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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Trecker

Mitglied
Offenbar gibt es auf beiden Seiten viele Erwartungen, aber auch viele Verletzungen und zu wenig Verständnis und Mitgefühl. Der Zug scheint dafür "abgefahren". Ja, Deine Schwester verhält sich unversöhnlich und abweisend und sie hat Dein Entgegenkommen wohl eher als Manipulation für Deinen schnellen "Erfolg" gewertet. Da nur Du @Trecker die Einzelheiten und Vorgeschichten kennst und sich "die Karre im Dreck" befindet, wird wohl nur noch die Zeit und Geduld helfen. Moralität und gegenseitige Vorwürfe dürften die Fronten nur noch mehr verhärten.

Ohne beiderseitige Einsicht, geht es eben den juristischen Gang und der ist selten schnell und meistens teuer. Sehr schade, aber ich sehe auch keine Chance, dies anders zu handhaben. Dann drücke ich euch die Daumen, dass noch etwas "Familie" übrig bleibt, wenn das Geld verteilt wurde. Die Chancen dafür stehen schlecht. So kann es gehen.
darf ich nochmal fragen, welche Einsicht du meinst, dass mir fehlen würde?
Da stehe ich dann nämlich echt auf dem Schlauch.
Aber du hast einiges sehr gut für mich übersetzt, was die Schwester mir so nicht richtig ausdrücken kann.
Aber nochmal als Gedanke, ein notarielles Testament ist kein Dokument, wo man nochmal drüber diskutieren kann und sich wie im Lehrerzimmer zusammen hinsetzen kann und gemeinschaftlich, kollektiv, entscheiden kann, wie es nun gemacht wird und wer nun fühlt ob er da zustimmt was da drin steht. Da kann ich schon verlangen , das was da drin steht möchte ich jetzt erledigen und dann ist alles durch und fertig. Im Testament steht, was gemacht werden soll oder wie, aber eben leider mit Spielraum in der Umsetzung.
Auf andere Sachen und Ideen auser was im Testament steht, habe ich ja gar kein Rechtsanspruch gegen die Schwester.
Ich kann mir nicht irgendwas ausdenken und dann von der Schwester fordern.
Mein Recht ist im Testament begründet.
Das Testament zeige ich vor und sage , da steht mein Name, das will ich jetzt haben.
Welche Einsicht fehlt mir?
Das ist mir ganz wichtig jetzt zu lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:

unschubladisierbar

Sehr aktives Mitglied
Welche Einsicht fehlt mir?
Die Einsicht, dass ein Testament nur notwendig ist, wenn es nicht 50:50 unter euch beiden Geschwistern geteilt wird. Es wird zu gleichen Teilen geerbt, da ihr in der Erbfolge gleichsteht als Geschwister. Wenn deine Mutter es nicht gewollt hätte, dann wäre ein Testament nötig gewesen.

Darf ich fragen, inwieweit du deiner Schwester proaktiv Geld geschenkt hast?
 

Trecker

Mitglied
Die Einsicht, dass ein Testament nur notwendig ist, wenn es nicht 50:50 unter euch beiden Geschwistern geteilt wird. Es wird zu gleichen Teilen geerbt, da ihr in der Erbfolge gleichsteht als Geschwister. Wenn deine Mutter es nicht gewollt hätte, dann wäre ein Testament nötig gewesen.

Darf ich fragen, inwieweit du deiner Schwester proaktiv Geld geschenkt hast?
ich rede hier die ganze Zeit von einem Todesfall und einem Erbfall.
Testamente können nur vor dem Tod gemacht werden.
Testamente können nur von dem Erblasser gemacht werden.
Testamente haben eine Formvorschrift, sonst ist es kein Testament.
Bei uns lag ein notarielles Testament vor. Das ist eine Notarsurkunde die beurkundet wurde.
Die Beurkundung ist eine Verhandlung, die der Notar mit der Erblasserin vornimmt.
Die Notarsurkunde ist vergleichbar mit einem Gerichtsbeschluss.
So hochwertig ist ein beurkundetes Testament.
Das ist keine einfache Beglaubigung sondern eine wesentlich höherwertige Beurkundung und Eintragung in der örtlichen Urkundenrolle.
Nur noch für den unschlubladisierbar, Testamente können nach dem Tod nicht mehr erstellt werden.
Ist schon schwer zu verstehen.
 

Trecker

Mitglied
jeder einzelne Erbe hat übrigens das Recht, ein Testament juristisch auf seine eigenen Kosten anzufechten.
Das ist dann ein rechtliches Vorgehen gegen das Testament und muss begründet sein, wobei notarielle Testamente in der Regel unangreifbar sind.
 

