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Unterhalt und Selbstbehalt

S

schnitti

Gast
hallo
mein mann müssen 900 € bleiben weil ich kein kind von ihm habe also kommen erst die kinder erte frau in frage dann die 2te frau aber du hast ja eigene mit der neue frau also kommt ihr als erstes
schnitti
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Ob Du umziehst,beeinträchtigt den Satz nicht.
es ist eine "Pauschale".Ihr wohnt zu VIERT!
Du kannst nicht 100% Miete auf Dich rechnen *lach*.

Ich komme auch auf 199 und ab dem 6.Geburtstag auf mehr.

Drei Unterhaltsbedürftige ,2.Einkommensgruppe und wegen der Kontrollbetragunterschreitung dann eine Einkommensgruppe niedriger.

800 Eu zur Verfügung durch drei Kinder in NOCH gleicher Altersgruppe ,
da sind keine Probleme -- 199 für die Fünfjährige MINDESTENS---denn-- darfst du wg.Mangelfall überhaupt noch das hälftige KG abziehen?
Stünde ihr nicht sogar 1/3 des Verfügbaren zu-- 266 ,66 Eu ?

1700 - 266,66 = 1433,34 . Darin sind 2mal 266,66 je Baby und 900 für Dich.

Im "Haushaltstopf" befinden sich dann noch das KG für Dein Kind 2 (164Eu) und Kind3 (170 Eu)--oder bekommt Ihr zweimal 164 ?

1761 Eu Haushaltseinkommen zur Verfügung . 440 Eu je Person.
So wenig finde ich das nicht .

Deine Fünfjährige hat,wenn Du 266 Eu zahlst: 430 Eu .
********************************************
Glaube nicht,daß Du damit schon auffüllend ALG2 bekommst?

Aber---Deine Frau kann ja den Antrag beim Sozialamt stellen,warum nicht?
Warum fändest Du das schlimm,der Unterhalt der Kinder geht nun mal vor und alle drei sind gleichgestellt.

Würde versuchen,für beide Kinder KG-Zuschlag zu beantragen.( 140Eu jw.)

Und 351+316+211+211(Grundbeträge) + 511(Warmmiete) = 1600 --> kein Anspruch auf ALG2 .

Wie hast Du gerechnet?

Naja,vielleicht habe ich einen Rechenfehler ,manchmal gibt es beim JA oder Familienverband oder anderen Stellen eine gratis Unterhaltsberechnung.
 
Zuletzt bearbeitet:
S

sealjet

Gast
Hallo,

die 900 € Selbstbehalt in der DD-Tabelle beziehen sich aber auf einen Allein lebenden Unterhaltspflichtigen. 360 € Warmmiete.

Es ist doch schon ein unterschied ob alleine oder mit einer Ehefrau die kein Einkommen hat oder?

In den 900 € Selbstbehalt ist was enthalten?

Wie ist es mit Fahrkosten zur Arbeit? Riesterrente?
 
R

Ratlos 200

Gast
Geh zu einem guten RA und lass eine Unterhaltsberechnung für ALLE kinder durchführen.

Solltest du eine sogenannte Mangelfallberechnung haben, wird dir der RA scho sagen Wie Wo Was.

du könntest auch zum JA gehen und dort pro forma eine Unterhaltsberechnung durchführen lassen.
Nur weil du verheiratet bist, heißt es nicht das man keine UH Rechnung machen lassen kann.

Da wären dann auch alle Deine Fragen beantwortet.

schau mal hier
unterhaltsrechtlicher Selbstbehalt

oder hier
Unterhalt Scheidung Ehescheidung Sorgerecht Ehename Familienrecht


deine frau bekommt KG und erziehungsgeld, also so ganz ohne einkommen ist sie ja nun doch nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Micky

Sehr aktives Mitglied
Okay,wenn Du zu VIERT wohnst,hast Du aber logischerweise eher einen NIEDRIGEREN Wohnkostenanteil---konkret 511 /4= 127 Eu ;)

Die Mutter der Fünfjährigen könnte sogar das Senken Deines Selbstbehaltes beantragen,falls Du ihr wg."Mangelfall" nicht den Tabellenunterhalt zahlen kannst/willst.

Selbst wenn Du 360 Eu Mietkosten hättest,blieben Dir 540 Eu "Lebensbedarf"-was exakt 189 Euro über dem ALG2-Satz ist.

