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Ungerecht verteiltes Erbe

...und deshalb darf sie auch hier bei uns nicht nachfragen? Weil es sie einen feuchten Kehricht angeht? 😕

Na klar darf sie nachfragen. Es ist ja auch gut, dass sie das getan hat. Ich vermute, ich bin hier nicht der Einzige, der es für möglich hält, dass ein vermeidbarer (und aus meiner Sicht unnötiger) Erbstreit entstehen kann. Und wenn ich dazu beitragen kann, dass Streit vermieden wird, dann sag ich gerne meine Meinung.
Auch wenn ich Geld bzw. materielle Güter brauche – einen Streit mit Familie, ggf. sogar ein Zerwürfnis, möchte ich dafür nicht in Kauf nehmen. Und in dem geschilderten Fall liegen auch noch empfundene Ungerechtigkeit und Recht auseinander.

LG, Nordrheiner
 
@ TE

Gibt's in der Familie deines Mannes jemanden, an dem du ein gutes Haar lässt und dessen Geld du nicht zählst?
 
> @ TE
> Gibt's in der Familie deines Mannes jemanden, an dem du ein gutes Haar
> lässt und dessen Geld du nicht zählst?

Nicht doch. Leute, die lieber ein Stückerl rüber zu den anderen bauen, als etwas
kleiner zu planen, dass sind die mit der speziellen Dynamik. Nicht die anderen.

Gratis Benützung einstellen, einzäunen und egal wie es euch finanz. geht, lasst euch
nicht hinreissen. In 20 Jahren zahlt sie euch einen guten Preis. Andernfalls, ein
Schrebergarten ist auch was Schönes und macht weniger Kopfweh.
 
Ich würde der Schwester einen guten Preis machen und ansonsten dort Sperrmüll stapeln.^^
Trotzdem sollte man nicht verschweigen das der Fehler auf der Seite der TE gemacht wurde.
 
Was denkt Ihr? Ich finde das Erbe exterm ungerecht verteilt. Was sollen wir tun?
Ich denke wo ist dein Mann in der ganzen Geschichte ?

Es ist zunächst mal sein Erbe.
Wenn ich in deinem anderen Post richtig gelesen habe, ist er Akademiker. Er wird Freunde und Bekannte haben, die ihm einen Rat geben können.
Abgesehen davon, wie ist denn sein Verhältnis zu seinen Eltern und der Schwester ?
Zerstritten, neutral oder sehr herzlich ?

Du solltest ihn fragen, ob er das Erbe ungerecht verteilt findet ?

Nachdem ihr das besprochen habt, kommt es zum tun.

Da ihr in München zu teuren (Miet-)Preisen viel arbeitet, wäre es vielleicht zu überlegen, ob ihr mit derzeit sicheren Jobs Bewerbungen in der Gegend des Elternhauses deine Mannes schreibt und nach unterschriebenen Verträgen in das Haus seiner Eltern mit einzieht oder auf dem Streifen zwischen den Häusern an das eine oder anderer Haus anbaut.

Somit würdet Ihr direkt in euerm Erbe wohnen, der Grünstreifen wäre genützt und du hast vielleicht einen Job, der für dich entspannter ist, ihr könntet eine Familie gründen und alles wäre "schick".

Gruß Hajooo
 
Die Eltern leben noch. Es geht um Schenkungen Lebender. Die Eltern haben ein Grundstück mittig geteilt und beiden Kindern genau gleichviel Bauland geschenkt. Das ist sehr gerecht.

Der Mann der TE hat einen Teil seines Grundstückes weiterverkauft an seine Schwester, die es gemeinsam mit ihrem Grundstück zum Hausbau genutzt hat. Aufgrund dieser Entscheidung bleibt ihm für sein aufgrund des Verkaufs verkleinertes Grundstück nur die Nutzung als Gartenland, da das Restgrundstück nicht mehr sinnvol bebaut werden kann. Auch ein Weiterverkauf seines Grundstückes ist unwahrscheinlich, da das Grundstück durch den Verkauf ein kleines Mittelgrundstück ist, und im Dorf die Nachfrage nach Baugrundstücken gering ist, da eine Vielzahl an Häusern bereits leer stehen.

Da es sich um sein Grundstück handelt, der Mann der TE hat die Schenkung ja angenommen und durch den Weiterverkauf eines Grundstücksteils auch finanziell Nutzen daraus gezogen, ist er für sein Grundstück verkehrssicherungspflichtig. Und ist auch dafür verantwortlich, daß von seinem Grundstück keine Störungen der Nachbargrundstücke ausgehen. Ob dazu regelmäßig Rasen mähen gehört oder 1 - 2 malig im Jahr sensen ausreicht, müßte anhand der örtlichen Verhältnisse zu beurteilen sein.

