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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Auf aktuellem Stand bin ich nicht, vor Jahrzehnten hatten Anwälte da durchaus Spielraum, ob die gesamte Masse als Streitwert betrachtet wird oder ein Teil herausgegriffen wird als eine Art Musterprozess, an dessen Ergebnis sich auch der Rest ortientieren kann.
Die Anwaltskosten fallen dadurch je nach gesamter Masse und Teilbetrag teils erheblich geringer aus.

Da muss man halt einen Anwalt finden, der freiwillig seine Vergütung reduziert, indem er so tut als ginge es um 200.000, wenn es eigentlich um ne Million geht…..Ja, wenn man einen Blöden findet, geht vieles….
 
„Keine Erbengemeinschaft“ gibt es nur, wenn es einen Alleinerben gibt und alle anderen enterbt sind. Ansonsten ist es immer eine Erbengemeinschaft. Und man kann nicht jeden Tisch im Testament unter den Erben aufteilen. Dann hat das Testament 100 Seiten. Wenn man als Erblasser den Eindruck hat, dass die Erben nicht mal den Hausrat auseinandersetzen können oder sich mit einer Immobilie nicht einig werden, kann man die Immobilie ggf noch einem einzelnen Miterben überlassen. Aber den Hausrat genau aufschlüsseln? Und nach einem Jahr hat man ggd neue Gegenstände und alte verkauft? Also wenn man meint, sogar der Hausrat wird zum Problem, sollte man wirklich nur einen Alleinerben einsetzen und den Rest enterben. Und dieses Versäumnis ist wohl auch das, was Deine Schwester ärgert
das schrieb ich ja oben , enterben ist manchmal besser. Das hätte der Notar auch empfehlen können , wenn er den Background gekannt hätte.
Enterben ist nicht automatisch weniger bekommen, da man mit Vermächtnissen arbeiten kann, so dass beide etwa gleich viel erben, auch wenn der eine enterbt ist und keine Erbenstellung hat, aber gleich viel bekommen hat. Das geht und das ist eine sehr gute Lösung.
Das nennt sich strategisches Enterben, ist dann nicht aus Missliebigkeit geschehen.
 
dein Anwalt konnte in dem Fall neben der anwaltlichen Geschäftsgebühr eine anwaltliche Einigungsgebuhr von dir kassieren. Also auch die Einigung mit Anwalt kostet, wenn er das ansetzt. Also bei anwaltlicher Einigung dürfen die doppelt kassieren vom Mandanten.

Doppelt kassieren? Stimmt nicht. Es gibt eine Einigungsgebühr, um Einigungsbemühungen der Anwälte zu honorieren. Ist ja schließlich aufwendiger, in Verhandlungen zu treten und einen Vertrag zu entwerfen.
Aber an einem gerichtlichen Verfahren würde noch mehr verdient werden.

Du bist unzufrieden mit Anwälten, wenn sie ins gerichtliche Verfahren gehen, aber auch dann, wenn sie eine Einigung erarbeiten wegen der Einigungsgebühr. Also kann ein Anwalt in Deinem Fall ja schon gleich nichts richtig machen. Besser das Geld für einen Mediator ausgeben, der auch Jurist ist und 19000 kassiert…naja, das ist auch eine nicht unansehnliche Einigungsgebühr.
 
Da wäre eine Korrespondenz über Anwälte und eine Einigung über die Anwälte und ggf sogar ein gerichtliches Verfahren günstiger gewesen. Wenn man sich beim Mediator nicht einigt, hat man ggf 19000 Euro verbraten und muss dann erst zum Anwalt und vor Gericht. Und für diesen Weg wirbst Du….
ich hab es oben schon erklärt, die Variante "ich verklag dich" wird überbewertet.
Gerade bei Erbfällen ist das eine sogenannte Erbteilungsklage und dafür muss der Klagende einen Teilungsplan vorlegen und dazu muss das Erbe überhaupt teilungsreif sein.
Man muss dann erst daran arbeiten dass das Erbe teilungsreif wird bevor man einem Anwalt beauftragen kann, eine Klage zu schreiben.
Dann ist die Wartezeit bis der Prozess beginnt teilweise 1,5 Jahre.
Dann ist im Prozess ein Richter oder eine Richterin die entschiedet, und zwar kann sie alles machen , auch Sachen die keiner wollte.
Dann kann ein vorgelegter Teilungsplan relativ einfach von der Gegenseite abgelehnt werden und dann ist der Prozess geplatzt und es muss neu geklagt werden.
Bei einer Meditation einigen sich die Parteien bilateral einvernehmlich und mehr Leute reden nicht rein. Da ist viel mehr Selbstautonomie da, die man beim Prozess an die Anwälte und den Richter letztendlich komplett abgibt, und es wird " gewürfelt " was dabei raus kommt.
Hinzu kommt die Möglichkeit einer zweiten Inatanz vor Gericht.
 
