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Sollte ich die Wohnung nehmen?

Nur kann man das hinterher schlecht nachweisen.
Ohne schriftlichen Mietvertrag würde ich diese Wohnung nicht mieten.

Die Überweisungen sind aber Nachweise.

Mündliche Mietverträge sind inderTat rechtsverbindlich. Man hat halt die ganzen Klauseln nicht. Dadurch kann einem der Vermieter schlechter "an die Karre pissen".

Ich habe 6 Jahre ohne Mietvertrag gewohnt und das war top. Hatte Gas und Strom flat inklusive, habe damit sogar Gras angebaut😛
 
Die Überweisungen sind aber Nachweise.

Mündliche Mietverträge sind inderTat rechtsverbindlich. Man hat halt die ganzen Klauseln nicht. Dadurch kann einem der Vermieter schlechter "an die Karre pissen".

Ich habe 6 Jahre ohne Mietvertrag gewohnt und das war top. Hatte Gas und Strom flat inklusive, habe damit sogar Gras angebaut😛
Kommt darauf an , wie es gestaltet ist.
Bei uns, in der Ferienwohnung, bekommt man vorab, Monat für Monat, wenn mal jemand länger da ist, eine Rechnung.
Dann ist die FeWo für den Monat vermietet.
Wenn es passt, dann gibt es die Rechnung für den nächsten Monat, die vorab zu begleichen ist.
Wenn es nicht passt, dann ist einfach Schluß mit der Vermietung.
 
Kommt darauf an , wie es gestaltet ist.
Bei uns, in der Ferienwohnung, bekommt man vorab, Monat für Monat, wenn mal jemand länger da ist, eine Rechnung.
Dann ist die FeWo für den Monat vermietet.
Wenn es passt, dann gibt es die Rechnung für den nächsten Monat, die vorab zu begleichen ist.
Wenn es nicht passt, dann ist einfach Schluß mit der Vermietung.

Ah, okay. Bei Ferienwohnungen mag das so sein.

Wenn jemand seit Monaten fest irgendwo wohnt, viele Sachen in der Wohnung hat und regelmäßig automatische Überweisungen an den Eigentümer der Wohnung tätigt, dann wird jeder Richter von einem festen Mietverhältnis ausgehen. Dafür reichen mündliche Verträge.

Das ist dann so wie bei einem Kauf ohne Kaufvertrag. Der gilt ja auch. Er gilt dann gemäß BGB. Und bei mündichen Mietverträgen gilt dann ebenfalls die entpsrechenden rechtlichen Standardregulierungen - von denen der Vermieter mittels des schriftlichen Mietvertrages in der Regel Ausnahmen zu seinen Gunsten festlegt, die dann beim mündlichen Vertrag nicht existieren...

Ich sehe das mit den mündlichen Mietverträgen überhaupt nicht kritisch:
Man hat zwar nichts schriftliches in der Hand vom Vermieter, aber trotzdem gelten die Gesetze zur Vermietung und man hat alle entscheidenden Nachweise (Überweisungen, Schlüssel,...), dass man dort wirklich wohnt.
 
Zuletzt bearbeitet:
Bei mir war es damals ein größerer gemeinnütziger Verein. Ich hatte auch erst Bedenken, hab dann aber mit meinem Vater gesprochen und der meinte damals, das wäre gar kein Problem und eben sogar von Vorteil, weil es eben keine schriftlichen Klauseln geben konnte die mich einschränkten.

Juristen dazu:

...alles relativ unproblematisch. Hätten Vermieter keine besonderen Wünsche zu Haustierverboten, Renovierungspflichten, etc., gäbe es wahrscheinlich kaum schriftliche Mietverträge.

Die schriftlichen Mietverträge werden ja vom Vermieter auch nicht anders weitergeschickt o.der-gemeldet. Solange man Anschrift und Bankverbindung des Vermieters hat, hat man nicht mehr oder weniger in der Hand als mit Mietvertrag, oder?
 

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