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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Die Einsicht, dass ein Testament nur notwendig ist, wenn es nicht 50:50 unter euch beiden Geschwistern geteilt wird. Es wird zu gleichen Teilen geerbt, da ihr in der Erbfolge gleichsteht als Geschwister. Wenn deine Mutter es nicht gewollt hätte, dann wäre ein Testament nötig gewesen.

Darf ich fragen, inwieweit du deiner Schwester proaktiv Geld geschenkt hast?
ich rede hier die ganze Zeit von einem Todesfall und einem Erbfall.
Testamente können nur vor dem Tod gemacht werden.
Testamente können nur von dem Erblasser gemacht werden.
Testamente haben eine Formvorschrift, sonst ist es kein Testament.
Bei uns lag ein notarielles Testament vor. Das ist eine Notarsurkunde die beurkundet wurde.
Die Beurkundung ist eine Verhandlung, die der Notar mit der Erblasserin vornimmt.
Die Notarsurkunde ist vergleichbar mit einem Gerichtsbeschluss.
So hochwertig ist ein beurkundetes Testament.
Das ist keine einfache Beglaubigung sondern eine wesentlich höherwertige Beurkundung und Eintragung in der örtlichen Urkundenrolle.
Nur noch für den unschlubladisierbar, Testamente können nach dem Tod nicht mehr erstellt werden.
Ist schon schwer zu verstehen.
 
jeder einzelne Erbe hat übrigens das Recht, ein Testament juristisch auf seine eigenen Kosten anzufechten.
Das ist dann ein rechtliches Vorgehen gegen das Testament und muss begründet sein, wobei notarielle Testamente in der Regel unangreifbar sind.
 
Ich sehe mich nicht im Stande zu beurteilen, wer von euch beiden "moralisch" im Recht ist. Ich kenne ihre Beweggründe für ihr Vorgehen nicht. Und darum geht es inzwischen ja auch garnicht mehr. Da das Testament nun einmal so ist, wie es ist, wird ein Gericht entsprechend urteilen und Deine Schwester wird diesen Prozess weiter verzögern und es wird Geld für Gutachter und Anwälte drauf gehen, weil ihr euch nicht einigen könnt. Aber vielleicht kannst Du Dich mit ihr auch einfach nicht einigen, weil sie genau daran kein Interesse hat. Warum sie so verbittert und verbiestert ist, ist nicht klar geworden.

Ob es Dir an einer Einsicht fehlt? Wohl nicht, denn die wäre ja einseitig. Ich habe von beiderseitiger Einsicht geschrieben. Ihr könnt euch eben nicht einigen, denn dafür besteht keine Notwendigkeit. Sie ist auf das Geld nicht angewiesen und schlussendlich geht es ja nur noch darum, denn darüber kann ein Gericht urteilen und es verteilen. Fall noch was übrig bleibt.

Es ist nun, wie es ist. "Der Worte sind genug gewechselt". Schade, aber das war es wohl.
 
Zuletzt bearbeitet:
Aber inwieweit wäre die Situation eine andere, wenn es kein Testament gäbe? Die Ausgangslage wäre doch die gleiche - jeder hat Anspruch auf 50%.
wenn kein Testament vorliegt, wird ein Erbschein vom Amtsgericht/Nachlassgericht erstellt auf Antrag der Erben. Das Gericht ermittelt erst die Erben juristisch und kann sich solange Zeit lassen, wie es denkt. Bis dahin haben die Erben keinen Erbnachweis und können nicht gegenüber Banken sagen "ich bin Erbe".
Die Erben müssen Abstammungsnachweise an das Nachlassgericht einreichen, um an ihr Erbe zu kommen, Geburtsurkunde und vielleicht auch Heiratsurkunde der Eltern, wenn die verheiratet waren.
Oben schrieb ich , dass zwei Vermächtnisse im Testament waren, das geht nur mit Testament.
Durch ein Testament bleibt den Erben die Beantragung eines Erbscheins erspart.
Aus nachträglicher Aufarbeitung weiß ich jetzt, dass ein Testament immer besser ist als kein Testament, da es ein Mythos ist, dass das normale Erbrecht alles regelt.
Man kann einfach ein Testament handschriftlich am Küchentisch machen und registriert es für 30€ im Amtsgericht. Kein Notar oder Anwalt erforderlich. Durch die amtliche Sterbeurkunde bekommt das Nachlassgericht dann Nachricht von dem Tod und liest dann das Testament.
 
Zuletzt bearbeitet:
wenn kein Testament vorliegt, wird ein Erbschein vom Amtsgericht/Nachlassgericht erstellt auf Antrag der Erben. Das Gericht ermittelt erst die Erben juristisch und kann sich solange Zeit lassen, wie es denkt.
Das ist zu einfach dargestellt.

