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Unschuldig Verurteilt

Hallo,

wollte mal wieder so das neueste niederschreiben.
Habe heute Akteneinsicht nehmen können in die Akte der Gnadenstelle, und da geht einem echt der Hut hoch.
Es müssen ja alle die was mit meinem Mann zu tun haben eine Beurteilung über ihn abgeben und unteranderem auch der Knast. Die haben da geschrieben wie nett und ehrlich er ist, wie freundlich und fleißig und viele andere nette Dinge aber da er die Tat leugnet brauch er keinen Gnadenerweis. Und das fin ich echt ziemlich schräg, ist es im Deutschen rechtssystem echt so das du nur Möglichkeiten hast irgendwelche Freiheiten zu bekommen wenn Du sagst Du warst es?
Denn alle halbe Jahr gibts ja den Vollzugsplan und er hat mal wieder keine Lockerungen bekommen weil er ja nicht zugibt es getan zu haben und aus diesem Grund könnte er ja versuchen abzuhauen.
Das ist echt schräg.
Vieleicht hat ja jemand erfahrungen gesammelt mit Vollzugslockerungen. Freue mich über jeden Ratschlag.
 
Die haben da geschrieben wie nett und ehrlich er ist, wie freundlich und fleißig und viele andere nette Dinge aber da er die Tat leugnet brauch er keinen Gnadenerweis. Und das fin ich echt ziemlich schräg, ist es im Deutschen rechtssystem echt so das du nur Möglichkeiten hast irgendwelche Freiheiten zu bekommen wenn Du sagst Du warst es?
Denn alle halbe Jahr gibts ja den Vollzugsplan und er hat mal wieder keine Lockerungen bekommen weil er ja nicht zugibt es getan zu haben und aus diesem Grund könnte er ja versuchen abzuhauen.
Also von der Gesetzeslogik ist es schon nachvollziehbar, wenn jemand beispielsweise nach 2/3 des Gefängnisaufenthalts vorzeitig entlassen wird. Wenn dies für alle einklagbar sein sollte, dann wäre der Sinn der Strafzumessung aufgrund des richterlichen Urteils nicht mehr gegeben, dann könnte der Richter doch gleich 2 Jahre statt 3 Jahren Haftzeit für richtig befinden.

Hafterleichterungen sind möglich, aber eben für "Uneinsichtige" kaum zu kriegen. Ich seh das mehr moralisch: Wenn einer unschuldig ist und somit seine Behauptung der Unschuld seine Richtigkeit hat, dann wäre es doch eine Beleidigung für ihn, wenn man ihn als "Belohnung" dafür auch noch Vergünstigungen gewähren würde. Möglicherweise ist das auch ein Schutz für ihn innerhalb des Gefängnisses, GERADE WEIL er es nicht besser hat als die anderen.
 
Also von der Gesetzeslogik ist es schon nachvollziehbar, wenn jemand beispielsweise nach 2/3 des Gefängnisaufenthalts vorzeitig entlassen wird. Wenn dies für alle einklagbar sein sollte, dann wäre der Sinn der Strafzumessung aufgrund des richterlichen Urteils nicht mehr gegeben, dann könnte der Richter doch gleich 2 Jahre statt 3 Jahren Haftzeit für richtig befinden.

Hafterleichterungen sind möglich, aber eben für "Uneinsichtige" kaum zu kriegen. Ich seh das mehr moralisch: Wenn einer unschuldig ist und somit seine Behauptung der Unschuld seine Richtigkeit hat, dann wäre es doch eine Beleidigung für ihn, wenn man ihn als "Belohnung" dafür auch noch Vergünstigungen gewähren würde. Möglicherweise ist das auch ein Schutz für ihn innerhalb des Gefängnisses, GERADE WEIL er es nicht besser hat als die anderen.


Idh glaub ich verstehe Dich nicht so richtig, also wenn jamand sagt das er Unschuldig ist und dabei auch bleibt, dann wäre es eine Beleidigung für ihn wenn mann ihn noch dafür belohnt das er bei seiner Meinung bleibt???
Stehen ihm deshalb also keine Vergünstigungen zu? Oder habe ich Dich jetzt falsch verstanden???
 
Wenn es einklagbar wäre, dann wäre es auch keine Vergünstigung. Er ist eben "normal" in Haft. An sich sollte man sich in einem zivilisierten Land über "normale" Haftbedingungen doch nicht beschweren müssen.

