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Talkline Kündigung Hilfe

ithink

Aktives Mitglied
Liebe Forumler,

meine Frau hat zum Ende 2010 einen Vertrag mit Talkline fristgerecht gekündigt und, wie gefordert, auch die SIM-Karte mit zurückgeschickt. Leider nicht per Einschreiben. Allerdings hat sie 4 Monate später ein Schreiben bekommen, woraus man ablesen kann, dass ein diesbezügliches Schreiben erhalten wurde. Nun hat sie erneut eine Forderung über abzubu chende Beträge erhalten. Macht es Sinn mit dem Hinweis darauf, dass der Vertrag bereits gekündigt wurde, nochmals, vorsorglicherweise, zu kündigen, damit es nicht zu einer nochmaligen Verlängerung des Vertrages kommt? Wie kommt man generell, eurer Erfahrung (nicht Meinung) nach aus so einer Kiste am Besten wieder raus?

Danke im Voraus

ithink
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Also ich hatte Ähnliche Probleme mit Vodafone.

Wenn sie den Vertrag fristgerecht gekündigt hat sollte sie dort anrufen und vorerst höflich den Leuten mitteilen das der Vertrag bereits gekündigt ist.

Habt Ihr eine schriftliche Bestätigung der Kündigung erhalten?
Wenn ja könnt Ihr es einfach drauf ankommen lassen und gegebenenfalls die Beiträge zurückholen und den Anwalt einschalten.

Wenn nicht wird es kompliziert. Dann kann niemand die Kündigung nachweisen. Hier sollte man, wenn man willen ist versuchen sich mit der Firma zu einigen. Manchmal gehen diese Firmen darauf ein aber das ist sehr sehr selten.


Sucht die bestätigung und faxt bzw. sendet eine Kopie zu talkline und wartet auf deren Reaktion.

Viele Grüße

DevilMagic
 

Rhenus

Urgestein
Hallo ithink,

na ja!? „Ich denke?“ :)

Mensch Leute, alle diese Firmen wollen eure Kohle, nicht euer Bestes!
Wenn ich mir schon diese AGB's anschaue, wo man eine Kündigung so suchen muss, dann weiß ich schon bescheid.
Aber so was wird ja nicht vorher gelesen.

meine Frau hat zum Ende 2010 einen Vertrag mit Talkline fristgerecht gekündigt und, wie gefordert, auch die SIM-Karte mit zurückgeschickt. Leider nicht per Einschreiben. Allerdings hat sie 4 Monate später ein Schreiben bekommen, woraus man ablesen kann, dass ein diesbezügliches Schreiben erhalten wurde.
Wäre hilfreich zu wissen, was in dem Schreiben steht.
Aber warum hält deine Frau still, wenn nach 14 Tagen keine Bestätigung kommt?
Warum schreib man das (mit SIM Karte!) nicht mit Einschreiben und Rücksendeschein?
Da gibt man einen Haufen Geld für seltsame Verträge aus und spart an 4€?

Schauen wir mal in die AGB. Ich hoffe in die Richtige?

3. Vertragsdauer
3.2 Die Kündigung des Kunden hat schriftlich (auch
per Fax, jedoch nicht per E-Mail) zu erfolgen. Entscheidend
für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der
Zeitpunkt des Zugangs der Kündigungserklärung bei
Talkline.


So da siehst du doch den Pferdefuß, oder?
Wie willst du beweisen, wann die das bekamen?
Wenn du 4 Monate still hältst?
Die werden behaupten, dass sie die Kündigung nicht fristgerecht bekamen.

Ich glaube, dass du da nicht leicht raus kommst.
Ich empfehle dir zur Verbrauchschutzberatung zu gehen, es kann ja sein, dass die mit dieser Firma schon zu tun haben.

