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Umgangsrecht bei Obdachlosigkeit ,Hilfe !

Sina1986

Mitglied
Hallöchen, ich melde mich wieder mal mir einem von vielen Problemen und bin dankbar für jeden gut gemeinten Rat und Unterstützung von euch!!

Ich lebe seit über drei Jahren alleine mit meinen Kindern weil sich der Kindesvater meiner Tochter 2020 von mit getrennt hat und natürlich erwartet hat das ich ausziehe aus dem Haus was ihm sein Bruder vermietet hat .
Wir haben beide das Sorgerecht und nach ganz vielen Kämpfen und Schlammschlacht seinerseits habe ich dann das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen bekommen.

Jetzt habe ich erfahren das er aus dem Haus in dem er wohnt rausgeschmissen worden ist ;also richterliche Beschluss ,Wohnungsräumung und Schlößer sind ausgetauscht worden.Das volle Programm! Er hat leider alles sehr vermüllt zurück gelassen ,auch das Hab und Gut von unsere Tochter .

Mal abgesehen davon ,viele Bierflaschen da er ein Alkoholiker ist !

Das hat damals dem Jugendamt, Richter usw ...nicht so viel interessiert(Alkoholproblem), er kann sich nämlich sehr gut verkaufen.

Nun ist es aber natürlich so das er Umgangsrecht hat ,wie gehe ich jetzt verantwortungsbewusst vor?
Das Jugendamt hier hat leider ein sehr schlechten Ruf und mir die letzten Jahre so gar nicht geholfen, meine Anwältin ist leider im Urlaub, und ab Montag sind Sommerferien, er hat sie auch nächste Woche noch einen Nachmittag und möchte in drei Wochen wenn er sie hat mit ihr nach Portugal fliegen!

Ich weiß gerade nicht wie ich vorgehen soll .

Mit ihm das Gespräch suchen werde ich auch noch aber er nimmt mich in keinster Weise ernst und ist sehr arrogant und abgehoben!!!!Deswegen habe ich jetzt schon Bauchschmerzen wenn ich dran denke 😰😓
 

Buntehäsin

Aktives Mitglied
Ich wäre da sehr vorsichtig, wenn er Umgangsrecht hat.
Du weißt zudem ja gar nicht, ob er irgendwo unter gekommen ist.

Ein Nachmittag ist ja erstmal kein Problem.
Aber nach Portugal? Das kannst Du doch untersagen, oder bin ich falsch informiert?
Wie will er denn dahin, scheinbar hat er kein Geld?
 

Sina1986

Mitglied
Ich wäre da sehr vorsichtig, wenn er Umgangsrecht hat.
Du weißt zudem ja gar nicht, ob er irgendwo unter gekommen ist.

Ein Nachmittag ist ja erstmal kein Problem.
Aber nach Portugal? Das kannst Du doch untersagen, oder bin ich falsch informiert?
Wie will er denn dahin, scheinbar hat er kein Geld?
Ich weiß es nicht wie seine finanzielle Lage ist ,vielleicht hat er das Geld was er für die Miete nicht ausgegeben hat gespart. Er redet ja nicht mit mir !

Er hat auch absolut kein Respekt vor mir !

Ich weiß es von unserer Tochter das sie nach Portugal fliegen möchten.
 

Soley

Aktives Mitglied
Suche trotzdem das Jugendamt auf und lasse dich beraten, wenn schon die Anwältin nicht da ist. Du könntest dich auch an die Teamleitung wenden, falls du dich schlecht beraten fühlst.

Auf lange Sicht gesehen, wäre es gut, wenn ihr sehr weit wegziehen würdet.
 

Sina1986

Mitglied
Suche trotzdem das Jugendamt auf und lasse dich beraten, wenn schon die Anwältin nicht da ist. Du könntest dich auch an die Teamleitung wenden, falls du dich schlecht beraten fühlst.

Auf lange Sicht gesehen, wäre es gut, wenn ihr sehr weit wegziehen würdet.
Ja ich denke das werde ich tun !!

Wegziehen ist gar keine Option, da wir hier auch alle angebunden sind ,sei es die Väter der Kinder ,Familie und Freunde ,auch von den Kindern !

Das geht auch nicht so einfach!
 

Sina1986

Mitglied
Wenn die Tochter ihren Vater liebt würde ich dem Umgang erlauben.
Es geht mir nicht darum das ich den Ungang verbieten will es geht mir eher darum zu wissen wie die rechtliche Lage ist .

Ich bin für das Wohl meiner Tochter genauso verantwortlich und wenn er mich nicht in Kenntnis setzt darüber wie gerde seine Lage ist und sie deswegen mit zu Hinz und Kunz schleift weil er gerade obdachlos ist muss ich ja handeln sonst bekomme ich nachher eins auf den Deckel sollte etwas passieren......

Mal abgesehen davon möchte man ja auch nicht das sein Kind die drei Wochen Ferien und später auch die Umgangswochenenden bei fremden Leuten verbringt die man als Mama nicht kennt.
 

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