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Trennung von Ehefrau wegen Affäre. Direkt mit offenen Karten spielen?

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Ich kann mich auch nur wundern, dass du die relevanten Punkte zu Unterhalt und Mietvertrag noch nicht beim RA thematisiert hast oder der dazu noch keine Empfehlung ausgesprochen hat, wie du hier vorgehen solltest, damit es für dich günstig ausgeht. Du schriebst zwar, was du z. B. in Sachen Mietzahlung nicht machen kannst bzw. wofür du dann trotzdem haften würdest. Aber eben nicht, was der RA dir rät. Aussitzen wird ja wohl kaum dessen Empfehlung gewesen sein.

Kann mich daher auch nur der Empfehlung anschließen, die noch offenen Fragen zusammenzutragen und sie im nächsten Gespräch mit dem RA zu stellen. Vielleicht stimmst du dich dazu auch mal mit deiner Freundin ab. Die kommt ja mit einer anderen Brille und es könnte sinnvoll sein, dass ihr gemeinsam überlegt, welche Fragen noch offen sind.
 
Habe ich jetzt nicht verstanden. Zahlst du jetzt KU oder nicht? Warum so kryptisch?
Was bedeutet denn in diesem Zusammenhang das KU fällig sei?! 🤔

Der KU wird direkt nach der Trennung für ggf. ein Elternteil fällig. Das betrifft den Elternteil, der auszieht und somit aktiv nicht mehr an den Kosten rund ums Kind beteiligt ist. Wechselmodell ist ja nochmal etwas anderes.

Ich war ausgezogen und hatte eigentlich nicht vor wieder einzuziehen. Es war und ist auch immer noch nichts geklärt bezüglich unseres Sohnes. Es war nur zu dem Zeitpunkt so, dass ich weg war und sie mit den Kosten alleine. Sie konnte alle Kosten mit dem Geld auf dem gemeinsamen Konto decken, aber ich habe dort aktiv nichts mehr eingezahlt. Ich konnte auch nichts dafür, dass ich ihn 2 Wochen nicht gesehen habe, weil sie ihn von mir fern gehalten hat. Das interessiert im Nachhinein aber nicht.

Mein Anwalt hatte mir zu dem Zeitpunkt und unter diesen Umständen dazu geraten direkt Unterhalt zu zahlen. Es kann einem nämlich im Nachhinein schnell negativ ausgelegt werden, wenn man sich nicht mehr an den Kosten beteiligt. Der will nur nicht zahlen. Der kümmert sich sowieso nicht. Der hat Unterhaltsrückstände usw.

Jetzt ist die Situation wieder anders und ich zahle erstmal nichts mehr.
 
Der arme Vermieter muss nämlich in einem solchen Fall die ganzen Allgemeinkosten dennoch entrichten. Heizung/Wasser ect. muss erst vom Vermieter/Verwaltung im Voraus bezahlt werden, bis dieser es dann dem Mieter nach Nebenkostenabrechnung berechnen kann.....

..... nach der Kündigung zahlen, wie gnädig, und wo nimmt der Vermieter bis dahin das Geld her????

Genau derer Fälle kenne ich zwei.

Fall 1: Vater meiner Freundin hatte eine Wohnung in München, also hochpreisig. Es war alles okay, bis die Ehe nicht mehr so gut lief und sie mit dem Kind ausgezogen ist. Er hat die Trennung nicht verkraftet, wurde zum Alkoholiker und hat keine Miete mehr bezahlt. Bis der Vater meiner Freundin die Räumungsklage durch hatte, musste er erstmal 10000 € selbst berappen. Es dauerte Jahre und endete mit Räumung.

Fall 2: Mein Elternhaus war vermietet an eine Famile mit 4 Kindern. 2 Kinder waren vom ersten Mann, die beiden anderen von unserem Mieter. Auch er hatte irgendwann eine Freundin und verschwand. So hatten wir die Mutter mit 4 Kindern allein da wohnen. Es dauerte nicht lange, dann kam keine Miete mehr. Ich weiß nicht, wie oft wir ihr fristlos gekündigt haben, dann hat sie wieder mal einen Monat bezahlt und das Spiel fing von vorne an. Sie bekam Wohngeld, das an sie überwiesen wurde.Selbst dieses Geld hat sie eingesackt und nicht für den eigentlichen Zweck eingesetzt.

Ratet mal, ob ich jemals wieder an eine Familie vermieten würde? Never ever.
 
Genau das ist es @xpunkt
Dir ist die Lust auf "Wagnisse" vergangen, verstehe ich nur zuuuuuu gut.
Wegen solcher Vorgänge gibt es viele Wohnungen auf dem Wohnungsmarkt weniger und Menschen, die verzweifelt suchen. Die wichtigste Verbindlichkeit in meinem Leben war immer die Miete, der dann gleich der Strom gefolgt ist ....
Aber die Zeiten und Einstellungen ändern sich, wie hier überdeutlich zu lesen ist....deshalb auch keine Wohnungen mehr....

