Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Steuerberater untergetaucht

Genau. Wenn ich nicht weiss warum ich etwas zurückzahlen soll, kann ich mich doch gar nicht verteidigen.
Das ist das Problem. Daher meine Frage, ob das rechtlich überhaupt ok ist, dass sie mir die Akteneinsicht verwehren.

Von welcher Größenordnung reden wir denn überhaupt bei der Rückforderung? Wenn das 5000€ sind wäre es vielleicht besser das bei der Oma zu borgen und zu bezahlen als ein riesen Verfahren draus zu machen. Aber wenn es 50 000€ sind oder mehr lohnt sich auch ein sehr grosser Aufwand.
Es sind zwar keine 50.000€ aber die Summe, um die es geht ist fünfstellig. Die habe ich nicht und ich habe auch niemanden, der mir das leihen würde bzw. könnte.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich würde schriftlich per Einschreiben mit Rückschein um Akteneinsicht bitten. Dabei Geschäftszeichen angeben und einen Termin vor Ort vorschlagen.

Hoffentlich hast du wenigstens die Bewilligung. Am Ende verlangen sie mehr zurück als du je bekommen hast.
 
Ich würde schriftlich per Einschreiben mit Rückschein um Akteneinsicht bitten. Dabei Geschäftszeichen angeben und einen Termin vor Ort vorschlagen.
Ich hatte per E-Mail kommuniziert. Macht das einen Unterschied?

Auf den Schreiben (Zahlungserinnerung, Mahnung, Vollstreckungsankündigung) stand fettgedruckt, dass man sich ausschließlich an die Dienststelle der Bezirksregierung wenden soll und dann war dort die Telefonnummer angegeben. Als ich dort anrief, nannte man mir die E-Mailadresse und sagte, dass ich mein Anliegen per E-Mail schildern soll.

Ich hatte um einen persönlichen und festen Sachbearbeiter gebeten. Auch das wurde abgelehnt.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Es gibt ein Informationsportal, wo Unternehmen direkt diese Schlussabrechnungen einsehen können. Soloselbständige können sich über den privaten ELSTER Zugang anmelden. So habe ich das jetzt auf die Schnelle beim nachgoogeln verstanden. Es gibt direkt ein Seite des Bundes, wo es genau um diese Überbrückungshilfen geht.

Und der Steuerberater ist der Prüfende Dritte, über den Unternehmen diese Anträge einreichen mussten. Versuche über diese Seite zu gehen,
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Ich hatte per E-Mail kommuniziert. Macht das einen Unterschied?
Na klar. Es gilt weiterhin, das im Prinzip nur Dinge existieren, die auf Papier gedruckt sind. Du musst mindestens ein Zertifikat oder sowas haben wenn du Mails schreibst. Sonst weiss ja keiner, wer du wirklich bist.

Im rechtlichen Sinne gibt es dann zwar dein Mail, aber man weiss nicht, von wem sie kommt. Es ist halt alles sehr schwierig. Unternehmen werden härter behandelt als Privatpersonen.
 
Na klar. Es gilt weiterhin, das im Prinzip nur Dinge existieren, die auf Papier gedruckt sind. Du musst mindestens ein Zertifikat oder sowas haben wenn du Mails schreibst. Sonst weiss ja keiner, wer du wirklich bist.
Kann ich nachvollziehen aber wenn der Mitarbeiter der Bezirksregierung sagt, man soll die Anfrage per E-Mail stellen, halte ich mich natürlich daran. Für mich wirkte es schneller und sicherer. Briefe bei der Post könnten verloren gehen oder den Status zugestellt haben und die Gegenseite streitet ab, es erhalten zu haben. Was dann? Des Weiteren könnten sie behaupten, einen leeren Brief erhalten zu haben oder oder oder...

Bei der E-Mail habe ich Datum und Zeitstempel, wann ich es abgesendet habe, den Nachweis was drin steht und eine elektronische Eingangsbestätigung gab es auch. Daher dachte ich das sei in Ordnung so.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Bis 31.10.23 hätte die Schlussabrechnung über die Verwendung der Coronahilfe vorliegen sollen. War nicht der Fall. Jetzt verlangen sie die Fördermittel zurück, weil das den Förderrichtlinien entspricht. Und für die Abrechnung warst du verantwortlich.

Der Steuerberater musste die Abrechnung nur prüfen und einreichen. Aber nicht dich an die Abrechnung selbst nd an die Frist erinnern. Die Unterlagen bis zur Gewerbeabmeldung hätten da hin gewusst.

Darum kannst du jetzt die Hauptverantwortung nicht auf den abgetauchten Berater überwälzen. Ich glaube das sieht schlecht für dich aus.

Versuche dennoch, über dieses Portal des Bundes diese Abrechnung und Rückforderung einzusehen!
 

Anzeige (6)

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

    Anzeige (2)

    Oben