Hallo Schmetterling,
du wirst dich damit abfinden müssen, dass die Welt kein Ort ist, an dem Gerechtigkeit herrscht. Die Schwiegereltern können mit ihrem Vermögen machen, was sie wollen. Sie können es sogar verjubeln und deinem Mann und seiner Schwester nur Schulden hinterlassen. Selbst falls sie deinen Mann enterben sollten, hätte er aber gegen den oder die Erben zumindest einen Pflichtteilsanspruch in Höhe der Hälfte des Wertes seines gesetzlichen Erbteils. Erkundigt euch doch mal bei einem Fachanwalt für Erbrecht über eure Möglichkeiten. Hier scheint es sich ja um eine Schenkung zu handeln, um deiner Schwägerin eine spätere Erbschaftssteuer zu ersparen?
Ihr wollt und könnt nun mal nicht auf dem Dorf leben, müsst dafür aber später auch nicht die Eltern pflegen. Das kann eine sehr schwere Belastung sein, körperlich und vor allem auch psychisch. Wie wäre es mit einer größeren, aber preiswerteren Wohnung im Umland von München?
Es gibt übrigens Schlimmeres. Ich habe eine vermutlich psychisch kranke Schwester. Sie ist mittlerweile 49, hat ihr Jurastudium schon vor Jahren nach über 30 Semestern ohne Abschluss abgebrochen, nichts anderes mehr gemacht und in ihrem Leben noch nie gearbeitet. Vor 13 Jahren zeigte sie in meinem Beisein erstmals Anzeigen einer Psychose (Wahnvorstellungen), hat aber keine Krankheitseinsicht (was bei derartigen Krankheiten typisch ist. Es "spinnen" nur alle anderen und sind an allem schuld, nur sie selbst nicht). Weder Ärzte noch Behördenvertreter, die ich unmittelbar und in den Folgejahren immer wieder kontaktiert hatte, sahen sich in der Lage, ihr zu helfen oder einzuschreiten, solange sie nicht sich selbst oder andere akut gefährdet. Sie lebte mit unserer bereits seit 1993 verwitweten Mutter bis zu deren Tod vor drei Jahren im Elternhaus zusammen. Die jahrzehntelang chronisch kranke Mutter war den zeitweiligen Wutausbrüchen meiner Schwester ausgeliefert, wurde von dieser im Alter auch nicht vernünftig betreut, konnte sich unter dem Einfluss meiner Schwester aber weder entschließen, in ein gutes Seniorenheim zu gehen, noch, ambulante professionelle Pflege zuzulassen. Ich war alle 14 Tage (75 km entfernt wohnend und als unverheiratete Frau in einem akademischen Beruf voll berufstätig) zu Besuch, aber machtlos gegen diese Symbiose.
Meine Schwester verlangte nach dem Tod unserer Mutter (September 2011) von mir, dass ich die Kosten für das gemeinsam zu gleichen Teilen ererbte, fast 60 Jahre alte Haus und noch dazu für ihren Lebensunterhalt voll übernehmen sollte! Sie hätte schließlich die Mutter gepflegt und nur deswegen auf eine eigene Erwerbstätigkeit verzichtet (dabei arbeitet sie bis heute nicht). Ich hatte bereits die Beerdigungskosten aus meinem Portemonnaie getragen und meiner Schwester 12.000 € zur alleinigen Verfügung überlassen, die noch auf den Konten unserer Mutter waren, damit sie nicht unmittelbar nach dem Tod der Mutter finanziell unter Druck stehen sollte. Hatte mich außerdem über ein halbes Jahr hälftig an allen Hauskosten beteiligt, selbst an den Verbrauchskosten, die ich gar nicht tragen muss. Eine Heizöllieferung habe ich sogar komplett übernommen.
Meine Schwester war selbst von meinem Anwalt, den ich mir schließlich wegen ihrer Uneinsicht nahm, nicht davon zu überzeugen, dass das Haus unter den gegebenen Umständen verkauft und der Erlös aufgeteilt werden muss. Schließlich blieb mir nichts anders übrig, als die Teilungsversteigerung einzuleiten. Noch vor Abschluss dieses Verfahrens bot mir ein Nachbar glücklicherweise an, mir meinen Erbteil abzukaufen. Ich habe mich darauf eingelassen - so wusste ich wenigstens, wieviel Geld ich bekomme, musste nicht den ungewissen Ausgang der Zwangsversteigerung abwarten und meinen Anteil am Erlös nicht hinterher in einem Prozess vor dem Landgericht einklagen. War mit dem Nachbarn beim Notar, habe die zweimonatige Frist für das Vorkaufsrecht meiner Schwester abgewartet, bevor der Nachbar an meiner Stelle als Miteigentümer im Grundbuch eingetragen wurde. Alles ist ganz korrekt gelaufen. Aber ich habe dadurch mindestens 35.000 € weniger bekommen, als ich bei einem Grundstücksverkauf auf dem freien Markt erhalten hätte. Ist das gerecht? Haben meine Eltern es verdient, dass ihr Haus nur wegen der vermutlichen psychischen Erkrankung einer ihrer Töchter für einen Appel und ein Ei den Besitzer wechselt?
Der Nachbar bildet jetzt als mein Rechtsnachfolger die Erbengemeinschaft mit meiner Schwester. Da sie auch ihm gegenüber völlig uneinsichtig ist, ihn sogar grundlos bei der Polizei angezeigt hat, hat er das von mir eingeleitete Teilungsversteigerungsverfahren, das seit nunmehr zwei Jahren läuft und während des Erbteilsverkaufs ruhte, wieder aufgenommen. Zu der Versteigerung, bei der er hofft, Alleineigentümer zu werden, wird es voraussichtlich im Februar oder März 2015 kommen. Und dann muss er zusehen, wie er meine Schwester zwangsweise aus dem Haus weisen lässt und seinen Anteil am Erlös gegen sie einklagt (den bekommt man nämlich nicht "automatisch" ausgezahlt, wenn man sich mit dem anderen Miterben nicht einigen kann).
Nur durch den Einfluss eines früheren Sandkastenfreundes war meine Schwester vor einem Jahr endlich bereit, sich beim Jobcenter zu melden, sodass sie jetzt wenigstens Hartz IV bekommt. Den Sandkastenfreund, der sogar so nett war, sie zum Jobcenter zu begleiten, bezeichnet sie in ihrem paranoiden Wahn gegenüber offiziellen Stellen mittlerweile als "Stalker", den ihr der Nachbar, der jetzt Miteigentümer des Hauses ist, "auf den Hals gehetzt" hätte (dessen Ehefrau ist zufällig eine Cousine des Jugendfreundes, die Betreffenden haben aber kaum Kontakt zueinander). 🙄 Ich habe und will jetzt auch keinen Kontakt mehr zu meiner Schwester, weil für mich die Situation unerträglich wurde und meine Schwester mich bis vor ca. zwei Jahren sogar permanent im Büro anrief, mich beschimpfte und mit Geldforderungen unter Druck setzte.
Unsere früheren Nachbarn halten mich von Zeit zu Zeit auf dem Laufenden.
Ich glaube nicht, dass du bzw. dein Mann ernsthaft mit mir würdet tauschen wollen.