Ich würde das Grundstück zur Pacht anbieten.

Der Erbfall tritt erst später ein. Und da ist zu unterscheiden das Erbe der Großmutter, bei dem den Schwiegereltern der TE ein Pflichtteilsanspruch zusteht und nicht dem Mann und Schwägerin der TE. Gleichwohl kann die Oma alles, was über den Pflichtteilsanspruch hinausgeht der Schwägerin der TE vermachen. Wenn diese sie bis zu ihrem Tode pflegt, wird die Oma das bestimmt auch gerne tun.

Der Nachlaß der Schwiegereltern der TE, z.B. deren Haus, wird erst dann verteilt, wenn die Schwiegereltern versterben. In dem Fall haben der Mann und die Schwägerin der TE jeweils einen Pflichtteilsanspruch in Höhe eines Viertels des Nachlasses. Ob und wie die Eltern den darüber hinausgehenden Anteil vermachen, ist ihnen überlassen.

Der Gerechtigkeit wird durch den gesetzlichen Pflichtteil genüge getan. Bei der Verteilung des Nachlasses über den Pflichtteil hinaus hat jeder Erblasser das Recht frei nach seinem Willen zu verfügen.
 
Die Eltern meines Mannes waren hier sehr pragmatisch und haben entschlossen:
- Der große Garten wird in zwei Teile aufgeteilt;
- einen Teil bekommt die Tochter, damit sie nun gleich ein Haus für die Familie bauen kann
- den zweiten Teil des Gartens bekommt der Sohn, also mein Mann.
Er kann auf diese Fläche ebenfalls ein Haus bauen, wenn er will.

Das war nicht pragmatisch sondern eine gerechte Verteilung



Die Eltern meines Mannes sehen nicht ein, uns finanziell zu unterstützen. Obwohl sie sehr viel Geld haben, sie haben gerade einen
überdachten Pool gebaut, der ebenfalls von der Tochter mitgenutzt wird.

Wem sie in welcher Form unterstützen ist die Angelegenheit der Eltern Deines Mannes und da ihr finanziell abgesichert seit, besteht bei Euch auch nicht die Notwendigkeit finanzieller Unterstützung - darüber solltet ihr froh sein.

Dein Mann kann nicht genötigt werden, den Rasen zu mähen - vorausgesetzt - es wuchert nicht auf die Grunstückshälfte seiner Schwester

Sie haben ihr Grundstück gerecht aufgeteilt - dass wir damit nichts anfangen können, ist wohl unser eigenes Problem.

ein Problem ist es nicht, denn Dein Mann hätte ja nicht ein Teil seines Grundstückes verkaufen müssen - demnach geht es Euch nichts an, wie Schwester das händelt
Ganz im Gegenteil, die Schwester wird gelobt - sie hat alles richtig gemacht. Sie ist "Später" mal für die Großeltern da (wirklich?)
und hat ganz schlau günstig auf dem Land gebaut, sie hat eben daraus etwas gemacht, was sie bekommen hat.
Durch die lange kostenlose Wohnung konnte sie auch ein bisschen Geld ansparen, obwohl sie nicht viel verdienen.

Sie hat diesen Weg gewählt und Dein Mann einen anderen - Missgunst und Neid sind hier völlig fehl am Platz

Was denkt Ihr? Ich finde das Erbe exterm ungerecht verteilt. Was sollen wir tun?

Die Eltern Deines Mannes haben keines ihrer Kinder bevorzugt und für eine gerechte Verteilung gesorgt.
Die Schwester Deines Mannes hat die Nähe gesucht und Dein Mann das Weite.
Während die Schwester sich entschieden hat in ihrem Geburtsort zu bleiben und dort in ländlicher Umgebung ihre Kinder groß zu ziehen, hat Dein Mann sich für das Stadtleben entschieden.
Beide hatten die Wahl und sich für das entschieden, was ihnen richtig erschien.

Ich würde folgendes machen, die Nutzung des kleinen verbleibenden Grundstücks mit dem der Schwester verbinden.
Mit folgender Vereinbarung: die Schwester darf das Grundstück mit nutzen und Dein Mann baut ein kleine Ferienunterkunft auf seinem kleinen Landstrich - so könntet ihr später mit Euren Kindern, die Urlaubszeit dort verbringen - zwischenzeitlich darf es die Schwester mit nutzen, dafür pflegt und hegt sie den kleinen Landstrich.

Er würde somit seine Familienverbundenheit demonstrieren und ein herzliches Verhältnis schaffen, vorausgesetzt Geschwisterliebe ist stärker als Neid und Missgunst, die wohl eher von Deiner Seite zu kommen scheint.
 
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