + 328 = 2028
2028 -199 = 1829 verfügbar,wenn Du 199 zahlst.

1829-511 = 1318

351 (Haushaltsvorstand!)
316 (Ehefrau )
422 (2 mal 211) = 1119


Zu dem "Urteil" und Deiner jetzigen Zahlung verkneife ich mir den Kommentar, das frag mal einen Fachanwalt Familienrecht.
Haushaltsvorstand gibt es nicht.
Bedarfsgemeinschaft 316 € für jeden Erwachsenen

351 sind nur bei Allein lebenden.
 

Hustenhuhn

Mitglied
Ich muss Micky da zustimmen.

Egal wie du es drehst und wendest sealjet, du bist immer weit über dem Satz eines ARGE Empfängers. Und Micky hat in seiner Rechnung sogar noch das Elterngeld deiner Frau vergessen (mind. 300Euro)

Wenn dir die antworten hier nicht gefallen geh zum Jugendamt und lass dir dort mal alles ausrechnen. Aber ich finde zumindest den Unterhalt für sein Kind sollte man anständig und vollständig zahlen...
 
S

sealjet

Gast
Regelleistung Partnerschaften:632,00€ Regelleistung 2 Kinder bis 13:422,00€ Regelleistungen:1.054,00€1.054,00€Miete:271,00€ Nebenkosten:140,00€ Heizkosten:100,00€ Kosten für Unterkunft und Heizung*:511,00€511,00€Bedarf: 1.565,00€Nettoeinkommen Ihres Partners aus Erwerbstätigkeit:1.500,00€ abzgl. Freibetrag bei Erwerbstätigkeit**:−310,00€ Kindergeld:328,00€ zu berücksichtigendes Einkommen***:1.518,00€−1.518,00€Arbeitslosengeld-II und Sozialgeld (gerundet): 47,00€möglicher Kinderzuschlag:185,00€

Der Unterhalt muss vom Einkommen abgerechnet weden
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
mein Fehler--Danke für den Hinweis.

Okay...dann ist der ALG2-Bedarf ja noch geringer.

Da hab ich das verwechselt,wenn jemand ALLEINERZIEHEND ist mit Kindern.

Hab mich schon gewundert,denn der Rechner von Sherlock Helga wirft mir noch ganz andere Zahlen aus....
*********************************************

Wenn das Kind Auskunftsantrag o. überhaupt Unterhalt beantragte u.Du einen weitaus höheren Einkommensbetrag hattest (als zur "Berechnung" der 64 Eu ),könnten sogar Nachforderungen kommen.
Leistungsfähig bist Du. Zumindest hier hast Du es so dargelegt.


*****************************************

Ich klink mich aber jetzt aus...besser,Du holst Dir rechtsverbindlichen Rat vom Fachmann.

****************************************
 
Zuletzt bearbeitet:
S

sealjet

Gast
AW: mein Fehler--Danke für den Hinweis.

Das mit der Nachforderung habe ich mir auch schon gedacht.

Aber es heißt doch bei einer Einkommensveränderung von mehr als 10 %.
Und nach der Berechnung des Titels habe ich keine 10 % mehr Geld. Bei der Berechnung wurde das Einkommen meiner Frau mit gerechnet bzw. der Unterhalt für meine Frau. Und es waren nur 2 Kinder und nicht 3 wie jetzt.

Außerdem heißt es in der Unterhaltsreform das die bestehenden Titel durch die Reform unberührt bleiben.
 
R

Ratlos 200

Gast
Hy.

Ich hab da mal ne Frage. Geht es Dir jetzt darum wieviel UH du zahlen müßtest oder geht es dir um die Berechnung eines UH Titels oder doch nur um die Rechnerei ob Du eventuell ALGII Anspruch hättest????

Bißl verwirrend das ganze hier.

Aber eigentlich biste doch noch gut dran mit deinem Geld was ihr 4 zusammen habt.

Nur zur Info.
Deine EX könnte (rein teoretisch) alle 2 Jahre eine Unterhaltsüberprüfung beantragen,welche auch immer gemacht wird.Sollte sich dan herausstellen das du mehr an UH zahlen könntest,weil dein einkommen sich erhöht hat. tja dann.....

-Titel 2007 geändert
-2009 Kind geboren
d.h. mehr kindergeld,mehr in der lohntüte durch den freibetrag

Äh ja-dein UH Titel.. is das ein Dynamischer Unterhaltstitel oder ein Statischer Unterhaltstitel ???
 
S

sealjet

Gast
Guten Morgen,

Eigentlich wollte ich nur wissen ob der Selbstbehalt durch die Ehefrau erhöht werden kann.

So.....
August 2006 wurde der Titel vom Gericht auf 64 € rückwirkend zum Mai 2006 festgelegt. Das zuviel gezahlte Geld von 512 € habe ich natürlich nicht zurück bekommen. Der Titel steigt nur bei den Altersstufen. Zur Berechnung wurden meine Frau, damals nur mein Sohn und natürlich die kleine bei EX herangezogen.
1200 € netto von mir
300 € Erziehungsgeld meine Frau
154 € Kindergeld
Miete 450 €

Ergebnis war 64 €

Im September 2007 hatte ich neue Arbeit und RA von EX rechnete neu:
1400 € netto von mir
300 € Erziehungsgeld meine Frau
154 € Kindergeld
Miete 450 €

Ergebnis war 106 €

Ab November 2007 kam dann die UVK und ich musste das Geld an die Kasse bezahlen.
Der Titel von 64 € wurde aber bis heute nicht geändert.

2008

1700 € netto von mir
154€ Kindergeld
Miete 511 €
Erziehungsgeld ist weggefallen.
Gegenüber 2007 habe ich keinen Cent mehr.

2009

1700 € netto von mir
150 € Erziehungsgeld meine Frau
328 € Kindergeld
Miete 511 €

Gegenüber 2008 habe ich jetzt 324 € mehr, habe aber auch ein Kind mehr.

Gruß Sealjet
 
R

Ratlos 200

Gast
Moin Moin.

Hast Du Dir den angegebenen Link mal angeschaut???

"
b) Verringerung des Selbstbehalts wegen Zusammenlebens mit einem neuen Partner
Die oben genannten Selbstbehaltssätze können sich aber verringern, wenn der Unterhaltspflichtige mit einem neuen Partner zusammenlebt, der über eigenes Einkommen verfügt und der dadurch zum gemeinsamen Lebensunterhalt beiträgt. Denn wenn zwei zusammen wirtschaften, ist für jeden von ihnen das Leben billiger, als wenn man allein lebt.
Voraussetzung ist aber, dass der neue Partner monatlich mehr als 650,- Euro netto verdient.""


Wenn sich also der Selbstbehalt verringern kann,so könnte er sich auch erhöhen.
Denn Deiner jetzigen Frau bist du eigentlich auch unterhaltspflichtig.zwar nicht in Bar sondern in (Ich drück es mal so aus)Naturalien,Kost und Logie. Und wenn Deine Frau kein Eigenes Einkommen hat sogar noch Taschengeld siehe hier:D
Anspruch auf Taschengeld

Geh doch bitte mal auf die von mir angegebenen Links. Es steht viel nützliches drin.
 

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