Mustang
Aktives Mitglied
.... die aber lt. Hochschulrahmengesetz nicht das Prüfen beinhaltet. Da gilt Prüfungsrecht, im Kleinen:
Modulhandbuch ODER Sondergenehmigungen des offiziellen Weges, aber nichts unter der Hand ist da rechtens...und das mit den Prüfungsaufgaben ist strange.
Ich war auch an einer Uni und habe etliche auseinandersetzungen mit Dozenten gehabt, daher weis ich wie das ausgeht. Die einzige Chance die du hast, um einen Dozenten nennenswerte Sanktionen vom Dekant einbingen zu können ist, wenn er seine Pflicht zur Lehre (=Vorlesung) nicht nachkommt und auch keinen anderen Dozenten als Vertretung schickt. Und selbst da kam bei mir immer wieder vor, dass er nur seine Doktorranden und keinen habilitierten Dozenten als Vertretung geschickt hat. Die Prüfung, Skripe, Inhalt der Lehre und die Anwesenheitspflicht sind Rahmenbedingungen die dem Dekan VÖLLIG egal sind. Technisch gesehen könnte er euch alle wegen mangelnder mündlicher Leistung durchfallen lassen (das macht natürlich keiner, weil dann die nächste Vorlesung leer bleibt).
Und selbst dann verliert er seine Professur nicht. Ein Professor wird auf Lebenszeit berufen und ist nur sich selbst verantwortlich. Die Sanktionen für Vernachlässigung der Lehre äußert sich im erhobenen Zeigefinger der Hochschulverwaltung und schlechter publicity.