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SGB XIV BSA Höhe

Hallo zusammen, melde mich mal wieder mit einem Update. Bei mir wurden sowohl die Pflegeleistungen,als auch der BSA nun abgelehnt. Habe mit nichts anderem gerechnet, da bisher alles zunächst abgelehnt wurde. Nun kurze Frage: Da sich das jetzt ja auch wieder 10 Monate gezogen hat überlege ich Widerspruch einzulegen und direkt auch einstweilige Anordnung zu beantragen. Das Problem ist nämlich,dass meine HLU ja auch nur "unter Vorbehalt" der Prüfung des BSA bewilligt wurde. Ich hab jetzt tierisch Angst, dass die mir die HLU aberkennen, weil sie sagen mein Einkommensverlust bzw. Hilfebedürftigkeit si dnicht schädigungsbedingt und die Fiktion aus § 92 (3) ist ja jetzt auch erstmal hinfällig, weil die Pflege nicht anerkannt wurde, obwohl ich das Pflegegutachten habe, in dem ganz klar auch meine anerkannte Schädigungsfolge als Pflegegrund drin steht. Leider steht im Pflegegutachten aber eben auch die Depression, die so gut wie nie eine anerkannte Schädigungsfolge ist - vor allem bei Anträgen die etwas länger nach den Taten gestellt wurden wie meiner. Ich kenn noch nicht die versorgungsmedizinischen Stellungnahmen, die ich direkt mal anfordern werde, daher kenne ich nur die allgemeine Begründung aus den Bescheiden "nicht schädigungsbedingt" weil meine anderen Gesundheitsstörungen überwiegend verantwortlich wären.
Denke das wird wieder ein Kampf werden.

Aber deshalb die Frage, habt ihr schonmal einstweilige Anordnung beantragt? Mir wäre das insbesondere bezüglich der Pflege wichtig,damit das schädigungsbedingte bei der HLU mal abschließend geklärt wurde.
 
Antrag auf Einstweilige hat nur aussicht auf Erfolg, wenn eine Eilbedürftigkeit vorliegt. Damit müsste ohne diese ein nicht wieder gut zu machenden Schaden soweit ich weiß an Gesundheit, Leib und Leben entstehen. Da es bei BSA um eine Geldleistung geht, bewürchte ich wäre dies nicht gegeben. Soweit HLU abgelehnt wird, könntest du dagegen, auch noch während des Antragesverfahren eine Einstweilig Anordnung stellen. Im BVG gab es einen §, welcher besagte in welchen Fällen es soweit nicht offenstichtlich oder nachgewiesen, auch als schädigungsbedingt zu sehen ist. Ich meine im SGB XIV ist dies ähnlich geregelt.

Soweit Pflege auch nach dem SGB XI, von den Pflegekassen bezahlt wird, könnte es ähnlich wie bei BSA sein. Sprich auch hier könnte es abgelehnt werden, da gesagt wird, dass du Pflegeleistungen bekommst und wer Kostenträger ist, auch übers Hauptsacheverfahren geklärt werden kann. Soweit du allerdings übers SGB XI hinausgehende Pflege zwingend benötigst, könnte eine Eilbedüftigkeit gegeben sein. Dafür solltest du dir von einem Arzt bestätigen lassen, dass ohne die Leistung deine Gesundheit einen nicht wieder gutzumachenden Schaden entstehen würde bzw. bereits durch die länge des Antragsverfahrens gekommen ist.

Nur die Gefahr, dass HLU wegfallen würde oder das erstmal nur unter Vorbehalt bezahlt wurde, bewürchte ich, wird nicht als Eilbedürftigkeit gesehen. Meist wird erst etwas gemacht, wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist, sprich wenn HLU gestrichen wird. Eine Einstweilige Anordnung soll eingentlich innerhalb von zwei Wochen entschieden werden, was auch schon zu lang sein kann.
 
