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Umzug in andere Stadt kein Entertain mehr verfügbar. Kann ich Telekom kündigen?

U

UllrichVollmer

Gast
Das ist doch genau der Knackpunkt.

Mit dem Abschluss eines anderen Paketes beginnt einer neuer Vertrag rechtlich gesehen, und der alte wird annuliert.
Widerrufe ich nun binnen 14 Tagen trete ich vom Vertrag zurück und wäre die Telekom THEORETISCH sofort los. Praktisch wird das wahrscheinlich Papierkrieg geben.

Und du hast es glaub falsch verstanden: den alten Vertrag habe ich sogesehen zu erfüllen, auch am neuen Standort. Die Telekom kann aber a) WEGEN den Umzugs nicht verlangen ein neues Vertragsverhältnis zu BEGINNEN, sondern müsste viel eher den alten Vertrag herabstufen mit derselben Laufzeit wie dieser noch gelaufen wäre.

Und dies besagt ja das Urteil.
Wegen Umzugs kann einem kein NEUER Vertrag aufgebunden werden.
 
C

chrismas

Gast
Und du verstehst folgendes scheinbar nicht:

Du hast das Entertain Paket für deinen Wohnort A abgeschlossen, das bedeutet, wenn die Telekom den wollte und du die Bedingungen nicht akzeptierst, dann kann die Telekom weiterhin die Gebühren für das Entertain von dir verlangen.

Da kommst du auch nicht mit deinem Vorhaben mit raus, in dem du einfach dem neuen Vertrag widersprichst, nach dem du die Bestätigung erhalten hast, denn du begehst dann einen Vertragsbruch und das bedeutet, die Telekom kann ebenfalls von dir zusätzlich zu den Gebühren Schadensersatz verlangen.

Daher würde ich dir empfehlen, ruhe dich nicht auf das Urteil des anderen Schreibers hier im Thema aus, denn dabei handelt es sich um das Urteil eines untergeordneten Gerichts, sondern lese dir das Urteil des Bundesgerichtshof einmal genau durch, denn dort ist der Tenor:

Ich als Verbraucher schließe einen Vertrag mit einer Mindestlaufzeit von X Jahren ab und trage das alleinige Risiko und wenn ich umziehe, habe ich eben Pech gehabt und muss den Vertrag für den Rest der Laufzeit weiter bezahlen. Und das ohne wenn und aber.

Und bei deinem Konstrukt was du dir da gerade zusammengeschustert hast kann man davon ausgehen, dass es sich um vorsätzlichen Vertragsbruch bzw. Betrug handelt und das kommt dich um einiges mehr als diesen neuen Vertrag einzugehen.
 
U

UllrichVollmer

Gast
Spricht hier eigentlich ein Telekom-Mitarbeiter ?

Hier wird ausführlich über die Telekom-Abzocke beim Umzug diskutiert:
Telekom - Abzocke bei Umzug

Von Vorsatz kann keine Rede sein, zumindest in rechtlichem Sinne nicht, denn genau deshalb existiert das Fernabsatzgesetz. Dann würde sich jeder strafbar machen der "vorsätzlich" Waren bestellt, diese 1 Tag nutzt weil er sie grade benötigt und dann wieder zurückschickt.

Im Zweifel würde das ein Jurist entscheiden.

Und zum Thema Bundesgerichtshof:
der besagt dass ein Umzug lediglich nicht zur Kündigung des DSL-Vertrags berechtigt, im anderen Urteil hatte aber eine Privatperson erfolgreich gegen die Telekom geklagt, weil diese aufgrund des Umzugs gleich einen neuen Vertrag mit erneut 24 Monaten aufdrängen wollte, und somit den Umstand des Umzugs nutzt um die Person wieder länger zu binden. Und das ist mit Sicherheit nicht rechtens.

Ferner würde die Telekom den Vertrag gar nicht erfüllen können, weil Entertain nicht mehr bereitsteht, der Vertrag wird über die Leistung abgeschlossen unabhängig in welchem Wohnort sie erbracht wird, in sofern habe ich meiner Meinung nach mindestens das recht den Vertrag in einen anderen Tarif umzuwandeln.

Und primär geht es hier nicht darum wegen Umzug den Vertrag zu kündigen, sondern ich wehre mich gegen eine Zwangserneuerung bzw.- Verlängerung nur weil ich umziehe.
 
C

chrismas

Gast
Ich bin kein Telekom-Mitarbeiter, dessen kannst du dir sicher sein.

Aber du hast etwas interessantes geschrieben und daher hier einmal der Rat:

Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal einen Rechtsanwalt konsultieren, denn sollte er dich falsch beraten, kannst du ihn dafür haftbar machen, wenn du unterliegst und das wirst du hier auf jeden Fall, denn du vergleichst Äpfel mit Bananen.

Bei dem Urteil des Amtsgerichts auf das du dich berufst war der alte Tarif auch am neuen Wohnort verfügbar, bei dir ist das aber nicht gegeben oder hast du bei deinem Eröffnungsbeitrag etwas gelogen?

