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Steuerberater untergetaucht

carrot

Aktives Mitglied
Danke für die Info.



Blöde Frage: was mache ich, wenn das passiert? Das wäre megapeinlich, wenn jemand vorbei kommt. Darf man den Zutritt verweigern?

Lohnpfändung geht nicht, da ich aktuell studiere und nicht arbeite. Auf dem Konto ist auch nichts zu holen. Ich hatte ja erwähnt, das es finanziell aktuell schlecht aussieht.
Muss man nicht, nur sollte man sich schon kooperativ zeigen.
Ausnahme: Der Vollstrecker hat bereits einen gerichtlichen Beschluss dazu, ist aber wohl nicht beim ersten mal so. Aber halt mit dem reden.

Verlinke mal den Ablauf:


Verbraucherzentrale wäre vielleicht eine Anlaufstelle, die beraten auch in einigen rechtlichen Fragen für wenig Geld, einfach mal nachfragen.

Schuldnerberatung wäre auch noch eine Idee. Die nehmen kein Geld, weil die meisten ihrer Kunden ja auch nichts haben. Auch hier haben die Verbraucherzentralen Adressen, würde dort mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale anrufen und den Fall grob umrissen schildern.
 
Zuletzt bearbeitet:

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Zunächst einmal benötigst du die Bescheide/ Schreiben, in denen du ursprünglich zur Rückzahlung aufgefordert wirst bzw. festgestellt wird, daß du die Coronahilfen zu Unrecht erhalten hast Von wem die Kommen steht in den Briefen, die du jetzt erhalten hast.

Ich wüsste nicht, warum sie dir keine Kopie mit einem Stempel oben drauf "Kopie" oder Zweitschrift" schicken sollten. Ohne diese Kopien kannst du nicht prüfen, warum du etwas zurückzahlen sollst. In den Mahnungen geht es nur ums bezahlen, da erkennst du nicht warum es so sein soll.

Dann vermute ich, daß deine Firma zurückzahlen soll, und nicht du persönlich. Da kommt es auf die Rechtsform an, die die Firma hatte oder hat. Besteht sie noch? Bei einer GmbH sagt z.B. schon der Name, das die nur mit ihren Einlagen haftet. Der Geschäftsführer und Beauftragte haften im Übrigen nur in Sonderfällen.

Wenn deine Firma noch besteht -egal ob praktisch noch was gemacht wird- haben vielleicht auch andere Stellen offene Forderungen. Wer sagt, daß diese Beihilfen vorrangig zurückzuzahlen sind?

Falls du aber doch persönlich haftest würde ich mir sehr starke Gedanken machen. Solche Forderungen verjähren praktisch nicht. Einmal tituliert, können die locker 10 Jahre warten bis du gutes Geld verdienst und dann deinen Lohn pfänden oder dein Auto einkassieren etc. Da kommt man nur mit einer Privatinsolvenz raus. Aber dafür muss die Firma sauber abgewickelt sein, und der Fall wäre insgesamt kompliziert. Die Privat-Insolvenz ist für Verbraucher gedacht, nicht für gescheiterte Unternehmer.

Auf die Polizei brauchst du bei der Suche nach dem Steuerberater nicht setzen. Sie müssen ermitteln, aber es ist überhaupt nicht klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Also viel Arbeit und am Ende zeigt sich, daß es eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Da haben die keinen Bock drauf. Mehr als eine Abfrage beim Meldeamt und in den Gefängnissen wird wohl kaum passieren.
 
Muss man nicht, nur sollte man sich schon kooperativ zeigen.
Ausnahme: Der Vollstrecker hat bereits einen gerichtlichen Beschluss dazu, ist aber wohl nicht beim ersten mal so. Aber halt mit dem reden.

Verlinke mal den Ablauf:
Danke.
 
Zunächst einmal benötigst du die Bescheide/ Schreiben, in denen du ursprünglich zur Rückzahlung aufgefordert wirst bzw. festgestellt wird, daß du die Coronahilfen zu Unrecht erhalten hast

Ich wüsste nicht, warum sie dir keine Kopie mit einem Stempel oben drauf "Kopie" oder Zweitschrift" schicken sollten. Ohne diese Kopien kannst du nicht prüfen, warum du etwas zurückzahlen sollst. In den Mahnungen geht es nur ums bezahlen, da erkennst du nicht warum es so sein soll.
Um die Zusendung der Bescheide hatte ich die Behörde gebeten. Die Bitte wurde abgelehnt. Begründung: der Ablehnungsbescheid ist dem prüfenden Dritten zugegangen. Weitere Auskunft ist nicht vorgesehen.

Die wissen natürlich von der Problematik mit meinem Steuerberater. Ich habe den Sachverhalt ausführlich geschildert.

Ich habe bis heute, weder den Ablehnungsbescheid noch die Gründe zu sehen bekommen oder genannt bekommen. Ich bekam nur die Zahlungserinnerung, Mahnung und Vollstreckungsankündigung.

Ist das Verwaltungsrechtlich überhaupt erlaubt?

Dann vermute ich, daß deine Firma zurückzahlen soll, und nicht du persönlich. Da kommt es auf die Rechtsform an, die die Firma hatte oder hat. (...)

Wenn deine Firma noch besteht -egal ob praktisch noch was gemacht wird- haben vielleicht auch andere Stellen offene Forderungen. Wer sagt, daß diese Beihilfen vorrangig zurückzuzahlen sind?

