tulpe
Sehr aktives Mitglied
Aber einen Anwalt, der den Vertrag prüft, könnten wir uns niemals leisten.
Braucht Ihr auch nicht. Ich kenne diese TfP-Verträge und die Fotografin handelt nicht vertragswidrig. Den Fehler hat leider Deine Freundin gemacht, weil ihr nicht bewußt war, worauf sie sich da einlässt. Okay, ich persönlich als Fotografin mache bei solchen Bildern immer besonders darauf aufmerksam, was die einzelnen Passagen bedeuten (bevor ich anfange, zu shooten), so dass es zu keinen Mißverständnissen kommen kann, aber leider sind halt nicht alle so.
Es ist Lehrgeld, das Deine Freundin zahlen musste.
Ist Deine Freundin namentlich bei den Bildern benannt bzw. sieht man eindeutig Ihr Gesicht bei den Detailaufnahmen?
Wenn ja, könnt Ihr nur durch Zahlung eines Entgeltes die Veröffentlichung verhindern. Obwohl ich sagen muss, dass es dafür eh schon zu spät ist, denn einmal im Internet, kann es überall beliebig gespeichert sein. Das Entgelt dürfte bei einer Fotografin, die an Internet-Contests mit solchen Bildern teilnimmt, nicht allzu hoch sein.
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