Da Christian Wulff nach einem Rücktritt wegen seiner Verfehlungen
über Jahre mittellos dastünde und zudem die Immunität
gegen Strafverfolgung endete, dürfte er freiwillig
kaum bereit sein, sein Amt aufzugeben. Bei Ausübung seines
Amtes gerät der Präsident allerdings zunehmend in ungute
Abhängigkeit von der Bundeskanzlerin (einschließlich ihrer
Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit im Bundestag).
Nicht nur bleibt ihre politische Rückendeckung für
Wulff wichtig. Die Kanzlerin hat es auch in der Hand, seine
Immunität durch den Bundestag aufheben zu lassen (Art. 60
IV, 46 II GG), und ihre Regierung entscheidet im Falle eines
Rücktritts über die Gewährung des Ehrensolds. Wulffs finanzielles
Schicksal liegt also in Merkels Hand.
Wie aber soll ein derart von der Regierung abhängiger Präsident
noch seine Aufgaben erfüllen können, wie soll er unbefangen
noch Gesetze auf ihre Verfassungsmäßigkeit prüfen?
Wie soll er parteipolitisch neutral sein, obwohl dies seine
Aufgabe ist, wie sich auch darin zeigt, dass Bundespräsidenten
ihre Parteimitgliedschaft ruhen lassen? – von einer möglichen
Kritik an parteipolitischen Auswüchsen ganz zu schweigen.
Dadurch gerät auch die Kanzlerin in das eingangs schon
geschilderte Dilemma: Entweder verspricht sie Wulff den Ehrensold
doch und verbiegt damit das Gesetz oder sie und das
Land müssen weiterhin einen Präsidenten ertragen, der sich
für sein Amt disqualifiziert hat und allmählich auch zur
eigenen politischen Belastung der Kanzlerin werden könnte.