Falls du aber doch persönlich haftest würde ich mir sehr starke Gedanken machen. Solche Forderungen verjähren praktisch nicht. Einmal tituliert, können die locker 10 Jahre warten bis du gutes Geld verdienst und dann deinen Lohn pfänden oder dein Auto einkassieren etc. Da kommt man nur mit einer Privatinsolvenz raus. Aber dafür muss die Firma sauber abgewickelt sein, und der Fall wäre insgesamt kompliziert. Die Privat-Insolvenz ist für Verbraucher gedacht, nicht für gescheiterte Unternehmer.
Ich hatte neben einem Minijob, ein Kleingewerbe angemeldet. Wollte mir nach und nach etwas aufbauen. Ich war Einzelunternehmer. Es war noch recht frisch, lief aber immer besser an. Dann kam Corona und hats "gekillt". Parallel dazu war ich auch den Minijob wegen Corona los. Das ist die Kurzversion. Alles andere würde den Rahmen sprengen. Andere Forderungen gibt es nicht. Vor Corona hatte ich keine Probleme. Das dumme war, dass mir beide Einnahmequellen urplötzlich und gleichzeitig weggebrochen sind.

Auf die Polizei brauchst du bei der Suche nach dem Steuerberater nicht setzen. Sie müssen ermitteln, aber es ist überhaupt nicht klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Also viel Arbeit und am Ende zeigt sich, daß es eine privatrechtliche Angelegenheit ist.
Echt? Die Anzeige bei der Polizei war meine Hoffnung auf Hilfe...
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Steht denn in den Mahnungen die du hast, auf welcher Rechtsgrundlage Geld zurückgefordert wird? Also nach welchem Gesetz das Geld ausgezahlt wurde und nun zurückgefordert wird?

Wenn es einen Bescheid gibt, dann kann man im Grunde immer Akteneinsicht bei der Behörde nehmen und das auch abfotografieren. Die Rückforderung muss aber nicht die Form eines Bescheides haben. (Wenn z.B. der Vermieter von mir die Nebenkostenabrechnung verlangt, ist das ja auch kein Bescheid.)

Falls Bescheid, kann man das zugehörige Gesetz nehmen und nachschauen, wo was zur Akteneinsicht steht. Wenn man denen dann den genauen Paragraphen nennt wo steht, das du das darfst, dann machen die das auch. Denn du selbst stehst diesem Steuerberater gleich. ImvZwiefel müsste man das auch noch beweisen. Aber so würde ich es versuchen.
 

carrot

Aktives Mitglied
Steht denn in den Mahnungen die du hast, auf welcher Rechtsgrundlage Geld zurückgefordert wird? Also nach welchem Gesetz das Geld ausgezahlt wurde und nun zurückgefordert wird?

Wenn es einen Bescheid gibt, dann kann man im Grunde immer Akteneinsicht bei der Behörde nehmen und das auch abfotografieren. Die Rückforderung muss aber nicht die Form eines Bescheides haben. (Wenn z.B. der Vermieter von mir die Nebenkostenabrechnung verlangt, ist das ja auch kein Bescheid.)

Falls Bescheid, kann man das zugehörige Gesetz nehmen und nachschauen, wo was zur Akteneinsicht steht. Wenn man denen dann den genauen Paragraphen nennt wo steht, das du das darfst, dann machen die das auch. Denn du selbst stehst diesem Steuerberater gleich. ImvZwiefel müsste man das auch noch beweisen. Aber so würde ich es versuchen.
Das machen ja auch die Anwälte in solchen Fällen, erst mal Akteneinsicht einfordern.
 
Steht denn in den Mahnungen die du hast, auf welcher Rechtsgrundlage Geld zurückgefordert wird? Also nach welchem Gesetz das Geld ausgezahlt wurde und nun zurückgefordert wird?
Nein. Das erste an mich zugegangene Schreiben war die Zahlungserinnerung (da ich ja, von dem Ablehnungsbescheid, welcher laut Bezirksregierung meinem Steuerberater angeblich zugegangen ist, nichts wusste). Dort steht:
"offenbar ist er Ihrer Aufmerksamkeit entgangen, die rückständige Forderung i.H.v. XXXXX € (vgl. Rückseite) zu begleichen. Dann kommen die Zahlungsmodalitäten und der Hinweis, dass ich mich bei Rückfragen an die Bezirksregierung wenden soll. Auf der Rückseite ist so eine Tabelle.

ForderungsbezeichnungFälligkeitBetrag in EUR
Rückzahlung Corona-Hilfe
Summe

Das Datum und die den Betrag lasse ich mal weg. Da es nur einen Eintrag gibt, ist dieser mit der Summe identisch.

Die Mahnung ist von der Formulierung her auch so aufgebaut. Allerdings ist da eine Mahngebühr dabei.

Die Vollstreckungsankündigung ist ausführlicher aber nur was das "Drohen" angeht. Das Schreiben ist mehrsprachig.

In der Tabelle steht der Gläubiger (die Bezirksregierung mit Adresse drin)
Die Bezeichnung (Abkürzung?) EPOS
Neben dem Rückzahlungsposten und der Mahngebühr sind diesmal zusätzlich noch Portokosten aufgeführt.

Mehr Informationen habe ich nicht, da ich ja den Ablehnungsbescheid nicht erhalten habe, selbst auf mehrfache Nachfrage / Bitte nicht.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Das machen ja auch die Anwälte in solchen Fällen, erst mal Akteneinsicht einfordern.
Genau. Wenn ich nicht weiss warum ich etwas zurückzahlen soll, kann ich mich doch gar nicht verteidigen. Ich denke Pechvogel braucht unbedingt einen Anwalt und zwar jetzt, nicht irgendwann später.

Von welcher Größenordnung reden wir denn überhaupt bei der Rückforderung? Wenn das 5000€ sind wäre es vielleicht besser das bei der Oma zu borgen und zu bezahlen als ein riesen Verfahren draus zu machen. Aber wenn es 50 000€ sind oder mehr lohnt sich auch ein sehr grosser Aufwand.
 

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