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Sexworkerin und am Ende - selbst einweisen?

Dir ist schon klar, dass du sehr wohl eine Form der Therapie hattest, ansonsten würdest du nämlich nicht in deinem Thema schreiben, dass du in einem Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für psychisch Kranke warst, denn dieses wird nur in Kombination mit diversen therapeutischen Inhalten angeboten. Aber das ist natürlich etwas anderes, so ein Krisenmanagement oder soziale Kompetenzen geschult zu bekommen oder oder oder oder ist natürlich etwas ganz anderes.

Genauso kann man auch fragen, warum du 3 Jahre lang obdachlos gewesen bist, wenn alles bei dir so Friede, Freude, Eierkuchen gewesen ist.

Wer belügt hier nun wen?
 
Ich bezweifle du 1🤐 das gleiche durchgemacht hast wie ich sehe meinen kommen auf der vorseite.
Du kannst stolz auf dich sein dass du alles so gut hinbekommst , nur gibt dir das kein Recht, beleidigend gegenüber denen zu werden, die dazu noch keine Kraft haben
 
Dir ist schon klar, dass du sehr wohl eine Form der Therapie hattest, ansonsten würdest du nämlich nicht in deinem Thema schreiben, dass du in einem Arbeits- und Beschäftigungsprojekt für psychisch Kranke warst, denn dieses wird nur in Kombination mit diversen therapeutischen Inhalten angeboten. Aber das ist natürlich etwas anderes, so ein Krisenmanagement oder soziale Kompetenzen geschult zu bekommen oder oder oder oder ist natürlich etwas ganz anderes.

Genauso kann man auch fragen, warum du 3 Jahre lang obdachlos gewesen bist, wenn alles bei dir so Friede, Freude, Eierkuchen gewesen ist.

Wer belügt hier nun wen?

Du lügst hier. Ich habe damals keine Therapie bekommen. Nur einen Arbeitsvertrag über 40 Stunden, weil im Bereich der Drogerie nur 10 Stunden machbar war. Das wollte ich nicht. Ich habe 40 Stunden im Hofladen gearbeitet, 40 Stunden im Buchhandel, ich habe 5 Praktika in sozialen EInrichtungen aboslviert mit ehr gute Praktikanachweisen OHNE eine fehlestunde, bei zwei musste ich um 4 Uhr aufstehen, damit ich um 5 den Zug bekomme, weil ich keine Auto habe. Ich habe zwei Weiterbildungen mit 1,0 abgeshclossen. Je 12 Einzelprüfung plus eine Abschlussprüfung eine vor der IHK. Und ich überfordere mich also und bin nicht in der Lage eine Ausbildungb zu machen und habe also weniger geschafft als die Dame hier und belüge mich selbst und bin nicht in der Lage zu arbeiten und gehöre in die Geschlossene?? Aha.
 
ihr könnt euch auch private nachrichten schicken😉

te, super das du den antrag losgeschickt hast.
hoffe per einschreiben.
wusstest du direkt welcher für dich zuständig ist?
 
Sie könnte ohne Probleme eine Ausbildung machen. Hat aber abgebrochen. Hat man ihr da auch gesagt das sie nicht hübsch ist?

Ich finde diese Äußerungen echt daneben. Du kennst die TE nicht, Du hast keine Ahnung, warum sie die Ausbildungen abgebrochen hat. Ich kann mir nicht vorstellen, dass jemand, der "faul" ist, dann noch 2 weitere Ausbildungen anfängt und wieder abbricht.

Weißt Du, wie es sich anfühlt, wenn man einfach nicht mehr kann, und nichts auf die Reihe kriegt? Wenn Du das Gefühl nicht kennst, dann sei dankbar, aber urteile nicht über die, die mittendrin sind. Auch wenn Du mit "nimm Dein Leben selbst in die Hand" durchaus Recht hast, finde ich Deine Verurteilung hier sehr schlimm.



