Sigillaria
Aktives Mitglied
Bürgergeld wird der TE bestimmt nicht bekommen, das kriegt man als Berufstätige nur, wenn der Verdienst unterm Existenzminimum liegt.Genau.....
und das ist leider eine Zeit, in der viel Geld in eine Mietwohnung fließt.
Dennoch: mir wäre mein Seelenfrieden mehr wert und wie gesagt, ich hätte bei der angespannten Situation, schon lange Kontakt aufgenommen mit dem Jugendamt bzw. JC / aufstockendes Bürgergeld.
Für mich persönlich gäbe es nichts schlimmeres als mit jemandem zusammen leben zu müssen, der mich gerade so abserviert hat. So kann für die Ex-Frau ja auch nicht der so notwendige Abstand gewonnen werden.
Mein Anwalt (egal, ob ich in ihrer oder seiner Rolle stecken würde) hätte da jetzt von mir Besuch bekommen indem auch abgesprochen wird was bei wem bleibt oder unter welchen Umständen bleiben kann. Vielleicht bietet sich da Verhandlungsmasse.
Gruß von Grisu
Was hier sicher nicht so ist...
Wenn er überhaupt auf staatliche Leistungen Anspruch hätte, dann höchstens vielleicht auf Wohngeld, wenn er nicht aus dem Mietvertrag rauskommt, und gleichzeitig für eine eigene Wohnung Miete zahlen müsste.
Da ist aber eine andere Behörde für zuständig, und außerdem müsste er dann erstmal eine neue Wohnung haben, bevor man das beantragen kann.