Hallo,
ist jemand von euch alleinerziehend und kennt sich mit dem Thema Sorgecht usw aus?
Mein Partner (Ex-Partner) und ich sind nicht standesamtlich verheiratet. Haben aber nach der Geburt unseres Kindes die Vaterschaftserklärung, sowie auch die Sorgerechtserklärung benatragt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Ich möchte ihn aus guten Gründen (ist in meinem alten Beitrag zu lesen) von ihr fernhalten. Ich habe mich schon davor alleine um sie gekümmert und tue es immer noch. Soweit ich weiss muss das über das Familiengericht geregelt werden. Wie sehen ungefähr die Kosten aus? Was muss ich beachten? Kann er das einfach nicht freiwillig abgeben? Oder kann ich nicht einfach das alleinige Sorgerecht beantragen? Soweit ich weiss muss man beim Familiengericht Beweise vorlegen zu den Gründen. Ich habe keine Beweise. Nur Zeugen. Außer ich könnte mich mit der Therapeutin, bei der er nur ein paar mal war auseinander setzen.
ist jemand von euch alleinerziehend und kennt sich mit dem Thema Sorgecht usw aus?
Mein Partner (Ex-Partner) und ich sind nicht standesamtlich verheiratet. Haben aber nach der Geburt unseres Kindes die Vaterschaftserklärung, sowie auch die Sorgerechtserklärung benatragt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Ich möchte ihn aus guten Gründen (ist in meinem alten Beitrag zu lesen) von ihr fernhalten. Ich habe mich schon davor alleine um sie gekümmert und tue es immer noch. Soweit ich weiss muss das über das Familiengericht geregelt werden. Wie sehen ungefähr die Kosten aus? Was muss ich beachten? Kann er das einfach nicht freiwillig abgeben? Oder kann ich nicht einfach das alleinige Sorgerecht beantragen? Soweit ich weiss muss man beim Familiengericht Beweise vorlegen zu den Gründen. Ich habe keine Beweise. Nur Zeugen. Außer ich könnte mich mit der Therapeutin, bei der er nur ein paar mal war auseinander setzen.