Liebe TE, es gibt spezielle Beratungsstellen für Sexarbeiter/innen. Guck mal, ob Du da eine Beratung bekommen kannst. Oder wende Dich an eine Sozialberatung. Wenn Du wieder ALG bekommst, dann würde ich Dir zu einer Therapie raten. Ich wünsche Dir alles Gute!
 
Mit u25 wird man familinversichert (Krankenkasse). Wo ist also in dem Fall das Problem?! Versteh ich nicht.
 
Ich glaube ihr versteht mich nicht alle. Ich bin nicht Familien versichert, habe keinen Kontakt zu meinen Eltern.
Die Krankenkassen privat zu versichern wäre ab nächsten Monat möglich und notwendig da man es als selbstständige privat versichern muss.
Einer meinte "Du hast 1.300€ verdient, also lege es bei Seite " wie denn? Steuern sind schon um die 40% und die Krankenkassen kostet jeden Monat um die 500€ und dann wäre da auch noch die Miete von 450€.
Ich habe es schon so geregelt, dass ich 3/4 des Geldes auf mein Konto einzahle und daran nicht rangehen um nicht später dumm dazustehen wenn ich die Steuern und die Krankenkassen zahlen muss.
 
Meine Schwester erzählte mir unter anderem vor kurzem, dass sie Träume hat, wie unser Alkoholiker Stiefvater als Kind nachts in ihr Zimmer kommt. (Er war ein wunderbarer Ersatzpapa, nur eben Alkoholiker)
Ich selbst habe keine Erinnerung an ein gemeinsames Zusammenleben, obwohl er von 4-10 bei uns wohnte. Ich kann mich an keinen Abend zusammen in der Wohnung erinnern, außer das meine Mutter und er sich oft schlugen.

das klingt für mich sehr alarmierend.

nicht nur die träume deiner schwester (die vieles bedeuten können, aber nicht müssen), aber vor allem die tatsache, dass du keinerlei erinnerung an gemeinsames zusammenleben hast, obwohl er 6 jahre mit euch zusammen lebte. möglich, dass er sowohl deine schwester als auch dich missbraucht hat, dein unterbewusstsein dies aber komplett verdrängt (deshalb auch keine erinnerungen). auf jedenfall brauchst du eine therapie und ich wünsche dir alles alles gute.
 
Beim Jobcenter (ALG II) gibt es keine Sperre sondern Sanktionen bis zu 30 %.
Sperre wäre Agentur für Arbeit (hat man bei Selbständigkeit aber nur Anspruch, wenn man freiwillig dort eingezahlt hat).

Also wäre das Jobcenter zuständig und die 1.300 € liegen unter dem Schonvermögen.

Lass doch mal bei einer der Beratungsstellen (wurden ja schon einige genannt) checken ob es nicht einen Anspruch ab Antragstellung gibt, dann wäre das mit der KK schon mal gefixt, Miete usw. auch erst mal gesichert.
Die KK muss m. W. nur wissen, dass ein Anspruch dem Grunde nach besteht, die Höhe des ALG II kann später noch berechnet werden.

Ich meine, von 1.300 € Rücklagen 3 /4 zurücklegen und dann 450 € für die Miete, 500 € für die KK und noch was zum Leben !! einplanen, das passt doch schon rein rechnerisch nicht. Nicht mal für einen Monat. Es sei denn Du machst den Job weiter. Doch davon willst Du doch weg !! Oder ?

Das ist alles falsch.

Da die TE unter 25 Jahre ist gibt es bei der ersten Sanktion keinen Regelsatz mehr und beim zweiten fällt dann auch die Miete weg. Und Schonvermögen gibt es hier auch nicht, da es sich hierbei um Einnahmen aus einer Tätigkeit handelt ist dieses auch entsprechend zu werten ist, was bedeutet, dass die TE mindestens für diesen Monat bereits ihren Bedarf decken kann (müsste genauer ausgerechnet werden wegen der Abzüge).
 

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