Auf aktuellem Stand bin ich nicht, vor Jahrzehnten hatten Anwälte da durchaus Spielraum, ob die gesamte Masse als Streitwert betrachtet wird oder ein Teil herausgegriffen wird als eine Art Musterprozess, an dessen Ergebnis sich auch der Rest ortientieren kann.
Die Anwaltskosten fallen dadurch je nach gesamter Masse und Teilbetrag teils erheblich geringer aus.
Da muss man halt einen Anwalt finden, der freiwillig seine Vergütung reduziert, indem er so tut als ginge es um 200.000, wenn es eigentlich um ne Million geht…..Ja, wenn man einen Blöden findet, geht vieles….