Im BVG gab es einen §, welcher besagte in welchen Fällen es soweit nicht offenstichtlich oder nachgewiesen, auch als schädigungsbedingt zu sehen ist. Ich meine im SGB XIV ist dies ähnlich geregelt.
Ja,das ist § 92 SGB XIV, deswegen bin ich auch gespannt was die als offensichtlich und nachgewiesenes Gegenteil der Vermutung werten. Aber ich gehe von aus sie werden da die Stellungnahme ihres Versorgungsmediziners nehmen...
Nur die Gefahr, dass HLU wegfallen würde oder das erstmal nur unter Vorbehalt bezahlt wurde, bewürchte ich, wird nicht als Eilbedürftigkeit gesehen
Nein da hast du Recht, vermutlich nicht. Wenn sie allerdings einstellen wollen, dann schon. Ich warte mal ab und mach2 erstmal in Ruhe den Widerspruch fertig,wenn ich Akteneinsicht habe...
 

Ja,das ist § 92 SGB XIV, deswegen bin ich auch gespannt was die als offensichtlich und nachgewiesenes Gegenteil der Vermutung werten. Aber ich gehe von aus sie werden da die Stellungnahme ihres Versorgungsmediziners nehmen...

§ 92 SGB XIV, wäre bei HLU heranzuziehen. Sprich HLU kann dir nicht versagt werden, wenn es offensichtlich oder nachgewiesen ist, dass du wegen der Schädigungsfolgen nicht genügend Geld hast.





Insoweit ist fraglich ob HLU überhaupt unter den Vorbehalt von Pflege bzw. BSA nur zu gewähren ist, sondern lediglich damit stets anzunehmen ist.

Pflege und BSA sind vom Einkommen abhängig. Bei Pflege müsste das Amt klarlegen, warum nicht annährend gleichwertig die PTBS für die Pflege verantwortlich ist, sondern größtenteils die nicht anerkannten Depressionen. Wobei hier zu beachten wäre, dass auch in einer PTBS Depressionen die Regel sein sollten. Hier müsste als klargelegt werden, dass du Pflege, anders als nach dem Pflegegutachten bekommst, weil du wegen nicht Schädigungsbedingten Depressionen u.ä. Pflege benötigst. Wie hat das Amt den die Abelehnung begründet?


Ich warte mal ab und mach2 erstmal in Ruhe den Widerspruch fertig,wenn ich Akteneinsicht habe...

Ich denke, dass du erstmal fristwahrend Widerspruch einlegen solltes und die Begründung dann nach Akteneinsicht, nachreichst, weißt du.
 
Bei Pflege müsste das Amt klarlegen, warum nicht annährend gleichwertig die PTBS für die Pflege verantwortlich ist, sondern größtenteils die nicht anerkannten Depressionen. Wobei hier zu beachten wäre, dass auch in einer PTBS Depressionen die Regel sein sollten. Hier müsste als klargelegt werden, dass du Pflege, anders als nach dem Pflegegutachten bekommst, weil du wegen nicht Schädigungsbedingten Depressionen u.ä. Pflege benötigst. Wie hat das Amt den die Abelehnung begründet?
Sie haben gesagt, dass andere Gesundheitsstörungen weit überwiegend für die Pflegebedürftigkeit zu sehen sind und die anerkannte Schädigungsfolge nicht annähernd gleich bedeutend ist ... Weiter wurde das nicht ausgeführt, deshalb erstmal Akteneinsicht...
 
Die Begründung ist wie du schon schreibst, nichts sagend. Es ist schon komisch, dass in der Begründung nicht mitgeteilt wird, welche Gesundheitsstörungen den überwiegend die Pflegebedürftigkeit begründen, obwohl im Pflegegutachten die PTBS als Pflegebegründende Diagnose gesehen wurde. Ich frage mich, ob aus der Akteneinsicht mehr herauskommt oder die Begründung nur genannt wurde, weil das Amt davon ausgeht, dass die angaben aus den Pflegemodulen nur geringfügig wegen der PTBS besteht. Wie du schreibst, abwarten was in der Akteneinsicht steht.
 
