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Unschuldig Verurteilt

Es ist lange her das ich hier geschrieben habe, das lag mit Sicherheit daran das so viele negative Kommentare kammen. Aber wenn ich dann wieder lese da es auch andere gibt, hoffe ich doch sehr das vieleicht mal jemand bei ist der den entscheidenden Hinweis für mich hat.
Es ist jetzt ein halbes Jahr her das mein Mann hinter Gittern sitzt und diese Zeit ist einfach nur schrecklich.Wenn ich zusehen muss wie meine Kinder leiden, blutet mir mein Herz.
Und für was das alles??
Dafür das ein anderer Mensch sein Leben bei Partys verbringen kann und nicht für die Schule lernen muss. Ich verstehe die Welt nicht mehr.
Mein Mann hatte mitlerweile schon Besuch vom Gefängniss Gutachter. Und wenn man das Gutachten ließt, kann man es nur erstaunlich finden das ein Mensch der nur die Aussagen meines Mannes kennt und das Urteil feststellen kann, das es keine Rückfallquote gibt und das er keine Sozialtherapie braucht. Und unterschwelig steht auch drin das er an der Schuld meines Mannes zweifelt. Nur leider darf er dies nicht offen reinschreiben. Und damit ist dieses Gutachten leider nicht als neuer Beweis anbringbar.
Wir haben jetzt ein Gnadengesuch zu laufen nd ich hoffe doch sehr, das diese Menschen die Unterlagen die ich alle mitgesendet habe richtig lesen und wir jetzt mal Glück haben.
Denn bei der durchsicht der Strafakte ist mir eine Handschriftliche Notiz des Staatsanwaltes in die Händegefallen, in der vermerkt ist das sich die Aussagen meiner Tochter überhaupt nicht decken und er wissen möchte welche Version nun stimmt.
Und ich hoffe sehr das die Leute die in der Gnadenabteilung sitzen, dies auch alles würdigen.
Denn ich denke jeder normal denkende Mensch würde da das Zweifeln bekommen an der Richtigkeit des Urteils.
 
"Nicht wirklich eine Hilfe hier" von Yuk habe gerade dort von deinem Hilferuf-Thema geschrieben, war also in Gedanken bei dir!!

Ich wünsche euch viel Kraft!

Seid stark!


Gelinda - ich fühle mit euch!
 
Aber wenn ich dann wieder lese da es auch andere gibt, hoffe ich doch sehr das vieleicht mal jemand bei ist der den entscheidenden Hinweis für mich hat.
Es ist jetzt ein halbes Jahr her das mein Mann hinter Gittern sitzt und diese Zeit ist einfach nur schrecklich.Wenn ich zusehen muss wie meine Kinder leiden, blutet mir mein Herz.
Und für was das alles??
Dafür das ein anderer Mensch sein Leben bei Partys verbringen kann und nicht für die Schule lernen muss. Ich verstehe die Welt nicht mehr. [...]
Denn bei der durchsicht der Strafakte ist mir eine Handschriftliche Notiz des Staatsanwaltes in die Händegefallen, in der vermerkt ist das sich die Aussagen meiner Tochter überhaupt nicht decken und er wissen möchte welche Version nun stimmt.
Eben. Es gibt verschiedene Versionen der Geschichte.

Auch ich verstehe nicht, wie jemand leidet, weil ein anderer sich auf einer Party vergnügt, obwohl derjenige auf der Party doch leidend ist / sein sollte. *grübel* Das ist etwas undurchsichtig und das versteht auch der Staatsanwalt nicht, wenn er die daraus resultierende Aussage der Tochter nicht schlüssig findet, weil ihre ganze Lebenssituation grenzenlos unschlüssig ist.
 
Hallo,

will nicht viel schreiben, aber ich will mal bezugnehmen auf den Kachelmann Prozess. Hier stell ich mal wieder fest nur ein teurer Anwalt bringt was und wenn man die Medien hinter sich hat. Dann ist es einfacher seiner Unschuld zu beweisen.Man hat einfach sehr viel mehr Möglichkeiten.
Schade das man als einfacher Bürger nicht diese Möglichkeiten hat.
Ich bin einfach nur froh das ich meinen Mann einmal die Woche sehen kann und er dort einer Arbeit nach gehen kann.
Ich hoffe immer noch das ich ihn irgendwie wieder aus dem Knast rausbekomme.
Hoffentlich kann er wenigsten zu Einschulung unserer Tochter für ein paar Stunden raus.
 
