Ob Du umziehst,beeinträchtigt den Satz nicht.
es ist eine "Pauschale".Ihr wohnt zu VIERT!
Du kannst nicht 100% Miete auf Dich rechnen *lach*.
Ich komme auch auf 199 und ab dem 6.Geburtstag auf mehr.
Drei Unterhaltsbedürftige ,2.Einkommensgruppe und wegen der Kontrollbetragunterschreitung dann eine Einkommensgruppe niedriger.
800 Eu zur Verfügung durch drei Kinder in NOCH gleicher Altersgruppe ,
da sind keine Probleme -- 199 für die Fünfjährige MINDESTENS---denn-- darfst du wg.Mangelfall überhaupt noch das hälftige KG abziehen?
Stünde ihr nicht sogar 1/3 des Verfügbaren zu-- 266 ,66 Eu ?
1700 - 266,66 = 1433,34 . Darin sind 2mal 266,66 je Baby und 900 für Dich.
Im "Haushaltstopf" befinden sich dann noch das KG für Dein Kind 2 (164Eu) und Kind3 (170 Eu)--oder bekommt Ihr zweimal 164 ?
1761 Eu Haushaltseinkommen zur Verfügung . 440 Eu je Person.
So wenig finde ich das nicht .
Deine Fünfjährige hat,wenn Du 266 Eu zahlst: 430 Eu .
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Glaube nicht,daß Du damit schon auffüllend ALG2 bekommst?
Aber---Deine Frau kann ja den Antrag beim Sozialamt stellen,warum nicht?
Warum fändest Du das schlimm,der Unterhalt der Kinder geht nun mal vor und alle drei sind gleichgestellt.
Würde versuchen,für beide Kinder KG-Zuschlag zu beantragen.( 140Eu jw.)
Und 351+316+211+211(Grundbeträge) + 511(Warmmiete) = 1600 --> kein Anspruch auf ALG2 .
Wie hast Du gerechnet?
Naja,vielleicht habe ich einen Rechenfehler ,manchmal gibt es beim JA oder Familienverband oder anderen Stellen eine gratis Unterhaltsberechnung.