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Unschuldig Verurteilt

Der Anwalt legt Revision ein und gewinnt. Der BGH war der Ansicht man kann ihm nicht die volle Schuld geben da er ja getrunken hatte.
Ist das Gerecht??
3. Ja und mein Mann hat versucht sich das Leben zu nehmen als die Revision abgelehnt wurde, denn wer will schon für nichts in den Knast. Und die zustände sind ja wohl allgemein bekannt was mit Kinderschänder dort passiert.
"harte Strafen" nur für die anderen?
6.Finde ich es immer wieder krass wie hier Leute Ihre freude daran haben alles ins negative zu ziehen und damit denken helfen zu können.Nichts gegen eine gute Diskussion aber das schein für einige unmöglich zu sein Dann frage ich mich echt wo hier die Menschlichkeit bleibt.
Aber scheinbar scheint die hier einigen verloren gegangen zu sein.
Nimmst Du von zwei Möglichkeiten grundsätzlich die schlechtere an? Sei halt selber hier und draussen positiv.
 
Naja, zwischen der Forderung von "harten Strafen" und der Suizidversuch des Mannes aus Angst (möglicherweise unschuldig) genau diese Strafen erdulden zu müssen besteht, zwar über ein paar Ecken, aber doch ein gewisser Zusammenhang. Menschlichkeit zu fordern und zugleich harte Strafen zu fordern schliesst sich für mich aus.

Wenn die TE Positives fordert, dann sollte sie doch hier und draussen Vorbild sein. Ich denke, diese Niedergeschlagenheit hat auch ihre Familie mitbeeinflusst.
 
aber sie fordert nicht, sie stellt in frage

Es ist ein Unterschied, eine harte Strafe für eine erwiesene Schuld zu fordern. Zu einer erwiesenen Schuld gehören auch Gutachterschreiben udgl. und viels mehr, und wohl auch Einsicht des Beschuldigten.

Für erwiesene Schuld fordere ich ein entgültige Entscheidung. Aber nur für erwiesene.
Nur, nach dem ich dieses Thema gelesen habe, zweifle ich an meiner Haltung dazu. Denn Urteile fällen Menschen, die in Zwängen stehen.
Somit kann man möglicherweise jedes Urteil anzweifeln.

FG Gelinda
 
Zuletzt bearbeitet:
Hier mal was zum nachdenken im Punkt auf Gerechtigkeit.

Ein Junger Mann mehrfach vorbestraft und Alkoholiker vergewaltig zwei Mädchen im Alter von 16 und17 Jahren schlägt sie würgt sie und Mißhandelt sie aufs übelste wird vom Gericht erwisenermaßen zu 5 Jahren und ich glaub 3 Monaten verurteilt.
Der Anwalt legt Revision ein und gewinnt. Der BGH war der Ansicht man kann ihm nicht die volle Schuld geben da er ja getrunken hatte.
Ist das Gerecht??


PS: recherchirt im Internet das Urteil ist von diesem Jahr.

Was möchtest du damit im Bezug auf deine Geschichte aussagen?

Weil hier in dieser Richtung Unrecht geschehen ist, ist es auch sehr gut möglich, dass in deiner Geschichte Unrecht geschah? Nur andersrum?

Ist das für dich eine logische Aussage?
 
Weil hier in dieser Richtung Unrecht geschehen ist
Wenn Gerichte in ihren Urteilen sich an das geschriebene Gesetz halten, ist es Recht und kein Unrecht.

Gerichte sprechen Recht (Rechtssprechung) und keine Gerechtigkeit. Wie schon Gelinda erkannte, Menschen sind fehlbar (wobei ich die Erfahrung machen musste, manche legen es darauf an) und Gerechtigkeit zu erwarten, das ist unrealistisch. Gerechtigkeit gibts nur in der Religion, jedenfalls wirds versprochen.
 
an Diabolo:

Zitat von Hilfesuche
Hier mal was zum nachdenken im Punkt auf Gerechtigkeit.

