Haben sie schon datiert auf nächstes Jahr August. Direkt im Bescheid. Hab grad aber nochmal geguckt. In dem dem GdS 30 zugrundeliegenden Gutachten wird von chronisch und dauerhaft gesprochen.
Wenn es im damaligen Bescheid datiert wurde, heißt es auch noch nicht, dass das Amt es auch wirklich schafft und macht, nachzuprüfen. Zumal ja mitlerweile alles nach dem SGB XIV umgestellt ist (entweder nach Bestandschutz oder eben bei Wahlrecht nach dem Rest vom SGB XIV). Da wird es neuen Bescheid gegeben haben und vielleicht geht es damit ja unter. Ggf. kannst du immer noch nachfragen, aufgrund welcher konkreten Anhaltspunkte eine Nachprüfung erfolgt und auf das Gutachten zum GdS verweisen. Schließlich ist das Amt ja auch davon ausgegangen, dass wegen den Depressionen sich die PTBS soweit verschlechtert hat, dass du wegen der Depressionen schwere soziale Anpassungsschwirigkeit hast, wegen der PTBS allerdings nur leichte. Wurde bei dir eine komplexe PTBS festgestellt? Weil die meine ich eine schwere Störung wäre, bei welcher die Anpassungsschwirigkeiten schon von daher mind. bei einem Grad von 50 liegen. Eine Differenzierung, welche Anpassungsstörungen aufgrund der nicht anerkannten Depressionen ist und welche wegen der PTBS ist immer schwirig und hier müsste ggf. die aktuelle Rechtssprechung herangezogen werden. Soweit die Erwerbsminterungsrente schädigungsbedingt festgestellt wird, wäre dies ein weiterer Indiz, dass mind. ein GdS von 50 vorliegt. Dazu kommt das du mitlerweile schädigungsbedingt (wenn auch noch nicht beschieden) Pflege bekommst, welche zwa r nicht im dirketen Zusammenhang mit deer Höhe des GdS zu sehen sind, allerdings aus meiner Sicht schon im Indirekten Zusammenhang mit den sozialen Anpassungsschwirigkeiten. Sprich mit einer Nachprüfung könntest du auch versuchen mind. einen GdS von 50 herauszubekommen. Weiterhin sprich für dich, dass du soweit das Amt tatsächlich auf die Idee kommt, dass der GdS geringer ist, in den Widerspruch und ggf. Klage gehen kann und beides aufschiebene Wirkung hat. Bis dann ein Gutachten vom Gericht gemacht wird, läuft noch viel Wasser den Bach runter. Machmal frage ich mich, ob die Ärzte vom Amt auch überlegen, was sie schreiben. Ich habe sogar schon gelesen, dass es aufgrund etwas vorliegt, allerdings im Ergebniss dann wieder abgelehnt wird.