ich rede hier die ganze Zeit von einem Todesfall und einem Erbfall.Die Einsicht, dass ein Testament nur notwendig ist, wenn es nicht 50:50 unter euch beiden Geschwistern geteilt wird. Es wird zu gleichen Teilen geerbt, da ihr in der Erbfolge gleichsteht als Geschwister. Wenn deine Mutter es nicht gewollt hätte, dann wäre ein Testament nötig gewesen.
Darf ich fragen, inwieweit du deiner Schwester proaktiv Geld geschenkt hast?
Testamente können nur vor dem Tod gemacht werden.
Testamente können nur von dem Erblasser gemacht werden.
Testamente haben eine Formvorschrift, sonst ist es kein Testament.
Bei uns lag ein notarielles Testament vor. Das ist eine Notarsurkunde die beurkundet wurde.
Die Beurkundung ist eine Verhandlung, die der Notar mit der Erblasserin vornimmt.
Die Notarsurkunde ist vergleichbar mit einem Gerichtsbeschluss.
So hochwertig ist ein beurkundetes Testament.
Das ist keine einfache Beglaubigung sondern eine wesentlich höherwertige Beurkundung und Eintragung in der örtlichen Urkundenrolle.
Nur noch für den unschlubladisierbar, Testamente können nach dem Tod nicht mehr erstellt werden.
Ist schon schwer zu verstehen.