Wenn es nur noch Hafterleichterungen gäbe, dann wäre eben die Haft mit diesen Bedingungen die Normalität.
 
Hallo,


Es müssen ja alle die was mit meinem Mann zu tun haben eine Beurteilung über ihn abgeben und unteranderem auch der Knast. Die haben da geschrieben wie nett und ehrlich er ist, wie freundlich und fleißig und viele andere nette Dinge aber da er die Tat leugnet brauch er keinen Gnadenerweis. Und das fin ich echt ziemlich schräg, ist es im Deutschen rechtssystem echt so das du nur Möglichkeiten hast irgendwelche Freiheiten zu bekommen wenn Du sagst Du warst es?
Denn alle halbe Jahr gibts ja den Vollzugsplan und er hat mal wieder keine Lockerungen bekommen weil er ja nicht zugibt es getan zu haben und aus diesem Grund könnte er ja versuchen abzuhauen.
Das ist echt schräg.
Vieleicht hat ja jemand erfahrungen gesammelt mit Vollzugslockerungen. Freue mich über jeden Ratschlag.

Hallo Hilfesuche

Ich mache gerade dieselben Erfahrungen wie du durch und mir ergeht es mit meinem Mann genauso,wir kommen einfach nicht gegen das System an haben schon sämliches ausprobiert aber nichts hilft,wenn man es nicht zugibt hat man eben Pech gehabt,aber wir bleiben dran,mein Mann hat wieder im August eine Anhörung mal sehen was da rauskommt,überall gute Beurteilungen selbst der Gutachter den wir hatten sagte er glaubt nicht das er es war aber wie das so ist wenn du verurteilt wurdest hast du keine Chanche dagegen anzukommen.


lg Handybraut

drücke die daumen für euch
 
Hallo Hilfesuche

Ich mache gerade dieselben Erfahrungen wie du durch und mir ergeht es mit meinem Mann genauso,wir kommen einfach nicht gegen das System an haben schon sämliches ausprobiert aber nichts hilft,wenn man es nicht zugibt hat man eben Pech gehabt,aber wir bleiben dran,mein Mann hat wieder im August eine Anhörung mal sehen was da rauskommt,überall gute Beurteilungen selbst der Gutachter den wir hatten sagte er glaubt nicht das er es war aber wie das so ist wenn du verurteilt wurdest hast du keine Chanche dagegen anzukommen.


lg Handybraut

drücke die daumen für euch


Hallo Handybraut,

wie lange hat Dein Mann eigentlich bekommen und wie lange muß er noch?
Wir werden versuchen die Halbstrafe zu bekommen. Aber es wird sicher eher unwarscheinlich
das es klappt.
Ist schon krass wie unser Rechtssystem am A.... ist.
Unser Gutachter hat das selbe gesagt.

LG Hilfesuche
 
Ich wollte noch etwas Allgemeines zum Thema ergänzen.
Seit dem 01.01.2003 sind gem. § 9 Abs. 1 StVollzG alle Sexualstraftäter mit einer Freiheitsstrafe über 2 Jahren in eine sozialtherapeutische Einrichtung zu verlegen, wenn die Behandlung dort angezeigt ist. Der Behandlungsbedarf wird in einer Begutachtung in einer sog. Einweisungsabteilung geregelt.

Während einer Therapie in der sozialtherapeutischen Einrichtung geht es auch um die Aufarbeitung der Tat (hier wird in der Regel in zwei Teilen zum einen Deliktunspezifisch und zum anderen Deliktspezifisch gearbeitet). Wenn ein Täter die Tat leugnet (aus welchen Motiven auch immer) wird er möglicherweise als nicht Therapierbar in den Regelvollzug zurückverlegt (da man mit ihm nicht an der begangenen Tat und den Ursachen arbeiten kann). Vollzugslockerungen oder eine vorzeitige Entlassung (welche beide ebenfalls einer externen Begutachtung unterliegen) sind in einem solchen Fall nahezu ausgeschlossen.
In den Einrichtungen wird sich an das Urteil und die Akte gehalten.
Das solltet ihr finde ich wissen.

LG

In userem Fall gab es auch eine Begutachtung nur hat der Gutachter von einer Sozialtherpie abgeraten. Ganz im Gegenteil er hat angeraten schnellstmöglich mit Lockerungen zu beginnen ,da mein Mann alle Vorrausetzungen hat vorzeitig entlassen zu werden.
Allerdings wird ein Unterschied gemacht zwischen Menschen die zugebenn das sie etwas getan haben und Menschen die sagen das sie Unschuldig sind.
Und das finde ich sehr tragisch.
 