Gruß von Grisu
 
Der KU wird direkt nach der Trennung für ggf. ein Elternteil fällig. Das betrifft den Elternteil, der auszieht und somit aktiv nicht mehr an den Kosten rund ums Kind beteiligt ist.

Jetzt ist die Situation wieder anders und ich zahle erstmal nichts mehr.

Dann bist Du also nicht wegen dem Kind in die eheliche Wohnung zurück gezogen sondern um die Kosten des KU zu sparen, na ja, stand ja schon in einigen Beiträgen von Dir zwischen den Zeilen.

Grisu
 
Genau derer Fälle kenne ich zwei.

Fall 1: Vater meiner Freundin hatte eine Wohnung in München, also hochpreisig. Es war alles okay, bis die Ehe nicht mehr so gut lief und sie mit dem Kind ausgezogen ist. Er hat die Trennung nicht verkraftet, wurde zum Alkoholiker und hat keine Miete mehr bezahlt. Bis der Vater meiner Freundin die Räumungsklage durch hatte, musste er erstmal 10000 € selbst berappen. Es dauerte Jahre und endete mit Räumung.

Fall 2: Mein Elternhaus war vermietet an eine Famile mit 4 Kindern. 2 Kinder waren vom ersten Mann, die beiden anderen von unserem Mieter. Auch er hatte irgendwann eine Freundin und verschwand. So hatten wir die Mutter mit 4 Kindern allein da wohnen. Es dauerte nicht lange, dann kam keine Miete mehr. Ich weiß nicht, wie oft wir ihr fristlos gekündigt haben, dann hat sie wieder mal einen Monat bezahlt und das Spiel fing von vorne an. Sie bekam Wohngeld, das an sie überwiesen wurde.Selbst dieses Geld hat sie eingesackt und nicht für den eigentlichen Zweck eingesetzt.

Ratet mal, ob ich jemals wieder an eine Familie vermieten würde? Never ever.
Im zweiten Fall kann man sich an die zuständige Behörde wenden und sie bitten, das Geld für die Miete direkt an den Vermieter zu überweisen.
Und in meiner Gegend ist es so, daß gerade solche Konzerne wie Vonovia ganz gern an Bürgergeld-und Grundsicherungsbezieher vermieten.
Aber eben auch nur unter der Bedingung, daß die Miete direkt überwiesen wird, und gar nicht erst auf dem Konto der betreffenden Mieter landet!

Also, bei Mietern die staatliche Leistungen bekommen, ist es immer am besten, wenn man sich bei Nichtzahlung direkt an die Behörden wendet.
Dann funktioniert das mit der Miete auch ganz schnell wieder...
 
Aber Du hast ja gelesen - es gab Wohngeld, somit kein Anspruch auf Bürgergeld, und das wurde verprasst. Wohngeld geht immer an die Mieter und nie an den Vermieter.

Nachtrag:
Wird das Wohngeld (ist ja nur ein kleiner Teil der Miete) direkt ausgezahlt oder an die Vermieterin bzw. den Vermieter? Das Wohngeld wird in der Regel an die Mieterin oder den Mieter im Voraus gezahlt. Mit schriftlicher Einwilligung der wohngeldberechtigten Person kann es an die Vermieterin beziehungsweise den Vermieter gezahlt werden.

Wenn die Frau das Geld selber verprasst hat, dann gibt sie wohl kaum das Einverständnis der Zahlung an den Vermieter.

Genug OT - Grisu
 
Zuletzt bearbeitet:
Dann bist Du also nicht wegen dem Kind in die eheliche Wohnung zurück gezogen sondern um die Kosten des KU zu sparen, na ja, stand ja schon in einigen Beiträgen von Dir zwischen den Zeilen.

Grisu
Ich würde sagen, da hat beides eine Rolle gespielt, der Junge hat ja auch noch darum gebeten, daß der Vater bei ihm bleibt.
Aber dieses zusammen wohnen darf ganz sicher keine Dauerlösung sein, bei dieser feindseligen Atmosphäre zwischen dem TE und seiner Frau...
 
Aber Du hast ja gelesen - es gab Wohngeld, somit kein Anspruch auf Bürgergeld, und das wurde verprasst. Wohngeld geht immer an die Mieter und nie an den Vermieter.

Genug OT - Grisu
Stimmt nicht ganz.
Wie ich schon geschrieben habe, machen es manche Vermieter bei BG-Empfängern zur Bedingung, daß das Mietgeld direkt zum Vermieter geht.
Ob die Behörden sich darauf einlassen, ist natürlich unterschiedlich, die zuständigen Behörden haben da eine Menge Spielraum.
Aber ich kann nur wiederholen, in meinem Wohnort wird das so gehandhabt, daß die meisten Bürgergeld-und Grundsicherungsbezieher das Mietgeld nicht auf ihr Konto bekommen.
Und diese Regelung spart eine Menge Ärger, Arbeit und Räumungsklagen...
 
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