Hallo , ich suche schon lange nach der genauen Berechnung des Berufsschadensausgleichs. Ich bin auf das Forum gestoßen und hoffe durch euer Wissen, neue Erkenntnisse zu bekommen😉.
Ich bin im laufenden Klärungsprozess des BSA und habe keine Vorstellung wie hoch die Zahlungen des BSA sind, bzw. wie sie berechnet werden . Ich habe keinerlei Einkommen ( lebe von Grundsicherung) und habe die Schädigung bereits seit Kindesalter weshalb kein Beruf erlernt wurde , jedoch Nachweise über angestrebtes Studium vorliegen. Ebenso habe ich einen Pflegegrad 3 und eine Opferentschädigung von 40.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe. ☺️
 
Hallo , ich suche schon lange nach der genauen Berechnung des Berufsschadensausgleichs. Ich bin auf das Forum gestoßen und hoffe durch euer Wissen, neue Erkenntnisse zu bekommen😉.
Ich bin im laufenden Klärungsprozess des BSA und habe keine Vorstellung wie hoch die Zahlungen des BSA sind, bzw. wie sie berechnet werden . Ich habe keinerlei Einkommen ( lebe von Grundsicherung) und habe die Schädigung bereits seit Kindesalter weshalb kein Beruf erlernt wurde , jedoch Nachweise über angestrebtes Studium vorliegen. Ebenso habe ich einen Pflegegrad 3 und eine Opferentschädigung von 40.
Ich bedanke mich im Voraus für eure Hilfe. ☺️
Hallo Mimi und willkommen! Zunächst ist das hier natürlich keine Rechtsberatung- wir sind keine Anwälte sondern i.d.R. selbst Geschädigte im Sinne des BVG/OEG/SGB XIV.

Es ist leider sehr schwer das so pauschal zu beantworten.

Erhältst du schon immer Grundsicherung, hast also nie gearbeitet? Hast du Abitur gemacht? Was bedeutet angestrebtes Studium? Gibt es hierzu stichhaltige Nachweise und auch Nachweise,dass du das ohne Schädigung geschafft hättest? Das ist nämlich der schwierigste Nachweis.

Es ist sehr schwierig von angestrebten Werdegängen auszugehen und das ist auch nahezu unmöglich nachweisbar. Es muss immer ein Zusammenhang zwischen deiner Schädigung und dem Einkommensverlust bestehen. Allerdings muss auch erstmal überhaupt der Einkommensverlust berechnet werden, weswegen ich jetzt erstmal nicht vom Studium ausgehen würde,sondern von den aktuellen Tatsachen (weil das das mindeste wäre - du kannst natürlich versuchen mehr zu bekommen aber könnte schwierig werden wegen der Nachweise).

Wieso bekommst du GruSi (ich nehme an nach SGB XII?) und nicht HLU nach SGB XIV? Hast du mal die HLU nach SGB XIV beantragt? Eigentlich müsstest du die nämlich bekommen, wenn du schädigungsbedingt nicht arbeiten kannst.

Wenn du GruSi sagst bist du dauerhaft voll erwerbsgemindert aber ohne Rentenanspruch?

Hast du Pflegeleistungen über das SGB XIV?

Es ist ohne (viele) weitere Infos sehr sehr schwierig da auch nur ansatzweise was zu berechnen.

Du kannst mir gerne mal privat schreiben, dann bräuchte ich aber ein paar mehr Infos (mindestens das obige) 🙂

Ansonsten kannst du dir mal die SGBXIVBSchaAV durchlesen. Wenn es so wäre, dass du vor Abschluss der Schule/Ausbildung geschädigt wurdest und dadurch in deinem Werdegang eingeschränkt wurdest, dann guckt man nach Fähigkeiten und Veranlagung. Nicht selten bei den Eltern/Geschwistern, deine Schulzeugnisse vor der Schädigung etc. ...

