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Studentin will immer eine Extrawurst

.... die aber lt. Hochschulrahmengesetz nicht das Prüfen beinhaltet. Da gilt Prüfungsrecht, im Kleinen:
Modulhandbuch ODER Sondergenehmigungen des offiziellen Weges, aber nichts unter der Hand ist da rechtens...und das mit den Prüfungsaufgaben ist strange.

Ich war auch an einer Uni und habe etliche auseinandersetzungen mit Dozenten gehabt, daher weis ich wie das ausgeht. Die einzige Chance die du hast, um einen Dozenten nennenswerte Sanktionen vom Dekant einbingen zu können ist, wenn er seine Pflicht zur Lehre (=Vorlesung) nicht nachkommt und auch keinen anderen Dozenten als Vertretung schickt. Und selbst da kam bei mir immer wieder vor, dass er nur seine Doktorranden und keinen habilitierten Dozenten als Vertretung geschickt hat. Die Prüfung, Skripe, Inhalt der Lehre und die Anwesenheitspflicht sind Rahmenbedingungen die dem Dekan VÖLLIG egal sind. Technisch gesehen könnte er euch alle wegen mangelnder mündlicher Leistung durchfallen lassen (das macht natürlich keiner, weil dann die nächste Vorlesung leer bleibt).

Und selbst dann verliert er seine Professur nicht. Ein Professor wird auf Lebenszeit berufen und ist nur sich selbst verantwortlich. Die Sanktionen für Vernachlässigung der Lehre äußert sich im erhobenen Zeigefinger der Hochschulverwaltung und schlechter publicity.
 
Lesen ist nicht jedermanns Sache, ich weiß.

Mir ist zwar unklar, woher du unsere Prüfungs und Hochschulordnungen kennen willst, wenn du nicht einmal weißt wo wir studieren, ....
Wo du studierst - ich gehe mal von Deutschland aus (sonst wäre das eine Information, die durchaus für die Bewertung des Problems relevant gewesen wäre) und deshalb ist deine alberne Prüfungs- und Hochschulordnung vollkommen irrelevant, denn das Mutterschutzgesetz steht drüber und darf davon definitiv nicht ausgehebelt werden.

Da die Anwesenheitspflicht nur ein kleiner Bestandteil war und die Prüfungsaufgaben ausgehändigt wurden als schon lange nicht mehr gestillt wurde und auch eine Umwandlung der Leistungen nach der Stillzeit erfolgte, blablabla
Ich denke, das Kind ist 9 Monate? Wann wurde denn abgestillt?
Denn weiter vorne heißt es noch:

Weil sie immer auf armes Opfer macht und darum geht es. Man muss zum stillen nicht nach Hause. Man kann auch abpumpen.
....
Es kann nicht sein, dass eine Studentin nicht fehlen darf wenn ihr 2 jähriges Kind mit 40 Fieber zu Hause liegt und die Kommilitonin rennt ständig nach Hause und stillt ihr Kind.

Und seit wann ist das mit den Prüfungsfragen mehr als nur ein Gerücht?
 
Das neue Mutterschutzgesetz gilt für Studenten und Schüler erst ab 1.01.2018. Schau im Internet nach.

Da war das Thema für die Studentin gar nicht mehr relevant und viele Prüfungsleistungen längst abgegeben.

Davor wurde das individuell geregelt oder sie haben Urlaubssemester genommen.
 
Bitte seid so gut und klärt eure persönlichen Differenzen und unterschiedlichen Auffassungen per PN. In diesem Thread hat ein solcher Streit nichts zu suchen.
 

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