Eine Berufung auf die Paragraphen der Fernabsatzverträge gibt es ebenfalls nicht, denn du vergisst:

Widersprichst du der Auftragsbestätigung, läuft dein Anschluss am alten Wohnort weiter, mit allen daraus entstehenden Zahlungsverpflichtungen und eine Kündigung ist hier nicht möglich, außer wenn die Telekom hier dafür verantwortlich gemacht werden kann, was aber nicht der Fall ist, weil du nach dem BGH das alleinige Risiko zur Erfüllung der Mindestvertragslaufzeit trägst.

Die Telekom kommt dir mit dem neuen Vertrag nur entgegen und du willst einfach nicht einsehen, dass du hier keinerlei Möglichkeiten hast. Ich bin mit dieser Haltung ebenfalls schon einmal bei einem anderen Anbieter auf die Fresse gefallen und darf nun 1000 Euro zzgl. Rechtsanwalts- und Gerichtskosten zahlen, wenn du aber ebenso diesen Denkzettel benötigst, dann tue dir bitte keinen Zwang an.

Im übrigen bedeutet Vorsatz im Rechtssystem das wissentliche herbeiführen von Umständen, die einem vereinbarten Vertrag wiedersprechen und das wirst du tun, wenn du deine komischen Pläne in die Tat umsetzen willst.
 
U

UllrichVollmer

Gast
Dann erkläre mir mal bitte eines:

die Telekom selbst schreibt wörtlich: Beim Umzug wird automatisch der alte vertrag aufgelöst und ein neuer wird auf 2 Jahre abgeschlossen. D.h. wenn ich diesen widerrufe tritt einfach so der alte wieder in Kraft? Sind wir hier bei wünsch dir was ?

Hast du obigen Link mal überlogen? Für die meisten ist es wohl schlichtweg normal bzw, sie wissen gar nicht dass sie erneut 24 Monate abschließen. Das ist das was mich an der Sache stört, diese windigen Methoden. Wahrscheinlich sind andere Anbieter auch nicht besser.

Bei dem Urteil das ich gefunden habe hatte jemand erfolgreich gegen die erneute Bindung auf 24 Monate geklagt, da spielt es meiner Meinung nach keine Rolle ob der gleiche Tarif verfügbar ist oder nicht. Ich will den alten Vertrag ja erfüllen, mich aber nicht wegen Umzugs dazu zwingen lassen erneut 24 Monate abzuschließen.

Und das mit dem widerrufen wird auch bei obigem Link so vorgeschlagen, das sind auch keine merkwürdigen Sachen, sondern man sucht eben wie die Anbieter selbst auch nach Möglichkeiten sich nicht abzocken zu lassen.
 
C

Chrislu

Gast
Als ich umzog, gabs auch Verfügbarkeitsprobs. Und es wurde widerspruchslos der Vertrag geändert (1&1 =Telecom).
Bleib hartnäckig und du bekommst Recht!
 
C

chrismas

Gast
@Ullrich

Du vereinbarst doch mit der Telekom, dass dein Vertrag umgewandelt wird, weil dein Tarif nicht am neuen Wohnort verfügbar ist.

Wenn du nun dieser Auftragsbestätigung widerrufst, widerrufst du gleichzeitig auch deine Kündigung des Anschlusses am alten Wohnort.
 
T

Tramnovi

Gast
Da ich selber schon umgezogen bin, weiß ich, das der alte Vetrag der Telekom weiterläuft, selbst wenn an deinem Wohnort kein Telefonanschluss möglich ist. Denn Umzug zählt wohl zum persönlichen Risiko. Also der alte Vertrag läuft weiter, bis mindestens zur Mindestvertragslaufzeit, dann kannst du ihn kündigen. Du kannst zwar jetzt schon am neuen Wohnort einen neuen Vertrag auch mit einem anderen Anbieter eingehen, musst aber den alten Vetrag auch bezahlen. Und das, wenn du wieder einen Vetrag mit der Telekom machst dann wieder ein 24 Monatevertrag zustandet kommt, ist auch bei den meisten anderen Anbietern so.
 
U

UllrichVollmer

Gast
@ Tramnovi, genau dem widerspricht das Urteil:

1) Gegen die erneute Bindung von 24 Monaten wurde erfolgreich geklagt
2) Wo steht die Klausel bzw.wer legt sie fest, dass ich bei Widerruf des neuen Vertrags den alten wieder aufgedrückt bekomme?
3) ob das alles rechtens ist, bleibt anzuzweifeln

Für mich bleibt Fakt:

Den alten Vertrag habe ich zu erfüllen, ob an neuem oder alten Standort, aber die Telekom kann mich nicht dazu zwingen am neuen Standort einen neuen Vertrag abzuschließen mit 2 Jahren Mindestlaufzeit. Das sind für mich unseriöse Methoden um den Kunden gleich wieder zu binden, weil er ja im Umzugsstress den Abschluss eines neuen vertrags für normal hält und nicht weiter ins Detail liest.
 

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