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Sorgerecht dem Vater entziehen?

RosRose

Mitglied
Hallo,

ist jemand von euch alleinerziehend und kennt sich mit dem Thema Sorgecht usw aus?

Mein Partner (Ex-Partner) und ich sind nicht standesamtlich verheiratet. Haben aber nach der Geburt unseres Kindes die Vaterschaftserklärung, sowie auch die Sorgerechtserklärung benatragt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Ich möchte ihn aus guten Gründen (ist in meinem alten Beitrag zu lesen) von ihr fernhalten. Ich habe mich schon davor alleine um sie gekümmert und tue es immer noch. Soweit ich weiss muss das über das Familiengericht geregelt werden. Wie sehen ungefähr die Kosten aus? Was muss ich beachten? Kann er das einfach nicht freiwillig abgeben? Oder kann ich nicht einfach das alleinige Sorgerecht beantragen? Soweit ich weiss muss man beim Familiengericht Beweise vorlegen zu den Gründen. Ich habe keine Beweise. Nur Zeugen. Außer ich könnte mich mit der Therapeutin, bei der er nur ein paar mal war auseinander setzen.
 

TaliTulin

Aktives Mitglied
Wenn er es freiwillig abgibt, das Sorgerecht, lässt sich das außergerichtlich machen. Das ist weitaus günstiger. Wenn er sich quer stellt wird das ein langer, steiniger Weg.
Anlaufstelle ist das Jugendamt. Es wird vermutlich als erstes ein moderiertes Gespräch geführt, mit beiden Eltern um Wege zu finden, es beim geteilten Sorgerecht zu belassen. Diesem würde ich mich nicht entziehen. Das Jugendamt hat das Kindeswohl im Blick. Bei euch steht zunächst Aussage gegen Aussage.
Auch wenn du am Ende das Sorgerecht zugesprochen bekommst, hat der Vater Umgangangsrecht, dass ihr regeln müsst.
 

weidebirke

Urgestein
Ein einmal erteiltes Sorgerecht kann nur durch Gerichtsbeschluss geändert werden. Es erfordert, dass Du alleiniges SR beantragst. Sicher geht es schneller und komplikationsloser, wenn er zustimmt.

Würde Dein Ex-Partner denn das Sorgerecht abgeben?

Nun ist das alles ja noch so frisch, dass ich Dir nur raten kann, das Thema erst einmal beiseite zu lassen. Das mit dem Sorgerecht wird sowieso völlig überbewertet. Und meist wird sich vor allem in der Trennungphase darum gestritten. Lass das erst einmal sacken und lasst Euch alle die Trennung verarbeiten. Das Sorgerecht ist doch gar nicht wichtig.

Oder hast Du konkrete Befürchtungen in irgendeine Richtung, wie zum Beispiel Kindesentziehumg?
 

RosRose

Mitglied
Ein einmal erteiltes Sorgerecht kann nur durch Gerichtsbeschluss geändert werden. Es erfordert, dass Du alleiniges SR beantragst. Sicher geht es schneller und komplikationsloser, wenn er zustimmt.

Würde Dein Ex-Partner denn das Sorgerecht abgeben?

Nun ist das alles ja noch so frisch, dass ich Dir nur raten kann, das Thema erst einmal beiseite zu lassen. Das mit dem Sorgerecht wird sowieso völlig überbewertet. Und meist wird sich vor allem in der Trennungphase darum gestritten. Lass das erst einmal sacken und lasst Euch alle die Trennung verarbeiten. Das Sorgerecht ist doch gar nicht wichtig.

Oder hast Du konkrete Befürchtungen in irgendeine Richtung, wie zum Beispiel Kindesentziehumg?
Befürchtung was Kindesentziehung nicht, aber wenn irgendwann mal etwas kommt, will ich nicht das er sich einmischen kann.
 

TaliTulin

Aktives Mitglied
Ich würde sagen, lass dich auf jeden Fall beraten! Ohne sein Wissen zunächst. Du musst einen Schritt voraus sein, wenn der Fall der Fälle eintritt. Frag bei deinem zuständigen Jugendamt, ob die dich beraten oder welches Familienbüro zuständig ist.

