B
Borstel_69
Gast
Hallo,
ich habe ein Problem mit meinen Ex-Mann.
Ich möchte gerne mit unseren gemeinsammen Tochter im August zu meinen Lebensgefährten den seit 16 Monaten kenne nach Rhein.-Pfalz ziehen. Entfernung beträgt dann 120 Km.Die Schule beginnt am 1. August. Mein Ex-Mann war zuerst einverstanden das unsere Tochter mitzieht. Sie sehen sich aller 14 Tage. Gestern teilte er mir mit, das er doch nicht möchte, das unsere Tochter mitzieht! Er hat einen Termin mit dem Jugendamt vereinbart. Ich bin vor einem Jahr mit meiner Tochter aus dem gemeinsammen Haus ausgezogen in eine Mietwohnung. Mein Mann wäre nie ausgezogen. Das Besuchsrecht von 14 Tagen bleibt nach wie vor bestehen!Er hat auch eine Freundin mit Kind.
Wir haben das gemeinsamme Sorgerecht.
Frage was darf und kann ich tun, damit ich umziehen kann?
Und was kann ich mit einer Einstweiligen Annordnung erreichen?
Danke
Liebe Grüße
ich habe ein Problem mit meinen Ex-Mann.
Ich möchte gerne mit unseren gemeinsammen Tochter im August zu meinen Lebensgefährten den seit 16 Monaten kenne nach Rhein.-Pfalz ziehen. Entfernung beträgt dann 120 Km.Die Schule beginnt am 1. August. Mein Ex-Mann war zuerst einverstanden das unsere Tochter mitzieht. Sie sehen sich aller 14 Tage. Gestern teilte er mir mit, das er doch nicht möchte, das unsere Tochter mitzieht! Er hat einen Termin mit dem Jugendamt vereinbart. Ich bin vor einem Jahr mit meiner Tochter aus dem gemeinsammen Haus ausgezogen in eine Mietwohnung. Mein Mann wäre nie ausgezogen. Das Besuchsrecht von 14 Tagen bleibt nach wie vor bestehen!Er hat auch eine Freundin mit Kind.
Wir haben das gemeinsamme Sorgerecht.
Frage was darf und kann ich tun, damit ich umziehen kann?
Und was kann ich mit einer Einstweiligen Annordnung erreichen?
Danke
Liebe Grüße
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