GrayBear

Aktives Mitglied
Ich sehe mich nicht im Stande zu beurteilen, wer von euch beiden "moralisch" im Recht ist. Ich kenne ihre Beweggründe für ihr Vorgehen nicht. Und darum geht es inzwischen ja auch garnicht mehr. Da das Testament nun einmal so ist, wie es ist, wird ein Gericht entsprechend urteilen und Deine Schwester wird diesen Prozess weiter verzögern und es wird Geld für Gutachter und Anwälte drauf gehen, weil ihr euch nicht einigen könnt. Aber vielleicht kannst Du Dich mit ihr auch einfach nicht einigen, weil sie genau daran kein Interesse hat. Warum sie so verbittert und verbiestert ist, ist nicht klar geworden.

Ob es Dir an einer Einsicht fehlt? Wohl nicht, denn die wäre ja einseitig. Ich habe von beiderseitiger Einsicht geschrieben. Ihr könnt euch eben nicht einigen, denn dafür besteht keine Notwendigkeit. Sie ist auf das Geld nicht angewiesen und schlussendlich geht es ja nur noch darum, denn darüber kann ein Gericht urteilen und es verteilen. Fall noch was übrig bleibt.

Es ist nun, wie es ist. "Der Worte sind genug gewechselt". Schade, aber das war es wohl.
 
Zuletzt bearbeitet:

Trecker

Mitglied
Aber inwieweit wäre die Situation eine andere, wenn es kein Testament gäbe? Die Ausgangslage wäre doch die gleiche - jeder hat Anspruch auf 50%.
wenn kein Testament vorliegt, wird ein Erbschein vom Amtsgericht/Nachlassgericht erstellt auf Antrag der Erben. Das Gericht ermittelt erst die Erben juristisch und kann sich solange Zeit lassen, wie es denkt. Bis dahin haben die Erben keinen Erbnachweis und können nicht gegenüber Banken sagen "ich bin Erbe".
Die Erben müssen Abstammungsnachweise an das Nachlassgericht einreichen, um an ihr Erbe zu kommen, Geburtsurkunde und vielleicht auch Heiratsurkunde der Eltern, wenn die verheiratet waren.
Oben schrieb ich , dass zwei Vermächtnisse im Testament waren, das geht nur mit Testament.
Durch ein Testament bleibt den Erben die Beantragung eines Erbscheins erspart.
Aus nachträglicher Aufarbeitung weiß ich jetzt, dass ein Testament immer besser ist als kein Testament, da es ein Mythos ist, dass das normale Erbrecht alles regelt.
Man kann einfach ein Testament handschriftlich am Küchentisch machen und registriert es für 30€ im Amtsgericht. Kein Notar oder Anwalt erforderlich. Durch die amtliche Sterbeurkunde bekommt das Nachlassgericht dann Nachricht von dem Tod und liest dann das Testament.
 
Zuletzt bearbeitet:

weidebirke

Urgestein
wenn kein Testament vorliegt, wird ein Erbschein vom Amtsgericht/Nachlassgericht erstellt auf Antrag der Erben. Das Gericht ermittelt erst die Erben juristisch und kann sich solange Zeit lassen, wie es denkt.
Das ist zu einfach dargestellt.

Üblicherweise gehen die Personen, die glauben, Erben zu sein, zum Nachlassgericht und beantragen einen Erbschein. Dann prüft das Gericht, ob es noch weitere Berechtigte geben könnte. Indem zum Beispiel geklärt wird, ob es noch eine bestehende Ehe gibt und/oder (weitere) Kinder.

Das geht normalerweise schnell und dann muss der Erbschein ausgestellt werden.

Nur, wenn es komplizierter wird, wird ein Nachlasspfleger bestellt und darüber dann ggf. Erben gesucht.

All das liegt hier doch gar nicht vor. Keinen Witwer und zwei Kinder, die beide hälftig erben. Laut Testament und laut gesetzlicher Erbfolge.
 

Trecker

Mitglied
ganz schlimm ist wenn mehrere Erben da sind und eine Immobilie im Nachlass ist und kein Testament da ist.
Jeder Sandkorn der Immobilie gehört dann allen Erben gemeinschaftlich, genannt Gesamthandsgemeinschaft.
Es ist ja eine Erbengemeinschaft da, die immer eine Gesamthandsgemeinschaft ist, keine Bruchteillsgemeinschaft.
 

weidebirke

Urgestein
ganz schlimm ist wenn mehrere Erben da sind und eine Immobilie im Nachlass ist und kein Testament da ist.
Jeder Sandkorn der Immobilie gehört dann beiden Erben gemeinschaftlich, genannt Gesamthandsgemeinschaft.
Es ist ja eine Erbengemeinschaft da, die immer eine Gesamthandsgemeinschaft ist, keine Bruchteillsgemeinschaft.
Was genau bringt es Dir eigentlich, über alle möglichen Erbkonstellationen nachzudenken, die allesamt nichts mit Deinem Erbfall zu tun haben?
 

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