Hallo zusammen, melde mich mal wieder mit einem Update. Bei mir wurden sowohl die Pflegeleistungen,als auch der BSA nun abgelehnt. Habe mit nichts anderem gerechnet, da bisher alles zunächst abgelehnt wurde. Nun kurze Frage: Da sich das jetzt ja auch wieder 10 Monate gezogen hat überlege ich Widerspruch einzulegen und direkt auch einstweilige Anordnung zu beantragen. Das Problem ist nämlich,dass meine HLU ja auch nur "unter Vorbehalt" der Prüfung des BSA bewilligt wurde. Ich hab jetzt tierisch Angst, dass die mir die HLU aberkennen, weil sie sagen mein Einkommensverlust bzw. Hilfebedürftigkeit si dnicht schädigungsbedingt und die Fiktion aus § 92 (3) ist ja jetzt auch erstmal hinfällig, weil die Pflege nicht anerkannt wurde, obwohl ich das Pflegegutachten habe, in dem ganz klar auch meine anerkannte Schädigungsfolge als Pflegegrund drin steht. Leider steht im Pflegegutachten aber eben auch die Depression, die so gut wie nie eine anerkannte Schädigungsfolge ist - vor allem bei Anträgen die etwas länger nach den Taten gestellt wurden wie meiner. Ich kenn noch nicht die versorgungsmedizinischen Stellungnahmen, die ich direkt mal anfordern werde, daher kenne ich nur die allgemeine Begründung aus den Bescheiden "nicht schädigungsbedingt" weil meine anderen Gesundheitsstörungen überwiegend verantwortlich wären.
Denke das wird wieder ein Kampf werden.
Aber deshalb die Frage, habt ihr schonmal einstweilige Anordnung beantragt? Mir wäre das insbesondere bezüglich der Pflege wichtig,damit das schädigungsbedingte bei der HLU mal abschließend geklärt wurde.
Denke das wird wieder ein Kampf werden.
Aber deshalb die Frage, habt ihr schonmal einstweilige Anordnung beantragt? Mir wäre das insbesondere bezüglich der Pflege wichtig,damit das schädigungsbedingte bei der HLU mal abschließend geklärt wurde.