Zunächst einmal benötigst du die Bescheide/ Schreiben, in denen du ursprünglich zur Rückzahlung aufgefordert wirst bzw. festgestellt wird, daß du die Coronahilfen zu Unrecht erhalten hast Von wem die Kommen steht in den Briefen, die du jetzt erhalten hast.
Ich wüsste nicht, warum sie dir keine Kopie mit einem Stempel oben drauf "Kopie" oder Zweitschrift" schicken sollten. Ohne diese Kopien kannst du nicht prüfen, warum du etwas zurückzahlen sollst. In den Mahnungen geht es nur ums bezahlen, da erkennst du nicht warum es so sein soll.
Dann vermute ich, daß deine Firma zurückzahlen soll, und nicht du persönlich. Da kommt es auf die Rechtsform an, die die Firma hatte oder hat. Besteht sie noch? Bei einer GmbH sagt z.B. schon der Name, das die nur mit ihren Einlagen haftet. Der Geschäftsführer und Beauftragte haften im Übrigen nur in Sonderfällen.
Wenn deine Firma noch besteht -egal ob praktisch noch was gemacht wird- haben vielleicht auch andere Stellen offene Forderungen. Wer sagt, daß diese Beihilfen vorrangig zurückzuzahlen sind?
Falls du aber doch persönlich haftest würde ich mir sehr starke Gedanken machen. Solche Forderungen verjähren praktisch nicht. Einmal tituliert, können die locker 10 Jahre warten bis du gutes Geld verdienst und dann deinen Lohn pfänden oder dein Auto einkassieren etc. Da kommt man nur mit einer Privatinsolvenz raus. Aber dafür muss die Firma sauber abgewickelt sein, und der Fall wäre insgesamt kompliziert. Die Privat-Insolvenz ist für Verbraucher gedacht, nicht für gescheiterte Unternehmer.
Auf die Polizei brauchst du bei der Suche nach dem Steuerberater nicht setzen. Sie müssen ermitteln, aber es ist überhaupt nicht klar, ob überhaupt eine Straftat vorliegt. Also viel Arbeit und am Ende zeigt sich, daß es eine privatrechtliche Angelegenheit ist. Da haben die keinen Bock drauf. Mehr als eine Abfrage beim Meldeamt und in den Gefängnissen wird wohl kaum passieren.