Im "schlimmsten" Fall kämst du in die A5 Stufe 8 BBesO als Vergleichseinkommen. Das bedeutet ohne Ausbildung. Das wären nach Abzügen ohne weitere Kenntnis deiner persönlichen Lage ca. 1950€ netto. Das gilt wie gesagt beim Vergleichseinkommen A5 Stufe 8 = 3370€ brutto. Wenn du null Einkommen hast wäre das dann auch bereits der zu erwartende BSA.

Alles ohne Gewähr anhand §89 SGB XIV und SGBXIVBSchaAV berechnet.

Liebe Grüße
 
Kurzes Update an die Mitlesenden - habe Akteneinsicht bekommen und die enthält keinerlei Begründungen wieso der BSA nich schädigungsbedingt sein soll. Es wurde nur pauschal vom Versorgungsmediziner gesagt dass andere Gesundheutsstörungen verursachend wären und das ohne Nennung dieser oder Abwägung zu der anerkannten Schädigung.

Ich fordere jetzt noch die medizinische Akte an, sofern es die gibt. Also weiter abwarten. Mittlerweile sind knapp 11 Monate vergangen. Ich hoffe eine Klage noch im WS-Verfahren vermeiden zu können. Schauen wir mal.
 
Ich bin im laufenden Klärungsprozess des BSA und habe keine Vorstellung wie hoch die Zahlungen des BSA sind, bzw. wie sie berechnet werden . Ich habe keinerlei Einkommen ( lebe von Grundsicherung) und habe die Schädigung bereits seit Kindesalter weshalb kein Beruf erlernt wurde , jedoch Nachweise über angestrebtes Studium vorliegen. Ebenso habe ich einen Pflegegrad 3 und eine Opferentschädigung von 40.

Hallo Mimi,

die Höhe deines GdS (ab 30) und der Pflegegrad haben keinen Einfluss auf deine Einstufung, und somit auf die Höhe, deines BSA.

Was heißt es, du befändest dich im Klärungsprozess des BSA konkret?
Bedeutet es, dass es schon geklärt ist, dass dir ein BSA zusteht und nur noch die richtige Einstufung erfolgen muss?
Wurde der Antrag auf auf BSA gemeinsam mit dem Antrag auf Entschädigungsleistungen gestellt, oder hast du ihn nachträglich - evtl erst nach dem 01.01.2024 - gestellt?

Oder vielleicht bist du auch schon im neuen Recht, da du bisher nur Grundrente erhalten hast?

Letztere Fragen sind wichtig, da es entscheidend ist, in welches Recht du fällst, weil es Auswirkungen auf die Höhe des BSA hat.

Ganz allgemein gesagt gibt es 5 Besoldungsgruppen in die du in Stufe 8 fallen könntest:

A 5 - ohne Berufsabschluss
A 7 - mit Berufsabschluss
A 9 - Techniker/Meister
A 11 Fachhochschulabschluss/Bachelor
A 14 Hochschulabschluss/Master

Die Höhe der jeweiligen Entgelte lässt sich der BMAS Seite entnehmen.

Und ich schließe mich Arlonia an, was konkret hast du in der Hand was auf ein Studium hinweist, und wie viel davon hast du bereits absolviert (z. B. Abitur), so dass dieser Werdegang sichtbar werden kann?

Da natürlich ein höherer Abschluss (Studium) dem Amt mehr Geld kostet, muss du dein angestrebtes Studium schon aufschlussreich begründen und beweisen können. Die Ämter sind für mich unberechenbar in ihren Entscheidungen, sowohl positiv als auch (leider häufiger) negativ, so dass ich es versuchen würde, wenn ich genug Material an der Hand hätte.
 
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