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Sexprobleme in der Ehe.

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Für weitere Antworten geschlossen.
Nachdem ich hier immer was Verpflichtung undsoweiter gelesen, habe ich mal Google bemüht und was interessantes gefunden: (Suchbegriffe: Beischlaf Pflicht)

Ehelicher Beischlaf

Es ist sogar ein aktiver Beischlaf Pflicht, ein Beine breit machen reicht nicht.

Jetzt dürfen die Kritiker wieder an die Tasten...

Gruß

Heinz

Edit: Es muss heißen: engagierter Beischlaf, nicht aktiver!

Du liest auch nur was du lesen willst.

Das Gesetz ist abgeschafft!

Ignoriert hast du auch diesen Paragraphen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1353 BGB fest:
„Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.“

In Verbindung mit dem Gesetz der Vergewaltigung in der Ehe:

"....Im übrigen ist die Vergewaltigung in der Ehe nach § 177 StGB seit 1997 strafbar."


ist die Rechtsprechung demgemäß, dass niemand in der Ehe zum Sex gezwungen oder genötigt werden darf.

Sicher ist Psychoterror zum Erreichen des Ziels nicht nachweisbar und somit nicht strafbar - aber wie bereits erwähnt: WAS sagt es über den Ehepartner aus, der sich Sex ernötigt (und hier schließe ich moralische Nötigung mit ein) ? Wie viel perfider ist das Ganze noch, wenn ich von einem Partner, den ich behaupte zu lieben, erwarte, dass er sich nicht nur zwingt mit mir zu schlafen, sondern sogar noch so tut, als würde er es wollen?


So langsam wird das Thema wirklich abstoßend.

Zusatz:
Weiß deine Frau um deine Einstellung hierzu?
An ihrer Stelle würde mir alleine schon wegen deiner Grundstellung zu diesem Thema jegliche Lust darauf vergehen mit dir Sex zu haben.
 
Zuletzt bearbeitet:
Danke Digitus für die Erläuterung,

ich habe den ganzen Thread gelesen und ich kann nirgendwo lesen das die Männer irgendwie Sexgeil sind.
Leider erkenne ich auch nicht das bei die Männer guten willen vorhanden ist, so wie ich es verstehe sind die Frauen Schuld und der Mann macht alles richtig. Also warum sollte die Frau damit anfangen?

Diese Uneinsichtigkeit und das fehlen von Reflektion ist der wirkliche Todschlag für jede Beziehung.
Dazu das jammern, so empfinde ich das zumindest, und das pochen auf die Erfüllung der Eheliche Pflicht, machen das ganze nur noch schlimmer. Da kann doch jeder verstehen das die Ehefrau beim Anblick auf so ein Mann niemals mehr Lust empfinden wird, höchstens nur noch Ekel.

Es bleibt wie es ist. Die Ehe ist gescheitert, wer mehr Schuld daran hat ist uninteressant, anstatt zu jammern sollte man handeln und loslassen. Es wird ein Erleichterung für beide sein.

Das die Frauen die Scheidung nicht einreichen versteh ich ebenso wenig.
 
Zuletzt bearbeitet:
.... Aber für den Partner der darunter leidet kann es u.U. sehr wohl einen Unterschied machen, ob er im Recht ist oder nicht - gerade wenn er eine Trennung in betracht zieht, vor allem dann wenn er (was ja etwas aus der Mode gekommen ist) sein Eheversprechen (inkl. dem Part mit "... bis dass der Tod Euch scheidet") ernst genommen hat und ihm dieser Entschluss nicht leicht fällt. Oder wenn er (dann völlig unangebrachte) Gewissensbisse hätte, sich das was er von seiner Ehefrau nicht mehr bekommt, woanders zu holen und den Sex mit seiner Affäre ohne Schuldgefühle zu genießen.

Genauso ist es!




