Okay,wenn Du zu VIERT wohnst,hast Du aber logischerweise eher einen NIEDRIGEREN Wohnkostenanteil---konkret 511 /4= 127 Eu
Die Mutter der Fünfjährigen könnte sogar das Senken Deines Selbstbehaltes beantragen,falls Du ihr wg."Mangelfall" nicht den Tabellenunterhalt zahlen kannst/willst.
Selbst wenn Du 360 Eu Mietkosten hättest,blieben Dir 540 Eu "Lebensbedarf"-was exakt 189 Euro über dem ALG2-Satz ist.
Ich kenne Familienrichter,die das Absenken des Selbstbehaltes
eines mehrfachen zahlungsunwilligen Vaters
der minderjährigen Kinder zuliebe auf 351 + Mietanteil festsetzten.
Da auch immer noch die
gesetzliche Forderung besteht,zur Deckung des MINDESTUNTERHALTES der minderjährigen Kinder
"jede mögliche Nebenarbeit anzunehmen" (siehe div.OLG-Urteile ),
kannst Du eher froh sein,wenn die Kindesmutter wg.der viel zu niedrigen Zahlung bisher nicht Sturm lief.
Ja,vielleicht sind Fahrtkosten abziehbar...aber per Strafanzeige kann man Dich auch zu "verstärkter Suche nach Zusatzjobs" zwingen.
So ein "Sich-arm-rechnen" obwohl Unterhaltspflicht besteht,kann eben ziemlich nach hinten losgehen.
Würde Dir raten: mach einen FREIWILLIGEN Unterhaltstitel beim JA-
immer den Mindest- Regelunterhaltssatz je Altersgruppe -
dann hat die Kindesmutter keinen Anlaß,auf Unterhalt im Namen des Kindes zu klagen.
Wenn Du dann durch Weihnachtsgeld ,Überstunden...Nebenjob der Ehefrau paar Euro zusätzlich im Geldbeutel hast,kommt das direkt und ohne Streß Deiner neuen Familie zugute.
Natürlich kann man sich auch streiten bis zum Geht-nicht-mehr
wegen weniger Euro ---aber...damit schadest Du Deinem Kind --das vielleicht mal später für Deinen Unterhalt im Pflegeheim aufkommen soll....
Das Kind ist ja nicht die böse Ex.