Ich kenne Familienrichter,die das Absenken des Selbstbehaltes
eines mehrfachen zahlungsunwilligen Vaters
der minderjährigen Kinder zuliebe auf 351 + Mietanteil festsetzten.:cool:

Da auch immer noch die gesetzliche Forderung besteht,zur Deckung des MINDESTUNTERHALTES der minderjährigen Kinder
"jede mögliche Nebenarbeit anzunehmen" (siehe div.OLG-Urteile ),
kannst Du eher froh sein,wenn die Kindesmutter wg.der viel zu niedrigen Zahlung bisher nicht Sturm lief.

Ja,vielleicht sind Fahrtkosten abziehbar...aber per Strafanzeige kann man Dich auch zu "verstärkter Suche nach Zusatzjobs" zwingen.

So ein "Sich-arm-rechnen" obwohl Unterhaltspflicht besteht,kann eben ziemlich nach hinten losgehen.

Würde Dir raten: mach einen FREIWILLIGEN Unterhaltstitel beim JA-
immer den Mindest- Regelunterhaltssatz je Altersgruppe -
dann hat die Kindesmutter keinen Anlaß,auf Unterhalt im Namen des Kindes zu klagen.

Wenn Du dann durch Weihnachtsgeld ,Überstunden...Nebenjob der Ehefrau paar Euro zusätzlich im Geldbeutel hast,kommt das direkt und ohne Streß Deiner neuen Familie zugute.

Natürlich kann man sich auch streiten bis zum Geht-nicht-mehr
wegen weniger Euro ---aber...damit schadest Du Deinem Kind --das vielleicht mal später für Deinen Unterhalt im Pflegeheim aufkommen soll....;)

Das Kind ist ja nicht die böse Ex.
 

Sherlock Helga

Aktives Mitglied
Hallo,

die 900 € Selbstbehalt in der DD-Tabelle beziehen sich aber auf einen Allein lebenden Unterhaltspflichtigen. 360 € Warmmiete.

Es ist doch schon ein unterschied ob alleine oder mit einer Ehefrau die kein Einkommen hat oder?

In den 900 € Selbstbehalt ist was enthalten?

Wie ist es mit Fahrkosten zur Arbeit? Riesterrente?
Riester: Nein, nicht anrechenbar
Versícherungen: nicht anrechenbar außer Berufsunfähigkeit
Fahrtkosten etc...: ist enthalten, denn ein Nicht-Arbeitnehmer hat einen SB von 770,-

Und: da es bei dir auf einen Mangelfall hinaus läuft, sind eben erst die kinder dran. Wenn die den vollen satz bekämen, was sie nicht tun, dann wäre das, was übrig bliebe, bis zum 900,- Betrag für deine jetzige Frau. Da nichts übrig bleibt, guckt sie in die Röhre.

Wohnkosten: deine Kinder bekommen ja Unterhalt von dir, Kindergeld dazu. Da sind die Mietkosten für die Kids gedeckt. Deine Frau: hat Elterngeld. wenn das nicht reicht: siehe oben: Röhre...

Sorry: keine guten Nachrichten
 
S

sealjet

Gast
Hm,

habe einen Titel vom Gericht erwirkt in 2007. Der beläuft sich auf 64 € Unterhalt. Zahle jetzt 106 € freiwillig.

Nebenjob lehnt meine Firma generell ab.
Ich meine das 4 % Private Altersvorsorge festgesetzt sind. Ansonsten falle ich ja dem Staat dadurch bis zum Tode zur last.
 
S

sealjet

Gast
Alg 2
316 für jeden Erwachsenen
211 für jedes Kind
sind 1054 + 511 Miete = 1565 - 328 Kindergeld
bleiben 1237
1700
-199 Unterhalt
- 79 Riesterente
-300 Freibetrag
wären ca. 1100 übrig
 

Sherlock Helga

Aktives Mitglied
Meines Wissens nach ist die Altersvorsorge (private Zusatz ) nur dann anrechenbar, wenn sie schon in der Zeit des Zusammenlebens bestand.

Das gilt auch für Schulden, die schon damals bestanden haben und die Raten angemessen zurück gezahlt werden.

Beiträge zu Berufsgenossenschaften können noch abgezogen werden, fällt mir da ein...
 

Micky

Sehr aktives Mitglied
Also,tschuldige,WAS rechnest Du ?

1700 + 328 = 2028
2028 -199 = 1829 verfügbar,wenn Du 199 zahlst.

1829-511 = 1318

351 (Haushaltsvorstand!)
316 (Ehefrau )
422 (2 mal 211) = 1119


1318 >1119
Ihr habt nach meiner Rechnung eben noch keinen Bedarf,dem Staat "zur Last zu fallen".

Zu dem "Urteil" und Deiner jetzigen Zahlung verkneife ich mir den Kommentar, das frag mal einen Fachanwalt Familienrecht.
 

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