Ein Junger Mann mehrfach vorbestraft und Alkoholiker vergewaltig zwei Mädchen im Alter von 16 und17 Jahren schlägt sie würgt sie und Mißhandelt sie aufs übelste wird vom Gericht erwisenermaßen zu 5 Jahren und ich glaub 3 Monaten verurteilt.
Der Anwalt legt Revision ein und gewinnt. Der BGH war der Ansicht man kann ihm nicht die volle Schuld geben da er ja getrunken hatte.
Ist das Gerecht??
PS: recharchiert im Internet das Urteil ist von diesem Jahr.
Hilfesuche hat geschreiben, "was zum Nachdenken" also, wie hier die gesetzliche Gerechtigkeit ausschaut, bei Revision.

Das sind meine Gedanken:

Es sollte ein feststehendes Gesetz sein, daß Alkohol KEINESFALLS ein ENTSCHULDIGUNGSGRUND für eine STRAFTAT sein darf!!

Und wenn er gewaltätig anderen geschadet hat, noch dazu ganz persönlich (ich meine, er hat keine toten Dinge beschädigt, was ja auch schlimm sein kann ), also Lebewesen geschadet hat, in dem Falle:
Frauen, das ist unentschuldbar,
dem gehört die Strafe "ENTMANNUNG" und damit hätten alle Ruhe,
vor allem er selber.

In dem Fall gab es ja nicht die Frage: war er es oder war er es nicht. In dem Fall war es wohl eindeutig.
Diese Revision ist zugelassen worden?

Nun Frage ich: wie sollen die Frauen Recht und Gesetz verstehen? Wie sollen sie damit umgehen können? Wie sollen alle anderen Menschen in unserem Land das verstehen?
Das Urteil heißt:

Man muß sich betrinken,....
dann suche man sich ne Frau,
wenn einem danach ist, dann:
tue ihr Gewalt an, man tobe sich an ihr aus -
das ist genehmigt, mit Stempel und Siegel.

Keine Frau darf ihn anzeigen, denn das ist lt. diesem Urteil so richtig.
Jeder andere folgende Straftäter kann sich auf dieses Urteil beziehen und wird freigesprochen.

Armes Deutschland!

bezogen auf ihren Fall:
es fehlt, daß er sich besoffen hat,
es fehlt, daß er vorbestraft ist
es feht, daß er es nach Beweislage getan hat, daß er eindeutig mit Gewalt vergewaltigt hat
es fehlt...,es fehlt...

ja wenn das alles fehlt, ist die Gesetzeslage ja eine völlig andere?
da muß man ja die Revision verwerfen und kann sich NICHT auf DIESES Urteil beziehen?
Das Pech ist, dieses Urteil ist hinterher erst gefällt worden...

FG Gelinda
 
Zuletzt bearbeitet:
an Diabolo:

Hilfesuche hat geschreiben, "was zum Nachdenken" also, wie hier die gesetzliche Gerechtigkeit ausschaut, bei Revision.

Vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt?

Woher weißt du, dass sich ihr Einwurf auf die gesetzliche Gerechtigkeit bei einer Revision bezog? Schon möglich, dass du recht mit der Vermutung hast. Mir ist es nicht so klar welchen Gedankengang Hilfesuchende mit dem Beispiel auslösen möchte.
Deshalb meine Frage.
 
In dem Fall gab es ja nicht die Frage: war er es oder war er es nicht. In dem Fall war es wohl eindeutig.
Wenn das Gesetz "Entmannung" vorsehen würde, dann wäre der Mann von Hilfesuche wohl schon tot.

Hier ist eben der springende Punkt: Was ist eindeutig?

Eine Haftstrafe lässt sich beenden oder ein Urteil später revidieren. Medizinisch-bestrafende Eingriffe sind allermeistens nicht wieder rückgängig zu machen.