Ich mein, wenn er eh unschuldig ist, wie behauptet, dann ist doch ein Gefängnisaufenthalt nichts Ehrabschneidendes, ausser dass diese Zeit mit gewissen lästigen Einschränkungen verbunden ist. Platz ist in der kleinsten Hütte, sagt man.

Wer so was schreibt, der hat keine Ahnung von Menschen, von Psyche und von den Auswirkungen einer unschuldig erlittenen Haft.

Als Betroffener kann ich mir darüber ein Urteil erlauben. Ich bekam dadurch eine psychische Krankheit und wurde dadurch schwerbehindert und erwerbsunfähiger Rentner.

Mein bester Freund hat das einst auch nicht kapiert, der war der Meinung dass er das "ganz locker auf der linken Arschbacke abgesessen" hätte, weil er ja kein schlechtes Gewissen gehabt hätte in dem Fall. Nachdem er in den Jahren aber meinen Weg, mein Verhalten, meine Bemühungen, meine Krankheit miterlebt hatte wurde ihm klar, dass er über etwas eine Aussage machte, von dem er nichts wusste, von dem er keine Ahnung hatte, weil er es selbst nie erlebte.

Merke: Wenn ich was verbrochen habe und muss dafür sitzen, dann kann ich mir wenigstens sagen: Selber schuld.

Wenn ich nichts verbrochen habe und sitzen muss, dann kann ich mir das nicht sagen.
 
Zitat von Hilfesuche
ist es im Deutschen rechtssystem echt so das du nur Möglichkeiten hast irgendwelche Freiheiten zu bekommen wenn Du sagst Du warst es?
Denn alle halbe Jahr gibts ja den Vollzugsplan und er hat mal wieder keine Lockerungen bekommen weil er ja nicht zugibt es getan zu haben"
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Der Hintergrund ist ein anderer: Bestreitet ein Schuldiger sowie ein Unschuldiger, dann ist das für die Justiz unangenehm. Mit diesem Druck wird versucht den Inhaftierten dazu zu bewegen Schuld anzuerkennen, damit die Justiz entlastet ist. Der Justiz kommt es auf nicht anderes an.

Für Unschuldige wird das natürlich als Erpressung erfahren.
 
Du hast sicherlich Recht, Gast. Allerdings ist es für die Justiz ja sehr "praktisch", dass die Feststellungen eines rechtskräftigen Urteils einfach als unumstößliche Tatsachen gelten, und es somit offiziell gar keine Unschuldigen im Strafvollzug gibt. Jeder, der mit dem Häftling umgeht, arbeitet, ihn beurteilen soll etc., MUSS ja von seiner Schuld ausgehen. Und ich glaube, der Druck ist dort intern auch so enorm, dass sich kein Mitarbeiter erlauben könnte, offen die Richtigkeit eines Urteils anzuzweifeln. Egal, was er persönlich denkt. Ich nehme an, intelligente und kritische Menschen zerbricht dieses System damit genauso, wie Strafgefangene, die einem Fehlurteil zum Opfer gefallen sind. Darum gibt es im Strafvollzug wohl auch überwiegend Mitarbeiter, die charakterlich dazu befähigt sind, eigenes Denken komplett einzustellen und stur als Befehlsempfänger zu agieren... 🙁

Vielleicht überlegst du dir mal, Kontakt zu anderen Betroffenen aufzunehmen, und dich für mehr Öffentlichkeit einzusetzen? Ich glaube, die Fehlleistungen der Justiz und deren fatale Auswirkungen stehen bisher einfach viel zu wenig im öffentlichen Interesse. Und das vermutlich nicht, weil es ein "marginales" Problem ist und kaum jemanden betreffen würde... sondern wohl eher, weil jeder einzelne Betroffene vor dem übermächtigen System einfach keine andere Chance sieht, als zu kapitulieren. Oder im einsamen Kampf dagegen untergeht. Aber gemeinsam kann schon etwas geändert werden, denke ich...

Das trifft es auf den Punkt. Ich erkenne, dass du dir mehr Gedanken gemacht hast, mehr sehen wolltest, als andere das tun.

Aber gemeinsam kann schon etwas geändert werden, denke ich...

Ich denke das Problem ist dass so was unterdrückt wird, systematisch und wirksam. Was dir sicherlich bewusst ist.
 

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