Alles, was als Kindeswohlgefährdung gilt solltest du dokumentieren. Deine Zeugen solltest du konkret fragen, ob sie im Ernstfall vor Jugendamt und Gericht aussagen würden.

Ich kann das gut nachempfinden, was du gerade durchmachst. Du bist nicht alleine!
 

SRX

Mitglied
Hallo,

ist jemand von euch alleinerziehend und kennt sich mit dem Thema Sorgecht usw aus?

Mein Partner (Ex-Partner) und ich sind nicht standesamtlich verheiratet. Haben aber nach der Geburt unseres Kindes die Vaterschaftserklärung, sowie auch die Sorgerechtserklärung benatragt. Ich möchte das alleinige Sorgerecht. Ich möchte ihn aus guten Gründen (ist in meinem alten Beitrag zu lesen) von ihr fernhalten. Ich habe mich schon davor alleine um sie gekümmert und tue es immer noch. Soweit ich weiss muss das über das Familiengericht geregelt werden. Wie sehen ungefähr die Kosten aus? Was muss ich beachten? Kann er das einfach nicht freiwillig abgeben? Oder kann ich nicht einfach das alleinige Sorgerecht beantragen? Soweit ich weiss muss man beim Familiengericht Beweise vorlegen zu den Gründen. Ich habe keine Beweise. Nur Zeugen. Außer ich könnte mich mit der Therapeutin, bei der er nur ein paar mal war auseinander setzen.
Hi,

Im Normalfall, wenn die Paare nicht verheiratet sind bekommt die Mutter automatisch das Sorgerecht !

Ansonsten, falls der Vater auch Sorgerecht hat (in dem Fall 50/50 Regelung) kann man Aufenthaltsbestimmugsrecht beantragen, beim Familiengeicht ! Wenn du das Aufenthaltsrechts auf dich übertragen bekommst, dann kannst du enscheiden bei wem das Kind lebt ! Aber Umgangsrecht musst du dem Vater trotzdem einräumen !
Wenn irgendwas unklar ist noch mal schreiben bitte !
Liebe Grüße
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Wenn die elterliche Sorge einmal gemeinsam erklärt wurde, kann sie nur durch einen Beschluss des Familiengerichts wieder aufgehoben werden.

Es gibt 2 Möglichkeiten. Der Vater stimmt der Übertragung auf die Mutter zu. Dann ist das eine Formalie und geht relativ schnell. Oder du beantragt die Übertragung auf dich, da das Wohl des Kindes sonst gefährdet ist ODER da dies dem Wohl des Kindes an besten entspricht.

Variante 2 ist eine hohe Hürde. Beide Sachverhalte erfordern erhebliche Konflikte, die auch in einer Gefährdung des Kindes münden (können). Blosser Streit genügt nicht, da dieser ja geklärt werden könnte. Zu bedenken ist, daß du das Verfahren auch verlieren kannst. Dann obsiegt der Kindesvater in dem Sinne, dass man ihm statt dir das Sorgerecht überträgt. Oder alles bleibt wie es ist.

Und noch was: Sorgerecht und Umgang sind so genannte unechte Antragsverfahren. Das bedeutet, daß Gericht kann diese Dinge auch regeln, wenn sie gar nicht beantragt wurden. Du bekommst also noch einen Umgangsbeschluss übergebraten,:weil der Vater in der Sorgerechtsverhandlung sich das gewünscht hst. Oder es weist den Antrag nicht nur ab, sondern beschließt-siehe oben- einfach das Gegenteil.
 

Dalmatiner

Aktives Mitglied
Kosten: in der 1. Instanz herrscht kein Anwaltszwang. Man braucht also keinen Anwalt, sollte aber tunlichst einen haben. Denn wenn die Gegenseite einen hat, stehst du sonst auf verlorenem Posten. Gerichtskosten sind vielleicht 100€, die werden meistens hälftig geteilt. Plus ca. 500€ für den Verfahrensbeistand, auch hier wird meist geteilt.

Der Anwalt rechnet nach Verfahrenswert oder einen Stundenlohn ab. Beim Stundenlohn geht es immer um mehrere tausend Euro. Beim Verfahrenswert schätze ich so 1000 bis 2000€.
 

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