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Umgangsrecht bei Obdachlosigkeit ,Hilfe !

cucaracha

Urgestein
Wie alt ist die Tochter ?
Freut sie sich auf ihren Vater ?

Umgangsrecht kann man nur verbieten, wenn er der Tochter schaden würde....aber nicht bei Obdachlosigkeit.
 

Sina1986

Mitglied
Sina, was Deine Tochter sagt, interessiert in dem Fall nicht.
Sie ist neun ,ich denke schon .

Mal davon abgesehen ist sie letztes Jahr auch im Urlaub gewesen mit ihm ,da waren sie in Frankreich.

Er hat auch ihren Reisepass noch vom letzten Jahr.

Man macht sich schon Gedanken darüber und Sorgen zumal er Ausflüge und Urlaube regelmäßig mit ihr macht ist das doch dann auch naheliegend.
 

Soley

Aktives Mitglied
Es geht mir nicht darum das ich den Ungang verbieten will es geht mir eher darum zu wissen wie die rechtliche Lage ist .

Ich bin für das Wohl meiner Tochter genauso verantwortlich und wenn er mich nicht in Kenntnis setzt darüber wie gerde seine Lage ist und sie deswegen mit zu Hinz und Kunz schleift weil er gerade obdachlos ist muss ich ja handeln sonst bekomme ich nachher eins auf den Deckel sollte etwas passieren......

Mal abgesehen davon möchte man ja auch nicht das sein Kind die drei Wochen Ferien und später auch die Umgangswochenenden bei fremden Leuten verbringt die man als Mama nicht kennt.
Du könntest den Umgang vorerst verweigern, weil das Wohl der Tochter durchaus gefährdet ist, durch seine finanzielle und psychische Situation.

Ich würde gleich Montagmorgen beim JA anrufen und direkt die Leitung um eine Beratung bitten. Oder noch besser: Direkt Montagmorgen persönlich dort sein.
 

Sina1986

Mitglied
Du könntest den Umgang vorerst verweigern, weil das Wohl der Tochter durchaus gefährdet ist, durch seine finanzielle und psychische Situation.

Ich würde gleich Montagmorgen beim JA anrufen und direkt die Leitung um eine Beratung bitten. Oder noch besser: Direkt Montagmorgen persönlich dort sein.
Ja ich denke das werde ich tun ,danke !!!

Ich bin so hin und hergerissen, das ist wirklich alles nicht so schön !!
 

cucaracha

Urgestein
Wenn er ein echter Alkoholiker ist wäre das Kindeswohl gefährdet.
Aber wenn das nicht der Fall ist, keine Gefahr für das Kind besteht und er mit ihr gut umgeht
würde ich ihr ihren Vater lassen.
 

Silan

Aktives Mitglied
Hallo Sina,
du könntest auf jeden Fall erst einmal Übernachtungen untersagen, solange du nicht weißt, wo dann deine Tochter unterkommt. Das würde ich auf jeden Fall machen. Und bei nächster Gelegenheit zur Anwältin. Ich bin ganz ehrlich, ich würde sogar zu Beratungszwecken zu einer fremden gehen.
 

Sina1986

Mitglied
Wie alt ist die Tochter ?
Freut sie sich auf ihren Vater ?

Umgangsrecht kann man nur verbieten, wenn er der Tochter schaden würde....aber nicht bei Obdachlosigkeit.
9 und ja sie freut sich immer auf ihren Papa !!

Und ich will niemanden das Umgangsrecht verbieten aber trotzdem ist sie bald drei Wochen am Stück bei ihm und er ist obdachlos, wie soll das funktionieren???
 

Silan

Aktives Mitglied
Und ich will niemanden das Umgangsrecht verbieten aber trotzdem ist sie bald drei Wochen am Stück bei ihm und er ist obdachlos, wie soll das funktionieren???
Genau das muss er offenlegen. Schließlich hast du nicht nur das Recht zu wissen wo deine Tochter sich aufhält sondern eine Sorgfaltspflicht ihr gegenüber, dass ihr nichts passiert. Und ne Übernachtung im Obdachlosenheim ist keine schöne Erfahrung für eine neunjährige. Und auch das Sofa von einem Kumpel nicht.
 

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