88% Indonesiens ist muslimisch.(aufgeteilt in Untergruppen. (?))
In dem Bericht wurde erwähnt,dass das Hände abhacken bei
Menschenaffen in einer"bestimmten Region" Indonesiens erfolgt.
Nun frage ich mich,ob es dort auch Menschen gibt,
welche mit einer Hand herumlaufen ,weil sie eine Apfelsine des Nachbarn stahlen.
Was wäre, hätte ich die Apfelsine genommen ?
Umgang mit den Tieren
Tierschutz ist eine islamimmanente Verpflichtung, die auf der Basis von Quran und Sunna beruht. Die Scharia unterscheidet bei den islamischen Tierschutzbestimmungen verschiedene Kategorien:
1. physischer Tierschutz
2. psychischer Tierschutz
3. ethisch-moralischer Tierschutz
Dies islamischen Tierschutzbestimmungen sind wie alle anderen Rechte und Pflichten unabhängig von Gruppen- oder Personeninteressen allgemeingültig, d.h. verbindlich für alle Muslime und in allen Gesellschaften und basieren ausschließlich auf den beiden Hauptquellen des Fiqh, dem Qur'an und der Sunna. Muslime sind nach den rituellen islamischen Gesetzen zwingend verpflichtet mit allen Mitgeschöpfen (u. a. mit allen Tieren) respektvoll, liebevoll, rücksichtsvoll und artgemäß umzugehen. Abgeleitet wird diese Fürsorge- und Schutzpflicht und die damit verbundene Verantwortung der Muslime für alle Geschöpfe aus der islamischen Schöpfungsvorstellung, der Gleichstellung aller Geschöpfe vor dem Schöpfer.
Kategorie 1
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst physische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 2
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst psychische Schmerzen oder Leiden zufügen könnten.
Kategorie 3
Es ist eine zwingende Verpflichtung für die Muslime, alle Handlungen zu unterlassen, die Tieren und anderen Geschöpfen absichtlich und bewusst im islamisch ethischen Sinne schädigen könnten
Der Tierschutz und im weiteren Sinne der Umweltschutz im Islam ist aber noch viel umfassender. Es ist nicht nur verboten, einem anderen Lebewesen physischen Schaden zuzufügen, sondern man darf die Schöpfung Gottes als solche auch nicht im ethischen Sinne schädigen. So verbietet die Überlieferung beispielsweise selbst abwertende Bemerkungen über Mitgeschöpfe, Tiere oder die Schöpfung im allgemeinen, wie z.B. dumme Kuh, Mist-Wetter, blöder Affe etc.
Auszug aus dem umfangreichen islamischen Tierschutz-Normenkatalog
- das Verbot Tiere zu töten, außer für den Fall der Fleischgewinnung als Lebensmittel
- das Verbot, Tiere als Zielscheibe für Schießübungen zu benutzen
- das Verbot, Schau-Tierkämpfe zu organisieren bzw. durchzuführen
- das Verbot, Tiere vor anderen lebenden Tieren zu schächten
- das Verbot, Tiere zu quälen
- das Verbot, Tiere durch Brandzeichen im Gesicht zu brandmarken, etc.
Aus dieser kleinen Auswahl von Geboten, Verboten und Regeln bezüglich des Tierschutzes ist klar erkennbar, das ein Mangel an Sensibilität, Verantwortungsgefühl bzw. Mitgefühl der Muslime gegenüber der Schöpfung und den Geschöpfen (Tieren) nicht abgeleitet werden kann.