Sherlock Helga
Aktives Mitglied
Denn Deiner jetzigen Frau bist du eigentlich auch unterhaltspflichtig.zwar nicht in Bar sondern in (Ich drück es mal so aus)Naturalien,Kost und Logie. Und wenn Deine Frau kein Eigenes Einkommen hat sogar noch Taschengeld siehe hier😀
Anspruch auf Taschengeld
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Noch mal: es ist eine Mangelfallberechnung. In diesem Fall wird das vorhandene Geld gleichwertig auf die Kinder verteilt ( ja nach Alter, ich könnt's dir ausrechnen, wenn es dich interessiert ) und erst danach WÄRE die Frau dran. Es bleibt aber nichts für die Frau, da es ein MANGELFALL ist... capisce??