Muss man nicht, nur sollte man sich schon kooperativ zeigen.Danke für die Info.
Blöde Frage: was mache ich, wenn das passiert? Das wäre megapeinlich, wenn jemand vorbei kommt. Darf man den Zutritt verweigern?
Lohnpfändung geht nicht, da ich aktuell studiere und nicht arbeite. Auf dem Konto ist auch nichts zu holen. Ich hatte ja erwähnt, das es finanziell aktuell schlecht aussieht.
Ausnahme: Der Vollstrecker hat bereits einen gerichtlichen Beschluss dazu, ist aber wohl nicht beim ersten mal so. Aber halt mit dem reden.
Verlinke mal den Ablauf:
Was tun, wenn der Gerichtsvollzieher kommt? | Verbraucherzentrale.de
Wie Sie sich einem Gerichtsvollzieher gegenüber verhalten sollten, was er in Ihrer Wohnung darf und was nicht und was eine Vermögensauskunft bedeutet.
www.verbraucherzentrale.de
Verbraucherzentrale wäre vielleicht eine Anlaufstelle, die beraten auch in einigen rechtlichen Fragen für wenig Geld, einfach mal nachfragen.
Schuldnerberatung wäre auch noch eine Idee. Die nehmen kein Geld, weil die meisten ihrer Kunden ja auch nichts haben. Auch hier haben die Verbraucherzentralen Adressen, würde dort mal bei der örtlichen Verbraucherzentrale anrufen und den Fall grob umrissen schildern.
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