an Diabolo:
Zitat von Hilfesuche
Hier mal was zum nachdenken im Punkt auf Gerechtigkeit.
Ein Junger Mann mehrfach vorbestraft und Alkoholiker vergewaltig zwei Mädchen im Alter von 16 und17 Jahren schlägt sie würgt sie und Mißhandelt sie aufs übelste wird vom Gericht erwisenermaßen zu 5 Jahren und ich glaub 3 Monaten verurteilt.
Der Anwalt legt Revision ein und gewinnt. Der BGH war der Ansicht man kann ihm nicht die volle Schuld geben da er ja getrunken hatte.
Ist das Gerecht??
PS: recharchiert im Internet das Urteil ist von diesem Jahr.
Hilfesuche hat geschreiben, "was zum Nachdenken" also, wie hier die gesetzliche Gerechtigkeit ausschaut, bei Revision.
Das sind meine Gedanken:
Es sollte ein feststehendes Gesetz sein, daß Alkohol KEINESFALLS ein ENTSCHULDIGUNGSGRUND für eine STRAFTAT sein darf!!
Und wenn er gewaltätig anderen geschadet hat, noch dazu ganz persönlich (ich meine, er hat keine toten Dinge beschädigt, was ja auch schlimm sein kann ), also Lebewesen geschadet hat, in dem Falle:
Frauen, das ist unentschuldbar,
dem gehört die Strafe "ENTMANNUNG" und damit hätten alle Ruhe,
vor allem er selber.
In dem Fall gab es ja nicht die Frage: war er es oder war er es nicht. In dem Fall war es wohl eindeutig.
Diese Revision ist zugelassen worden?
Nun Frage ich: wie sollen
die Frauen Recht und Gesetz verstehen? Wie sollen sie damit umgehen können? Wie sollen
alle anderen Menschen in unserem Land das verstehen?
Das Urteil heißt:
Man muß sich betrinken,....
dann suche man sich ne Frau,
wenn einem danach ist, dann:
tue ihr Gewalt an, man tobe sich an ihr aus -
das ist genehmigt, mit Stempel und Siegel.
Keine Frau darf ihn anzeigen, denn das ist lt. diesem Urteil so richtig.
Jeder andere folgende Straftäter kann sich auf dieses Urteil beziehen und wird freigesprochen.
Armes Deutschland!
bezogen auf ihren Fall:
es fehlt, daß er sich besoffen hat,
es fehlt, daß er vorbestraft ist
es feht, daß
er es nach Beweislage
getan hat, daß
er eindeutig mit Gewalt vergewaltigt hat
es fehlt...,es fehlt...
ja wenn das alles fehlt, ist die Gesetzeslage ja eine völlig andere?
da muß man ja die Revision verwerfen und kann sich NICHT auf DIESES Urteil beziehen?
Das Pech ist, dieses Urteil ist hinterher erst gefällt worden...
FG Gelinda