Vorsicht.
Mietverträge können mündlich, oder durch konkludentes Handeln vereinbart werden.
Letzteres findet statt, wenn man sich einfach einig ist. Du ziehst ein und zahlst.
Die Kündigung bedarf dann aber der Schriftform - was natürlich etwas komisch aussieht, da es ja keinen Vertrag gegeben haben soll.
Was ihr mündlich vereinbart ist später erst relevant, da der der haben will beweisen muss.
Das gibt Streitansätze.
Dann gibt es noch Spezialisten, die leere Wohnungen anbieten - und sich rein zufällig im Ausland befinden. Um an die Schlüssel zu kommen, soll schon mal die Kaution überwiesen werden, gerne auch die erste Miete.
Leider klappt das mit dem Schlüssel dann doch nicht, weil er nicht passt oder man einem anderen Mieter gegenüber steht, der einen Vertrag mit dem echten Eigentümer nachweist. Komischerweise geht auch niemand ans Telefon um das zu klären.
Man fragt dann aber nicht den Arzt oder Apotheker, weil man nichts am Kopf hat, sondern einen von der Kripo.
Das mit dem befristeten aber gleichzeitig nicht befristeten Wohnen ist Käse.
Es gilt der gelebte Wille.
Der besagt, dass als erstes schon mal keine Befristung nachweisbar ist weil es keine gab, und Du da einziehen wolltest wo er etwas frei hat.
Wenn Du keinen anderen realen Wohnsitz hast, ist es Dein Erstwohnsitz, und gäbe es einen befristeten Vertrag, so müsste der Grund und die Zeit der Befristung nachgewiesen werden, weil sich sonst der Vertrag in einen unbefristeten Wohnraum-Mietvertrag wandelt.
Am Erstwohnsitz kann der Vermieter auch nicht mit Kurtaxe punkten, weil man die als Einheimischer nicht zahlt.
Das W-Lan ist ein Zuckerwürfelchen im Kaffee und soll den Preis versüßen.
So, als kaufe man einen Neuwagen, zahlt und freut sich danach einen Wolf, weil der Händler großzügig noch Fußmatten aus dem Lager dazu gibt.