Herr Kachelm. wurde freigesprochen, weil es eben zu wenig/keine? Beweise
gab....das ist für mich ein gr. Unterschied ob jemand freigesprochen wurde wegen Mangels
aus Beweisen oder weil er unschuldig ist/war....
Wenn man die Begründung des Gerichts so liest, dann hätten die ihn wohl sehr gerne hinter Gitter gebracht, aber das deutsche Gesetz sagt eben, wenn keine Beweise, dann Freispruch!
 
Ich glaube auch dass man nicht davon ausgehen kann das Herr Kachelmann mit einem anderen Anwalt verurteilt worden wäre. Die Beweiserhebung und Sichtung war auch bereits abgeschlossen, als er einen Wechsel der Anwälte vorgenommen hat (laut Medienberichten).


Ich würde Dir einfach raten, Dir nochmal das Urteil mit der Urteilsbegründung durchzulesen und Dich dabei auf die wesentlichen Aspekte, die zur Urteilsfindung geführt haben zu konzentrieren. Sexualstraftäter neigen nicht dazu ihre Taten zuzugeben. Insbesondere der Familie/Angehörigen gegenüber. Wenn sie dies tun würden, könnten sie auch nach dem WARUM (Motiv) gefragt werden. Solange sie aber leugnen bleibt diese Frage unbeantwortet. Bei Missbrauch geht es eben nicht um einen Banküberfall den der Täter aus Geldnot begangen hat, sondern darum zu erklären warum man seine eigene Tochter (oder ein anderes Kind) missbraucht hat. Aus diesem Grund greifen Täter in solchen Prozessen immer wieder Einzelheiten aus dem Verfahren auf die möglicherweise widersprüchlich sind (aber nicht wesentlich zur Beweislast beigetragen haben und somit auch kaum Einfluss auf das Urteil hatten). Da wird zum Beispiel durch das Opfer eine Tätowierung beschrieben welche in der Realität anders aussieht (aber da ist), oder ein Muttermal welches sich aber nicht genau an der Stelle befindet sondern an einer anderen (15 cm weiter), oder bei einem von 10 angezeigten Fällen stimmt der Tattag nicht und der Täter kann für diesem ein Alibi vorweisen (für alle anderen aber nicht).



Ich will nicht sagen, dass es nicht auch Fehlurteile gibt. Die gibt es ganz sicher. Sollte es in „Eurem“ Fall so sein gibt es eigentlich nur den Antrag auf Wideraufnahme (wenn neue Beweise vorliegen) oder nach dem Urteil die Berufung/Revision. Hierzu wird Dich ein Anwalt beraten können.


Was mich etwas traurig und nachdenklich macht ist das Du lediglich diese eine Option in Betracht ziehst und dich für das vermeintliche Opfer eines Fehlurteil einsetzt (Deinen Mann). Was ist wenn Du Dich irrst. Was ist mit dem Opfer das missbraucht wurde und dem (fast) niemand glauben wollte…


Die meisten Täter welche sich in den sozialtherapeutischen Einrichtungen, dem Maßregelvollzug oder dem Regelvollzug befinden sind nach eigenen Angaben Unschuldig.
 
Hallo, es ist nicht einfach da als Außenstehende etwas zu zu sagen. Ich arbeite mit Straftätern, war selbst Opfer häuslicher Gewalt und arbeite trotzdem vorwiegend mit männlichen Häftlingen. Ich habe auch schon mit Sexualstraftätern gearbeitet.
Aus meiner Erfahrung kann ich nur sagen, dass die Urteile bei Gericht im Schnitt sehr gerecht sind. Im Zweifelsfalle immer für den Angeklagten. Nur weil er ein Mann ist wird er nicht verurteilt werden. Das höre ich immer wieder von meinen Schützlingen, vor allem von denen die nachher ihre Straftat doch noch gestehen.
Sexualdelikte sind sehr schwierig, aber wenn es keine definitven Spuren am Opfer gibt, kann es (wenn es überhaupt etwas war) nicht mehr als eine Nötigung/Belästigung sein. Wie alt ist denn das Kind?
Sei vorsichtig mit dem was du ihm glaubst, verurteile ihn aber auch nicht. Er kann schuldig sein, muss es aber nicht zwingend sein.
 