Üblicherweise gehen die Personen, die glauben, Erben zu sein, zum Nachlassgericht und beantragen einen Erbschein. Dann prüft das Gericht, ob es noch weitere Berechtigte geben könnte. Indem zum Beispiel geklärt wird, ob es noch eine bestehende Ehe gibt und/oder (weitere) Kinder.

Das geht normalerweise schnell und dann muss der Erbschein ausgestellt werden.

Nur, wenn es komplizierter wird, wird ein Nachlasspfleger bestellt und darüber dann ggf. Erben gesucht.

All das liegt hier doch gar nicht vor. Keinen Witwer und zwei Kinder, die beide hälftig erben. Laut Testament und laut gesetzlicher Erbfolge.
 
ganz schlimm ist wenn mehrere Erben da sind und eine Immobilie im Nachlass ist und kein Testament da ist.
Jeder Sandkorn der Immobilie gehört dann allen Erben gemeinschaftlich, genannt Gesamthandsgemeinschaft.
Es ist ja eine Erbengemeinschaft da, die immer eine Gesamthandsgemeinschaft ist, keine Bruchteillsgemeinschaft.
 
ganz schlimm ist wenn mehrere Erben da sind und eine Immobilie im Nachlass ist und kein Testament da ist.
Jeder Sandkorn der Immobilie gehört dann beiden Erben gemeinschaftlich, genannt Gesamthandsgemeinschaft.
Es ist ja eine Erbengemeinschaft da, die immer eine Gesamthandsgemeinschaft ist, keine Bruchteillsgemeinschaft.
Was genau bringt es Dir eigentlich, über alle möglichen Erbkonstellationen nachzudenken, die allesamt nichts mit Deinem Erbfall zu tun haben?
 
Das ist zu einfach dargestellt.

Üblicherweise gehen die Personen, die glauben, Erben zu sein, zum Nachlassgericht und beantragen einen Erbschein. Dann prüft das Gericht, ob es noch weitere Berechtigte geben könnte. Indem zum Beispiel geklärt wird, ob es noch eine bestehende Ehe gibt und/oder (weitere) Kinder.

Das geht normalerweise schnell und dann muss der Erbschein ausgestellt werden.

Nur, wenn es komplizierter wird, wird ein Nachlasspfleger bestellt und darüber dann ggf. Erben gesucht.

All das liegt hier doch gar nicht vor. Keinen Witwer und zwei Kinder, die beide hälftig erben. Laut Testament und laut gesetzlicher Erbfolge.
Kann schon sein , dass das recht oft gut läuft, das glaube ich.
Der Erblasser weiß oft vorher nicht, dass es komplizierter wird oder nicht.
Manchmal sind entferntere Erben da , die mit rein kommen, mit denen keiner mehr gerechnet hat und wo man teilweise lange verfeindet war ,aber sie sind plötzlich unerwartet Erbe geworden.
Wie verhindert man Probleme?
Durch ein gutes Testament, fällt mir da nur ein oder vorher ein Erbvertrag machen, oder zu Lebzeiten Erbverzicht gegen große Schenkung beim Notar machen, das geht alles.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das ist zu einfach dargestellt.

Üblicherweise gehen die Personen, die glauben, Erben zu sein, zum Nachlassgericht und beantragen einen Erbschein. Dann prüft das Gericht, ob es noch weitere Berechtigte geben könnte. Indem zum Beispiel geklärt wird, ob es noch eine bestehende Ehe gibt und/oder (weitere) Kinder.

Das geht normalerweise schnell und dann muss der Erbschein ausgestellt werden.

Nur, wenn es komplizierter wird, wird ein Nachlasspfleger bestellt und darüber dann ggf. Erben gesucht.

All das liegt hier doch gar nicht vor. Keinen Witwer und zwei Kinder, die beide hälftig erben. Laut Testament und laut gesetzlicher Erbfolge.
das Testament kann ja die Gesetzliche Erbfolge übertrumpfen, bis auf den Pflichtteil, der kann nur durch Pflichteilsentzug oder durch notariellen Pflichtteilsverzicht ausgehebelt werden.
Also meine Mutter hätte ein Tierheim als Erben einsetzen können , dann hätte das Tierheim beiden Erben den Pflichtteil in Geld auszahlen müssen, und die Kinder waren keine Erben geworden, wären enterbt gewesen in dem Beispiel.
Der Erblasser kann souverän machen was er will.
Es kann auch die Stamm Prostituierte als Erbin eingesetzt werden.
Das geht alles.
 

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