J
Joey_Silver
Gast
Nein, das ist falsch, das Bundesverfassungsgericht entscheidet grundsätzlich nicht nur über Gesetze. Es entscheidet sehr wohl auch über Gerichtsentscheidungen (und Präsidentenanklagen, Parteiverbote, Bund-Länder-Streitigkeiten,...). Hier hatte Northeim (vertreten durch den Bürgermeister) zunächst den Rechtsweg vor dem VG beschritten und da bis hoch zum OVG verloren. Und weil sie das nicht akzeptieren konnten, haben sie dann die VB versucht - nur dass das dann eine KommunalVB war. Da hast du recht, die kann nur gegen Gesetze erhoben werden (Art. 93 GG - dejure.org -> Nr. 4b).Du bringst da was durcheinander. Das BVerfG hat ein Bußgeld für missbräuchliches Anrufen verhängt weil es über Gesetze entscheidet und nicht über Gerichtsentscheidungen. Genau letzteres wurde gemacht. Beim Bürgermeister ist das ein anderer Fall. Um die Sitzung der NPD zu verhindern hat man die Nutzungsordnung geändert. Allerdings wurde der Mietvertrag für den Parteitag vorher abgeschlossen, also galt noch die alte Nutzungsordnung. Der Bürgermeister hat diesbezüglich das Sitzungsprotokoll gefälscht um diese zeitliche Reihenfolge umzukehren.
Das ändert nichts daran, dass sie weiter den zugrundeliegenden Sachverhalt angreifen wollten: Die Verwaltungsgerichte hatten sich ja mt der Satzung auseinanderzusetzen. Und diese Satzung, wie du schon sagst, war nachträglich geändert worden - in diese Richtung geht auch die Geschichte mit dem Strafverfahren. Um den Parteitag zu verhindern, hat der Bürgermeister wohl gelogen (? ist es eingestellt worden?), was das Protokoll einer Sitzung anbelangt.
Alles in allem standen die NPD-Leute an dem Tag da mit dem Slogan "Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen".
Wenn es soweit kommt, dass die "Feinde" der Verfassung sich auf die Fahne schreiben (und das leider sogar zurecht), dass sie die Rechtsstaatlichkeit wiederherstellen, muss man sich mal überlegen, ob der Kampf gegen rechts wirklich alle Mittel erlaubt oder ob man dann auch seine eigene Glaubwürdigkeit verliert.
Und aus diesem Grund bin ich auch für absolute Meinungsfreiheit - auch für Rechte. Ganz egal, wie man deren Meinung finden mag - wenn man so etwas als Grundrecht manifestiert, muss man es allen ohne Unterschiede einräumen.
Es gibt nichts, was die sagen können, was nicht bereits mit existierenden Strafgesetzen reguliert werden könnte (Beleidigung, Aufruf zu Straftaten, usw) - meines Erachtens leider auch das strafbewehrte Verbot der Leugnung des Holocausts (leider, weil ich den Sinngehalt und das Schutzgut des TB nicht begreifen kann).
Und den Rest dieser Auffassungen kann man sehr gut argumentativ angreifen. (Ich spreche nicht von den Straftaten, die von denen begangen werden, ich meine nur deren Auffassungen)
Genau wie Serdar das gemacht hat 😀 der hat ja nicht nur "Mein Kampf" vorgelesen, sondern auch die Sportpalastrede erklärt.