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Zwickmühle im Beruf: selbst entscheiden, sich strafbar machen oder sich gegen Kollegen stellen?

  • Starter*in Starter*in Gelöscht 124470
  • Datum Start Datum Start
G

Gelöscht 124470

Gast
Ich hoffe, dass diesen etwas "speziellen" Sachverhalt überhaupt jemand versteht.

Gegeben:
Funde von Kleinmengen an BTM im grenzüberschreitenden Verkehrsmittel durch eingesetzte Behördenbeamte begründen Verdacht auf strafbare Importe von BTM in den Geltungsbereich des BtMG, KCanG.
Folge:
Dort Fertigung von Strafanzeigen gegen „unbekannt“. Abgaben erfolgen an die gemäß 372 AO zuständige StraBu . Hier Bearbeitung zwecks weiterer Abgabe an die für den Fundort zuständige STA. Diese entscheidet „recht regelmäßig“: Einstellung erfolgt gem . §170 II StPO, „der Täter konnte nicht ermittelt werden“.

Zur Frage:
Der Mitarbeiter (MA) der StraBu (Straf- und Bußgeldstelle)erfasst auftragsgemäß den Sachverhalt in Systemen. Darunter befindet sich ein bundesweit abrufbares System (mit Zugangsberechtigungsnachweis) , in dem von ihm Orte, Aufgriffsdaten, ggf personenspezifische Daten sowie weitere Details eingetragen werden müssen.
Auf Sachstandanfrage des MA bei der STA(Staatsanwaltschaft) bezüglich eines Fundgutfalls (dort dem Belegkreis UJs zu geschrieben ) teilt diese mit: Bei UJs-Fällen ist keine MiStRA (Mitteilung in Strafsachenfällen) vorgesehen.

Von der STA bekommt er also keine Antwort. Einer Idee, sich selbst die fehlenden Daten auszudenken, verweigert er sich. Die §§ 267 ff STPO stehen im Raum...


Seine entsprechende Anfrage an den zuständigen Systembeauftragten wurde unbestimmt beantwortet; eine Anfrage an eine höhere Stelle würde seiner Erfahrung in anderer Sache zufolge damit beschieden, sich mit seinem Anliegen an diese niedrigere Stelle zu wenden, von der er jedoch keine belastbare Aussag erwarten kann, da er zudem vermutet, dass diese nicht weisungsberechtig ist.

Wie geht man mit sowas um, ohne sich gegen Kollegen zu stellen, mit denen man direkt arbeitet?
Alles schwierig....
 
Zuletzt bearbeitet:
Na weil sich die entsprechenden Vorgänge ansammeln.
Stecke ich sie in die Belegesammlung, so habe ich mich gegen die Anweisungen gestellt, dass alle Vorgänge erst zu erledigen und dann zu archivieren sind.
Um sie archivieren zu können brauche ich aber die Erledigungsnachweise.
Die bekomme ich nicht.
Hilfe dazu bekomme ich - wie beschrieben auch nicht.
Satt dessen soll ich bestenfalls murksen, mir etwas ausdenken und falsch dokumentieren. Das kann mir auf die Füße fallen.
Es gab den Fall in Emmerich, wo Kollegen Verfahren erledigt hatten, damit sie Statistikpunkte für ihr Büro bekamen und den Tisch sauber hatten. Sie wollten alles schaffen was kam.
Ende vom Lied war, dass sie in der Haftung standen, weil sie gegen Vorschriften verstoßen haben.
Der Vorgesetzte litt plötzlich unter Erinnerungsschwäche, wusste von nichts und war fein raus.
Irgendwie glaub ich, dass ich das nicht brauche.
 
Na weil sich die entsprechenden Vorgänge ansammeln.
Stecke ich sie in die Belegesammlung, so habe ich mich gegen die Anweisungen gestellt, dass alle Vorgänge erst zu erledigen und dann zu archivieren sind.
Um sie archivieren zu können brauche ich aber die Erledigungsnachweise.
Die bekomme ich nicht.
Hilfe dazu bekomme ich - wie beschrieben auch nicht.
Satt dessen soll ich bestenfalls murksen, mir etwas ausdenken und falsch dokumentieren. Das kann mir auf die Füße fallen.
Es gab den Fall in Emmerich, wo Kollegen Verfahren erledigt hatten, damit sie Statistikpunkte für ihr Büro bekamen und den Tisch sauber hatten. Sie wollten alles schaffen was kam.
Ende vom Lied war, dass sie in der Haftung standen, weil sie gegen Vorschriften verstoßen haben.
Der Vorgesetzte litt plötzlich unter Erinnerungsschwäche, wusste von nichts und war fein raus.
Irgendwie glaub ich, dass ich das nicht brauche.
(...)

Und was genau heißt Kollege, bist Beschäftigter einer Bundesbehörde. Polizei, Staatsanwaltschaft?
 
Zuletzt bearbeitet:
(...)Es geht ja wohl darum, seine Arbeit angemessen und auch gesetzestreu zu erledigen. Es gibt immer mal wieder Unternehmen und auch Behörden die da gegen Vorschriften verstoßen. Ganz klassisch beim Datenschutz zB. 😉
Ich würde an deiner Stelle jedenfalls nichts tun, das gegen Vorschriften verstößt. Das ist dein Recht und dagegen kann sich auch keiner auflehnen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Pragmatisch:
Die Vorgänge warten auf Klärung durch deinen Vorgesetzten. Vorher kannst du nichts tun.
Auf Wiedervorlage alle 4 Wochen, dann eine standardisierte Erinnerung mit der Bitte blabla an den Vorgesetzten und so ist alles schön dokumentiert.
Was kratzt dich das?
 
shorn, wenn einer mit Strafsachen zu tun hat und täglich mit bekommt, dass auf Einfuhren von (leeren) Tütchen mit Anhaftungen (!) eine Strafanzeige folgt, dann kriegt man so langsam Bedenken, was man sich einfangen kann.
 
shorn, wenn einer mit Strafsachen zu tun hat und täglich mit bekommt, dass auf Einfuhren von (leeren) Tütchen mit Anhaftungen (!) eine Strafanzeige folgt, dann kriegt man so langsam Bedenken, was man sich einfangen kann.
Also ist du bei einer Bundesbehörde oder wieso hast du so oft damit zu tun?
 
Hm-die Flut an Designerdrugs ist nicht aufzuhalten, ich sehe da ganz dunkle Zeiten auf die BRD zukommen, denn nicht nur die Koks - Schwemme , sondern auch noch die ganzen künstlich hergestellten Pülverchen fürs Näschen und die ganzen "Pillen" sind ein sehr brisantes Thema.

Fakt ist letztendlich Du hast eine klare Arbeitsanweisung - "ausdenken" - ruf RTL an - wenn da zu Fundstücken Tathergänge oder andere Daten gefälscht werden - durch Kollegen. was hast Du damit zu tun ?

Mich könnte da einer zu bewegen - klare Nummer schriftliche Schilderung des Problems an den Vorgesetzten schriftliche Verfahrensanweisung abwarten - handeln.
 

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