Neben den oben genannten "post-mortem" Aspekten auch, weil es einen Unterschied machen kann, wenn auf beiden Seiten noch guter Wille vorhanden ist, an der Situation was zu ändern. Ausgangspunkt für diesen subthread war ja, dass der Ehemann so hingestellt wurde, als ob sein Anliegen irgendwie abartig ("sexgeil") und ein Zumutung wäre und es völlig normal wäre, dass es sich einfach damit abzufinden habe. Es ist in der Tat normal, dass es in einer Ehe auch längere Phasen der Unlust geben kann (lebenslange Monogamie ist nunmal unnatürlich) - aber damit es bei Phasen bleibt und es nicht zum Dauerzustand wird, müssen halt beide Seiten daran arbeiten - und dazu gehört nunmal auch, manchmal gegen seine natürlichen Antrieb zu handeln; wenns um einen Seitensprung, resp. den Verzicht darauf, geht, wird das auch hier meist ganz selbstverständlich gefordert - mit demselben Recht kann man das auch in Bezug auf sexuelle Unlust erwarten.


Ich nehme meine Ehe ernst, sehr ernst und bin auch bereit dran zu arbeiten, allerdings müssen sich beide an der Arbeit beteiligen.
In vielen Beziehung ist es ja so, dass es im sexuellen Bereich noch eine ganze Menge "ungehobener Schätze" gibt mit denen die Lust womöglich durchaus wieder zu beleben wäre - einfach weil die Eheleute viele Sache noch nie ausprobiert und auch noch nie drüber gesprochen haben. Oft brauchts dazu nur einen Anstoß und - ja - womöglich auch eine initiale Überwindung.

An dem Punkt Fehlanzeige! Ich würde sehr viel probieren...


Wenn ein Verweis auf das eingegangene Eherversprechen den liefern kann, und die Klarstellung, dass eine Ehe nicht nur eine Wirtschafts- und ggf. Elterngemeinschaft sondern auch und vor allem einmal eine Sexualgemeinschaft ist - umso besser (und wenn nicht, dann wird es s.o. der geschädigten Seite zumindest leichter fallen, Konsequenzen zu ziehen).

Korrekt!

Dass die Überwindung keine Dauerzustand sein kann, da bin ich durchaus bei Dir - leider läuft es ja oft grade andersherum: Frau lässt sich dann hin und wieder nach dem Motto "Schließ die Augen und denke an England" zu einer Pflichtnummer "breitschlagen" ohne einmal wirklich zu versuchen das gemeinsame Sexualleben auf eine neue Grundlage zu stellen.

digitus



Auch Korrekt!

Gruß

Heinz
 
Du liest auch nur was du lesen willst.

Das Gesetz ist abgeschafft!

Ignoriert hast du auch diesen Paragraphen:

Das Bürgerliche Gesetzbuch legt in § 1353 BGB fest:
„Die Ehe wird auf Lebenszeit geschlossen. Die Ehegatten sind einander zur ehelichen Lebensgemeinschaft verpflichtet; sie tragen füreinander Verantwortung. Ein Ehegatte ist nicht verpflichtet, dem Verlangen des anderen Ehegatten nach Herstellung der Gemeinschaft Folge zu leisten, wenn sich das Verlangen als Missbrauch seines Rechts darstellt oder wenn die Ehe gescheitert ist.“

In Verbindung mit dem Gesetz der Vergewaltigung in der Ehe:

"....Im übrigen ist die Vergewaltigung in der Ehe nach § 177 StGB seit 1997 strafbar."


ist die Rechtsprechung demgemäß, dass niemand in der Ehe zum Sex gezwungen oder genötigt werden darf.

Sicher ist Psychoterror zum Erreichen des Ziels nicht nachweisbar und somit nicht strafbar - aber wie bereits erwähnt: WAS sagt es über den Ehepartner aus, der sich Sex ernötigt (und hier schließe ich moralische Nötigung mit ein) ? Wie viel perfider ist das Ganze noch, wenn ich von einem Partner, den ich behaupte zu lieben, erwarte, dass er sich nicht nur zwingt mit mir zu schlafen, sondern sogar noch so tut, als würde er es wollen?


So langsam wird das Thema wirklich abstoßend.