Zum Glück ist das hier anonym. Also Knastgutachter sind so ein Thema für sich.
Wenn du Hilfe suchst, dann wende dich mal an Amnesty International. Die sind nicht nur dafür zuständig Ausländern zu helfen, sondern werden bei Menschenrechtsverletzung aktiv. Du wirst dich da sehr durchboxen müssen. Gib nicht auf, immer wieder anrufen, bis die dir sagen wer euch helfen kann. Es kann dir passieren, dass du erst mal nur Telefonnummern bekommst. Du hast ja aber wohl Unterlagen, die beweisen, dass die Sachlage sehr unklar ist. Ich würde das als erstes am Telefon so sagen. Mein Mann ist wegen einer Straftat verurteilt worden, die er vielleicht nicht begangen hat. Wir haben Unterlagen, die das auch beweisen, kommen aber nicht voran. Er sitzt trotzdem. Erwähne so spät wie möglich worum es sich handelt.
Rufst du an und sagst sofort worum es in dem Fall geht, dann blocken die meisten ab. Das Problem ist eben, dass auch verurteilte Täter oft von ihrer Unschuld überzeugt sind. Auch ich muss immer grinsen, wenn einer vor mir sitzt, der behauptet, dass er unschuldig ist. In den meisten Fällen stellt sich im Gespräch dann aber raus, dass sie eigentlich wissen, dass sie schuldig sind. Behauten wird das aber fast jeder Häftling. Daher glaubt man vielen Leuten eben nicht. Vor allem wenn man in dem Bereich arbeitet, hört man immer nur: Ich war das nicht. Ich bin unschuldig etc. Meistens stimmt das nicht, man kann aber nicht davon ausgehen, dass es immer nur eine falsche Behauptung ist.
Ich hatte mal einen Fall bei dem sich wirklich rausstellte, dass er unschuldig war. Das hörte man aber im Gespräch und las sich aus der Akte schon raus. Er blieb auch nur ein paar Tage in U-Haft.
 
Ich wollte noch etwas Allgemeines zum Thema ergänzen.
Seit dem 01.01.2003 sind gem. § 9 Abs. 1 StVollzG alle Sexualstraftäter mit einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, wenn die Behandlung dort angezeigt ist. Der Behandlungsbedarf wird in einer Begutachtung in einer sog. Einweisungsabteilung geregelt.

Während einer Therapie in der sozialtherapeutischen Einrichtung geht es auch um die Aufarbeitung der Tat (hier wird in der Regel in zwei Teilen zum einen Deliktunspezifisch und zum anderen Deliktspezifisch gearbeitet). Wenn ein Täter die Tat leugnet (aus welchen Motiven auch immer) wird er möglicherweise als nicht Therapierbar in den Regelvollzug zurückverlegt (da man mit ihm nicht an der begangenen Tat und den Ursachen arbeiten kann). Vollzugslockerungen oder eine vorzeitige Entlassung (welche beide ebenfalls einer externen Begutachtung unterliegen) sind in einem solchen Fall nahezu ausgeschlossen.
In den Einrichtungen wird sich an das Urteil und die Akte gehalten.
Das solltet ihr finde ich wissen.

LG
 
Ich wollte noch etwas Allgemeines zum Thema ergänzen.
Seit dem 01.01.2003 sind gem. § 9 Abs. 1 StVollzG alle Sexualstraftäter mit einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, wenn die Behandlung dort angezeigt ist. Der Behandlungsbedarf wird in einer Begutachtung in einer sog. Einweisungsabteilung geregelt.

Während einer Therapie in der sozialtherapeutischen Einrichtung geht es auch um die Aufarbeitung der Tat (hier wird in der Regel in zwei Teilen zum einen Deliktunspezifisch und zum anderen Deliktspezifisch gearbeitet). Wenn ein Täter die Tat leugnet (aus welchen Motiven auch immer) wird er möglicherweise als nicht Therapierbar in den Regelvollzug zurückverlegt (da man mit ihm nicht an der begangenen Tat und den Ursachen arbeiten kann). Vollzugslockerungen oder eine vorzeitige Entlassung (welche beide ebenfalls einer externen Begutachtung unterliegen) sind in einem solchen Fall nahezu ausgeschlossen.
In den Einrichtungen wird sich an das Urteil und die Akte gehalten.
Das solltet ihr finde ich wissen.

LG

Ja das mag alles seine Richtigkeit haben. Bei meinem Mann wurde ein Psychologisches Gutachten erstellt und in diesem steht das aus psychologischer Sicht keine Sozialtherapie anzuraten ist. Und ausserdem hat der Psychologe auch angeraten schnellstmöglich mit Lockerungen zu beginnen, da bei ihm eine vorzeitige Entlassung sehr ratsam wäre.
Und warum sollte man sich einer sozialtherapie unterziehen wenn man nichts getan hat. Denn das wäre ein Schuldeingeständniss.Und das kommt für uns nicht in Frage.
 

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