Ausserdem versteht der Mann von der Strasse unter der "Entmannung" von Sittenstrolchen zwar die harte, aber gerechte Hand von einem bösen Vater Staat, fehlende Organe ändern aber nicht automatisch einen Sittenstrolch. Im Kopf ist er immer noch der gleiche und Missbrauch ist auch mit fehlenden Körperteilen noch möglich. Sag ich doch: Es läuft wie immer auf die Todesstrafendiskussione hinaus.

Nunja, darauf will ich hinaus: "harte Strafen" zu fordern ist angesichts von Fehlurteilen manchmal durchaus kontraproduktiv.

Vielleicht fühlt sich der Mann von hilfesuche auch einsam (dieser mögliche Zusammenhang wurde oben angesprochen). Kann sein, dass er sich deswegen einsam fühlt, weil hilfesuche ihm lediglich juristisch zur Seite steht und falls er sich denn doch als schuldig von einer für hilfesuche akzeptierten Instanz (nach Beweislage) verurteilt werden würde, er dann für sie auch kein Mensch mehr wäre. Diesen Eindruck habe ich.
 
Vielleicht habe ich mich ungenau ausgedrückt?

Woher weißt du, dass sich ihr Einwurf auf die gesetzliche Gerechtigkeit bei einer Revision bezog? Schon möglich, dass du recht mit der Vermutung hast. Mir ist es nicht so klar welchen Gedankengang Hilfesuchende mit dem Beispiel auslösen möchte.
Deshalb meine Frage.

Hallo,

also es ist schon richtig ich beziehe mich auf die Gesetzliche Gerechtigkeit "falls es soetwas in Deutschland gibt".
Ich habe dieses Beispiel nur zum nachdenken reingesetzt.
Und das im Bezug auf die Arbeit von Deutschen Gerichten, es gibt noch viele solcher Beispiele in anderen Kategorien wie zum Beispiel Mord(aber das ist hier ja nicht Thema).
Ich will damit sagen das ich nicht verstehen kann wie jemand der mit vielen Beweisen Verurteilt wurde eine Revision gewinnen kann. Und jemand der viele Beweise für seine Unschuld hat eine Revision verlieren kann.

Wenn das Gesetz "Entmannung" vorsehen würde, dann wäre der Mann von Hilfesuche wohl schon tot.

Hier ist eben der springende Punkt: Was ist eindeutig?

Eine Haftstrafe lässt sich beenden oder ein Urteil später revidieren. Medizinisch-bestrafende Eingriffe sind allermeistens nicht wieder rückgängig zu machen.

Ausserdem versteht der Mann von der Strasse unter der "Entmannung" von Sittenstrolchen zwar die harte, aber gerechte Hand von einem bösen Vater Staat, fehlende Organe ändern aber nicht automatisch einen Sittenstrolch. Im Kopf ist er immer noch der gleiche und Missbrauch ist auch mit fehlenden Körperteilen noch möglich. Sag ich doch: Es läuft wie immer auf die Todesstrafendiskussione hinaus.

Nunja, darauf will ich hinaus: "harte Strafen" zu fordern ist angesichts von Fehlurteilen manchmal durchaus kontraproduktiv.

Vielleicht fühlt sich der Mann von hilfesuche auch einsam (dieser mögliche Zusammenhang wurde oben angesprochen). Kann sein, dass er sich deswegen einsam fühlt, weil hilfesuche ihm lediglich juristisch zur Seite steht und falls er sich denn doch als schuldig von einer für hilfesuche akzeptierten Instanz (nach Beweislage) verurteilt werden würde, er dann für sie auch kein Mensch mehr wäre. Diesen Eindruck habe ich.

Eindeutig sind Verletzungen durch die Tat, Zeugen einer Tat, ein Gutachten was dem Opfer glaubt, DNA Spuren und und und.


Mein Mann fühlt sich sicher nicht einsam da ich Ihm auch menschlich und emotional zu Seite stehe.
Es wird nie Beweise geben können für seine Schuld, denn die gibt es schließlich bis jetzt auch noch nicht.
Daher werde ich wie schon erwänt nie aufgeben und mit Ihm zusammen weiter kämpfen bis alles durchgestanden ist.
 

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