Gruß von Rhenus
 

ithink

Aktives Mitglied
Hallo Rhenus,

ICH hätte auch per Einschreiben mit Rückschein gekündigt und mich beizeiten bei dem Adressaten erkundigt, wo denn die Kündigung bleibt und ansonsten zumindest mit Kidnapping des Vorstandsvorsitzenden oder Sprengung der Unternehmenszentrale gedroht. Mein Frau ist leider (obwohl ich es eigentlich gut finde) von der ehrenvollen, altmodischen Art (sie ist Soldatin) und meinte mit einer, wie früher durchaus üblich, einfachen Kündigung einer solch profanen Sache ledig werden zu können, da sie aufgrund ihres hohen Dienstranges daran gewöhnt ist, dass das was sie wünscht, auch so passiert. Nun, mittlerweile hat sie dazu gelernt und Rekruten, die bereits bei einem Telefonanbieter gearbeitet haben, werden ohne Umschweife dauerhaft in der Karzer gesperrt und Telefone werden sofort erschossen. Es ist also nicht wirklich nett, wenn du mir hier unterstellst, ich wäre zu blöd einen Vertrag zu kündigen, da es ja nunmal ihrer war. Die Formulierung der damaligen Antwort beinhaltet leider nicht das Wort "Kündigung". Was wäre denn jetzt die beste Reaktion? Nochmalige Kündigung? Abwarten? Überraschungsangriff?

Sincerely yours

I. think

PS: Google mal nach Talkline, sie scheinen die schwarzen Schafe der Branche zu sein. (falls man das eine unter den anderen schwarzen überhaupt ausmachen kann)
 
Zuletzt bearbeitet:

mikenull

Urgestein
Wenn Du - ich lese das richtig? - später ein Schreiben bekommen hast aus dem sich die Kündigung ableiten läßt, kannst Du es draufankommen lassen. Nicht nochmal kündigen, denn der vertrag wurde ja fristgerecht gekündigt.
Das mit den "Einschreiben" ist in jedem Fall Unsinn - denn durch ein Einschreiben ( auch mit Rückschein) läßt sich lediglich beweisen, daß man irgendwas dorthin geschickt hat - keinesfalls aber den Inhalt! Sowas ginge nur, wenn man einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Der kann den Inhalt beglaubigen und selbstverständlich auch die Zustellung. Kostet aber.
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Hurra, ich wurde übergangen.

Also ich habe mich mal Schlau gemacht. Talkline ist für seinen miesen Auftritt nicht nur bei Verbraucherschutzzentren sondenr auch gerichtlich sehr bekannt. Die meisten Klagen laufen wegen Nichteinhaltung von Kündigungen, sehr undurchsichtigen Rechnungen und sehr schlechtem Kundenservice.

Gehe zum Verbraucherschutz und kündigt am besten sofort nochmal!

Ohne eine schriftliche Bestätigung kann euch kein Anwalt helfen und kein Gericht wird euch recht geben. Es bleibt nur die Nochmalige Kündigung und die erweiterung des Vertrages um 12 MOnate wenn der Verbraucherschutz euch nicht helfen kann.

Den Gang zum Anwalt rate ich euch an der STelle nochmal ab. Ihr habt keine triftigen Beweise in der Hand.


Grüße

DevilMagic
 

Rhenus

Urgestein
Bravo Mikenull,

Wenn Du - ich lese das richtig? - später ein Schreiben bekommen hast aus dem sich die Kündigung ableiten läßt, kannst Du es draufankommen lassen. Nicht nochmal kündigen, denn der vertrag wurde ja fristgerecht gekündigt.
Das mit den "Einschreiben" ist in jedem Fall Unsinn - denn durch ein Einschreiben ( auch mit Rückschein) läßt sich lediglich beweisen, daß man irgendwas dorthin geschickt hat - keinesfalls aber den Inhalt! Sowas ginge nur, wenn man einen Gerichtsvollzieher mit der Zustellung beauftragt. Der kann den Inhalt beglaubigen und selbstverständlich auch die Zustellung. Kostet aber.
genau darum ging es im deinem zitierten Urteil.
Nicht die Zustellung an sich wurde gerügt, sondern die Schlussfolgerung die du jetzt stellst!! :)
Ach so, du schickst auch eine SIM Karte, die Eigentum eines anderen ist, einfach so los, ohne Einschreiben. :confused:

Aber sei so nett, nenn mir doch mal das Aktenzeichen worauf du dich berufst.
Wenn das wahr wäre, dann kommt unser ganzes Zustellwesen zum Erliegen.
So viel ich weiß, berief sich der Kläger lediglich auch wie du, auf die Antwort des Dienstleisters.
Und es ist immer ganz gefährlich aus einem Urteil, was ein Unikat darstellt, eine allgemeine Rechtsnorm zu konstruieren,
Auch wenn das durch die Gazetten geisterte.
So viel ich weiß ging es um ein Einwurfeinschreiben und das OLG Koblenz verhandelte darüber.

@ithink
Es ist also nicht wirklich nett, wenn du mir hier unterstellst, ich wäre zu blöd einen Vertrag zu kündigen, da es ja nunmal ihrer war.
Wo hab ich das geschrieben?
Doch bevor du so ausgeprägt deine Entrüstung mitteilst, hätte ich erwartet, das du verstandest, was ich schrieb.
Brauchst du denn dann unsere Hilfe?
Schau dir doch mal dein Eingangsposting an, man sollte eigentlich garnicht mehr antworten.

Und ich sehe mich verantwortlich für das was ich schreibe und nicht was du daraus verstehst.

Denn sollte ich jetzt nach deinem Vorwurf daraus verstehen, dass vielmehr deine Frau zu blöd ist? :)
Nein so was sage ich nicht!

Also, was steht im Vertrag, und nenn bitte einmal paar Fristen, wenn man dir, sorry deiner Frau, helfen soll.
 

ithink

Aktives Mitglied
Hallo Devil,

sorry, wollte dich nicht übergehen, aber Rhenus neigt scheinbar dazu, seine Antworten für meinen Geschmack ein wenig zu "persönlich" zu gestalten (ja, ich habe auch schon andere Threads mit seiner Beteiligung gelesen), darauf wollte ich erst einmal reagieren.

So wie sich die Sache im Moment darstellt, scheint es mir das Beste zu sein, einen Gerichtsvollzieher mit der Übergabe der Kündigung zu beauftragen, da ja leider kein wirklich eindeutiger Beweis für die Annahme der Kündigung existiert. Wie ja schon, ich glaube es war Mikenull, anmerkte, ist auch ein Einschreiben nicht sinnvoll und was das Fax angeht, keine Ahnung.

@all

Frage an alle, wäre ein Fax, bzw. die Faxkopie wirklich rechtlich unanfechtbar, oder gäbe es auch dort die Möglichkeit der Nichtanerkennung?
 

DevilMagic

Aktives Mitglied
Ein Fax wird im Falle der Kündigung meistens nicht anerkannt weil die unterschrift auf dem Fax ja kopiert ist. Viele Firmen Akzeptieren ein Fax als Kündigung aber Talkline tut dies nicht.

Generell ist zu sagen das alle Telefon und Handyanbieter mit außerbrieflichen Kündigungen große Probleme haben.

Schreibe doch ein Fax und schicke den brief hinterher. Mehr kann man dann wirklich nicht tun.
 

ithink

Aktives Mitglied
@Rhenus

Wenn es das Wort "humorlos" noch nicht gäbe, müßte es für dich erfunden werden.
Kann ich daraus schließen, dass du wirklich Jurist bist? Dann hau uns hier nicht immer um die Ohren was wir alles falsch machen, sondern sag doch einfach mal, was das Richtige wäre, was es jetzt zu tun gäbe.

Da ich den genauen Wortlaut der Erwiderung von Talkline jetzt akut nicht vorliegen habe, nehmen wir einfach mal an, das es keine wirkliche Kündigungsbestätigung ist. Wie kann man hundertprozentig wirksam kündigen, ohne das sie sich da noch rauswinden können? Was soll man machen, wenn die einfach keine Kündigungsbestätigung schicken?
 

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