Zusatz:
Weiß deine Frau um deine Einstellung hierzu?
An ihrer Stelle würde mir alleine schon wegen deiner Grundstellung zu diesem Thema jegliche Lust darauf vergehen mit dir Sex zu haben.

Nimm mal zur Kenntnis: Das Gesetz ist nicht abgeschafft. Es wurde modifiziert und die Vergewaltigung mit aufgenommen.
Wie sonst könnte dann laut Urteil von 2000 der Unterhalt gestrichen werden wegen schwerwiegender Verletzung ehelicher Pflichten? Wunschdenken? Deine persönliche Auslegung, dass du dich beruhigt zurück lehnen kannst? Fehlanzeige...

Gruß

Heinz
 
Sehr schade das du auf meine Antworten nicht eingehst und nur das herausholst was dir passt.

Was willst du mit dem Gesetz? Ein Gerichtsvollzieher wird deine Frau auch nicht zwingen können oder?
Deine Frau hat kein Bock mehr auf dich, warum das so ist musst du ihr fragen.

Also wieso beharrst du auf ein Recht (wenn es den eins wäre) was du nicht einfordern kannst.

Sei endlich ein Kerl und kein Schlapschwanz und beende die Tragödie.






Wenn du dich nicht änderst wird die Change das bei die nächste Frau das gleiche passiert sehr groß sein.
 
Deine persönliche Auslegung, dass du dich beruhigt zurück lehnen kannst? Fehlanzeige...

Gruß

Heinz

Ich brauche mich nicht aufgrund dieser Auslegung zurücklehnen. MEIN Sexleben ist intakt.
Du hast dich mal wieder geschickt um die Beantwortung der kritischen Fragen gedrückt, eine vermeintliche Bestätigung von außen geholt und zum "Gegenschlag" ausgeholt.

Führst du die "Gespräche" mit deiner Frau auch so?
 
Wie sonst könnte dann laut Urteil von 2000 der Unterhalt gestrichen werden wegen schwerwiegender Verletzung ehelicher Pflichten?
Heinz

Der Unterhalt wurde nicht gestrichen, sondern gekürzt.

Die Beklagte hatte laut ihrem Mann NIE Sex mit ihm - nicht vor der Ehe, nicht während der Ehe.
Die Beklagte bestreitet dies, war jedoch offenbar noch während der Ehe Jungfrau.
Hier:
AG Brhl: Unterhaltskrzung wegen Nichtvollzugs des Geschlechtsverkehrs - Urteile betreffend Ex-Ehepartner und Ex-Lebensgefhrten - Ehegattenunterhalt - Zweitfamilien, Zweitfrauen, Zweitmnner

Alles in allem nicht vergleichbar mit deinem Fall.

Weiterbringen tut es dich eh nicht. Und wenn du noch jahrelang auf diesem Punkt herumreitest.
 
@diabolo

Also wenn hier einer alles zu seinen Gunsten auslegt, bist ja wohl du das, diabolo (es sei dir mal zugute gehalten, dass du dich mit Gesetzen nicht so auskennst, aber keine Angst, ich bin auch kein Jurist).
Die Gesetzesänderung wurde nur eingefügt, um juristisch einwandfrei klarzustellen, dass keiner zum Sex gezwungen werden darf. Das war aber eigentlich auch vorher schon so. Dass beim Eingehen einer gesetzlich anerkannten Gemeinschaft jeder der beiden Partner sich auch zur Geschlechtsgemeinschaft verpflichtet (freiwillig!! nicht verpflichtet wird!!), ist nach wie vor so.
Aber du hast schon insoweit recht, als diese rechtlichen Sachen für die Probleme der Partnerschaft gar nichts bringen. Trotzdem sollte man doch im Hinterkopf behalten, dass beide ja freiwillig diese "Verpflichtung" eingegangen sind. Dann kann es doch nicht sein, dass jetzt der Sexfordernde so an den Pranger gestellt wird und der sexverweigernde das arme Lämmchen ist, dem so unrecht getan wird. Das verdreht doch die Tatsachen!

