28. Mai Das Urteil befriedigt und enttäuscht mich gleichermaßen:
Es lautet auf 1 Jahr und 3 Monate auf Bewährung (2 Jahre).
Es enttäuscht mich dahingehend, dass das Gericht die Anwendbarkeit des §184 b Abs. 5 StGB auf Abgeordnete ganz generell ausschließen will – und schon von daher auch kein Freispruch mehr möglich war: Mitglieder des Deutschen Bundestages sollen gegenüber den Informationen der Bundesregierung allein auf das parlamentarische Fragerecht beschränkt sein.Dies sehe ich unverändert nicht so, zumal die Bundesregierung in dieser Frage (von Indien bis zu den Verbreitungswegen etc. etc.) Parlament und Öffentlichkeit leider belogen hat.
Es befriedigt mich jedoch dahingehend, als es mir in der Folge dann zwar eine schon in rechtlicher Hinsicht lediglich privat und somit als strafbar zu wertende Neugier unterstellt, aber ausdrücklich eben kein irgendwie geartetes persönliches, sexuelles Interesse an der Verschaffung oder dem Besitz kinderpornographischen Materials festgestellt hat. Diesbezüglich anderslautende Meldungen sind falsch.
Enttäuschend sind wiederum die Ausführungen des Gerichtes, dass nach Meinung der Kammer ein Prominenter die verfehlte Öffentlichkeitsarbeit einer Staatsanwaltschaft hinzunehmen habe, selbst wenn sie zu seiner Vorverurteilung führt.
Insbesondere deswegen und wegen der schon in staatsrechtlicher Hinsicht bedenklichen Ausführungen des Gerichtes prüft meine Verteidigung, Rechtsmittel gegen das Urteil einzulegen.
Besonders wichtig war es mir aber, dass diese sexuelle Schmuddelei von Staatsanwaltschaft und Teilen der Medien vom Tisch ist. Hier musste nicht nur ich mir manches anhören, was ja auch den Kommentaren hier auf tauss-gezwitscher entnommen werden kann. Dennoch wird das Urteil sicher zum Anlass genommen werden, mich weiter in eine gewisse Ecke zu drängen, in der mich das Gericht auch nach den Zeugenvernehmungen ausdrücklich nicht sieht.
Dennoch nehme ich dies zum Anlass, bis auf Weiteres auf meine Rechte aus der Mitgliedschaft in der Piratenpartei zu verzichten.
Ob ich die Partei zu deren Schutz verlasse mache ich davon abhängig, wie die schriftliche Urteilsbegründung lautet, wie darauf aufbauend die Revisionschancen eingeschätzt werden und mit welcher Wirkung die mediale Hetze von SPIEGEL & Co weitergeht. Ich habe mich heute beispielsweise geweigert, dem SPIEGEL ein Interview zu geben. Es reicht.
Ungeachtet dessen bedanke ich mich bei allen Piraten, die sich bis hin zur “Kinderfickerpartei” wegen mir angreifen lassen musste und die dies unter rechtsstaatlichen Erwägungen ausgehalten und Paroli geboten haben. Für sie freut mich diese Erkenntnis des Gerichts besonders.