Zuletzt bearbeitet:
ich hatte aktuell ein Schiedsamt Schlichtungsverfahren ausgelöst, weil die Schwester 11 Monate nicht mehr reagiert hatte und ich das Konto wo noch 7400€ drauf sind schließen will.
Schiedsamt kostet 90 Euro und hat bei Einigung ein vollstreckbaren Gerichtstitel zur Folge, sehr gut.
Schwester bekam dann Gelben Brief Förmliche Zustellung einer Ladung aber ist nicht erschienen.
Kein Bock.
Sie will sich nicht einigen.
Konto ist noch offen.
Schwester schrieb, es soll erst die letzte Lohnsteuer der Mutter abgegeben werden, auch wenn nicht abgabepflichtig.
Das erledige ich jetzt. Gibt ne Rückzahlung von 840€, das wusste keiner.
Trotzdem sehr schwierig , da Finanzamt sagt, Schwester muss mit unterschreiben, geht nicht i.A.
Schwester wird nur unter ganz großem Terror unterschreiben und erst nach den Sommerferien.
 
Zuletzt bearbeitet:
Moralisch verwerflich ist es aber schon, nach so langer Zeit noch die Hand aufhalten zu wollen, weil die familiäre Verbindung dann doch wieder gut ist. Das mal festzuhalten ist nicht unverschämt, sondern Fakt.
Fakt ist eher, dass man mit solchen Aussagen seine eigenen moralischen Werte anderen überstülpen möchte und zwar ganz ohne irgendwelche Hintergründe zu kennen.

Ich kenne weder die Hintergründe (was alles zwischenmenschlich war) noch den wirklichen Sachverhalt und erlaube mir deshalb keine moralische Meinung.
 
zum Thema unverschämt und dreist, die Schwester hat ein notarielles Testament nicht anerkannt.
Das Testament war im Amtsgericht registriert.
Schwester hatte kein Bock, das Testament gefiel ihr nicht.
Hat es maximalst sabotiert, blockiert und den Miterbe erpresst, weil das möglich war.
 
Offenbar gibt es auf beiden Seiten viele Erwartungen, aber auch viele Verletzungen und zu wenig Verständnis und Mitgefühl. Der Zug scheint dafür "abgefahren". Ja, Deine Schwester verhält sich unversöhnlich und abweisend und sie hat Dein Entgegenkommen wohl eher als Manipulation für Deinen schnellen "Erfolg" gewertet. Da nur Du @Trecker die Einzelheiten und Vorgeschichten kennst und sich "die Karre im Dreck" befindet, wird wohl nur noch die Zeit und Geduld helfen. Moralität und gegenseitige Vorwürfe dürften die Fronten nur noch mehr verhärten.

Ohne beiderseitige Einsicht, geht es eben den juristischen Gang und der ist selten schnell und meistens teuer. Sehr schade, aber ich sehe auch keine Chance, dies anders zu handhaben. Dann drücke ich euch die Daumen, dass noch etwas "Familie" übrig bleibt, wenn das Geld verteilt wurde. Die Chancen dafür stehen schlecht. So kann es gehen.
 
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Offenbar gibt es auf beiden Seiten viele Erwartungen, aber auch viele Verletzungen und zu wenig Verständnis und Mitgefühl. Der Zug scheint dafür "abgefahren". Ja, Deine Schwester verhält sich unversöhnlich und abweisend und sie hat Dein Entgegenkommen wohl eher als Manipulation für Deinen schnellen "Erfolg" gewertet. Da nur Du @Trecker die Einzelheiten und Vorgeschichten kennst und sich "die Karre im Dreck" befindet, wird wohl nur noch die Zeit und Geduld helfen. Moralität und gegenseitige Vorwürfe dürften die Fronten nur noch mehr verhärten.

Ohne beiderseitige Einsicht, geht es eben den juristischen Gang und der ist selten schnell und meistens teuer. Sehr schade, aber ich sehe auch keine Chance, dies anders zu handhaben. Dann drücke ich euch die Daumen, dass noch etwas "Familie" übrig bleibt, wenn das Geld verteilt wurde. Die Chancen dafür stehen schlecht. So kann es gehen.
darf ich nochmal fragen, welche Einsicht du meinst, dass mir fehlen würde?
Da stehe ich dann nämlich echt auf dem Schlauch.
Aber du hast einiges sehr gut für mich übersetzt, was die Schwester mir so nicht richtig ausdrücken kann.
Aber nochmal als Gedanke, ein notarielles Testament ist kein Dokument, wo man nochmal drüber diskutieren kann und sich wie im Lehrerzimmer zusammen hinsetzen kann und gemeinschaftlich, kollektiv, entscheiden kann, wie es nun gemacht wird und wer nun fühlt ob er da zustimmt was da drin steht. Da kann ich schon verlangen , das was da drin steht möchte ich jetzt erledigen und dann ist alles durch und fertig. Im Testament steht, was gemacht werden soll oder wie, aber eben leider mit Spielraum in der Umsetzung.
Auf andere Sachen und Ideen auser was im Testament steht, habe ich ja gar kein Rechtsanspruch gegen die Schwester.
Ich kann mir nicht irgendwas ausdenken und dann von der Schwester fordern.
Mein Recht ist im Testament begründet.
Das Testament zeige ich vor und sage , da steht mein Name, das will ich jetzt haben.
Welche Einsicht fehlt mir?
Das ist mir ganz wichtig jetzt zu lernen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Welche Einsicht fehlt mir?
Die Einsicht, dass ein Testament nur notwendig ist, wenn es nicht 50:50 unter euch beiden Geschwistern geteilt wird. Es wird zu gleichen Teilen geerbt, da ihr in der Erbfolge gleichsteht als Geschwister. Wenn deine Mutter es nicht gewollt hätte, dann wäre ein Testament nötig gewesen.

Darf ich fragen, inwieweit du deiner Schwester proaktiv Geld geschenkt hast?
 

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