Ich habe jetzt übrigens bewusst "Sexverweigerer" und "Sexforderer" geschrieben, um ein wenig von dieser leidigen Männer-/Frauen-Geschichte wegzukommen, die ja angeblich hier so gepflegt wird. Der Sexverweigerer kann sowohl Mann als auch Frau sein.

Was ich an der ganzen Sache immer nicht verstehe, ist, dass sich zu Beginn der Partnerschaft ja anscheinend beide immer einig sind, ein gemeinsames Leben mit allen Freuden und Leiden zu führen. Wie passt es dann dazu, dass einer der Partner die Sexgemeinschaft mehr oder weniger schnell und ohne Angabe von Gründen aufkündigt.
Das hat für mich immer einen sehr schalen Beigeschmack, so von wegen: Jetzt sind wir ja endlich ein Paar, jetzt brauch ich mich um den Sex nicht mehr zu kümmern und mir ist auch egal, wie es meinem Partner dabei geht. Das hat doch mit wahrer Liebe nichts mehr zu tun, oder??
Und wenns denn schon am Anfang oder nach sehr kurzer Zeit so ist, liegt die Vermutung doch sehr nahe, dass noch nie Liebe im Spiel war sondern nur der Wunsch, nicht alleine und versorgt zu sein. (Es gibt natürlich viele Paare, auf die dies alles nicht zutrifft, aber doch eine ganze Menge, wo dieser Eindruck erweckt wird.)

Warum unternimmt der Sexverweigerer nichts, um das Problem zu lösen?

Gehen wirs doch mal systematisch durch.
Vorteile für den Verweigerer:
  • er/sie braucht keinen ungeliebten Geschlechtsverkehr zu dulden und hat seine Ruhe
  • er/sie ist trotzdem gut versorgt
  • die Kinder haben eine Familie
  • die Wohnung ist gesichert
  • dem Freundeskreis kann eine intakte Familie vorgegaukelt werden
Nachteile für den Verweigerer:
  • ein missmutiger Partner

Siehe da, es gibt kaum Nachteile, eigentlich aus der Sicht des Verweigerers (natürlich immer vorausgesetzt, er/sie hat kein Interesse an Sex) nur Vorteile. Warum sollte also der Sexverweigerer Interesse daran haben, diesen Zustand zu ändern.
Das würde nur geschehen, wenn der Sexforderer tatsächlich ernsthaft eine Trennung ins Spiel bringen würde. Das würde die Situation schlagartig ändern und zumindest ein "Gleichgewicht der Kräfte" herstellen. Der Ausgang ist dabei allerdings ungewiss.

Warum erwägt der Sexforderer also nicht ernsthaft eine Trennung?

Vorteile einer Trennung:
  • finden eines neuen Partners mit gleichen sexuellen Interessen möglich (wenn sich denn einer findet, vor allem im fortgeschrittenen Alter...)

Nachteile:
  • meist finanzieller Ruin
  • Familienleben zerstört
  • Kinder bleiben in der Regel bei der Frau
  • dummes Gerede von Freunden/Bekannten/Verwandten ("was, du lässt dich wegen zu wenig Sex scheiden? Du Schwein!)
  • Verlust des "Zuhauses"
  • Einsamkeit

Also praktisch nur Nachteile. Logisch, dass der Sexforderer nichts unversucht lässt, um mit der eigenen Frau ein normales Sexleben zu führen. Alles andere grenzt ja an Selbstaufgabe.

Lösung? Keine Ahnung. Wenn der Sexverweigerer sämtliche Angebote abblockt und nicht einmal konkret äußert, woran es denn liegt, dass es kein Sexleben mehr gibt, ja, da fällt mir auch nur noch wenig ein.
Nur Liebe, ja Liebe ist es dann mit Sicherheit nicht mehr, und wenigstens das würde ich auch dem Sexverweigerer ganz offen und deutlich sagen.
 
>>Weiterbringen tut es dich eh nicht. Und wenn du noch jahrelang auf diesem Punkt herumreitest.<<

Es soll wohl beweisen, dass das Gesetz noch Bestand hat.
 
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