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Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Das kommt doch sehr darauf an, WAS genau im Testament steht?
Es spielt keine Rolle, wie viele "Jahrzehnte" der TE sich verkrümelt hat, der letzte Wunsch der Mutter zählt!


Diese Sätze finde ich recht unverschämt - ganz ohne die letzten Wünsche der Mutter zu kennen und zu berücksichtigen.
Denn darum geht es ja auch in einem Testament: die letzten Wünsche zu erfüllen und nicht darum, was die Schwester oder der TE möchte. Sonst bräuchten wir gar keine Testamente mehr....

Viele alte Leute machen aber einfach kein Testament, zb auch aus Nachlässigkeit oder Faulheit. Rechtlich kommt es darauf nicht an, stimmt. Moralisch verwerflich ist es aber schon, nach so langer Zeit noch die Hand aufhalten zu wollen, weil die familiäre Verbindung dann doch wieder gut ist. Das mal festzuhalten ist nicht unverschämt, sondern Fakt.
 
es gab noch 2 Vermächtnisse von 2 sehr wertvollen Dingen an je 1 Kind, das ist aber schon geklärt nach sehr teurem Streitkampf der Schwester. Mutter hatte im Testament verboten zu streiten, Schwester hat doch gestritten.
Das Testament war zu wenig ausdifferenziert und konnte von einem Erben ultimativ und endlos sabotiert und blockiert werden.
Dies sogar ohne Konsequenzen.
Eins noch, ein Erblasser ist nicht zu Gerechtigkeit unter seinen Erben verpflichtet, er darf die Erben legal ungleich bedenken, ausgenommen Pflichtteil.
Die Erben müssen das fressen, was im Testament angeordnet ist., wenn es rechtskräftig ist. Das Testament ist eine Rechtsvorschrift.
Schwester hatte kein Bock.
Hat das Testament sabotiert wo sie konnte und ihr waren eigene Streitkosten egal , also blind gestritten.
Das Testament war sogar vom Notar erstellt , eine Notarsurkunde. Hat trotzdem zum Teil nicht funktioniert, obwohl der Notar 4 Uniabschlüsse hatte. ich hab den mal besucht ganz kurz, nur Achselzucken, er ist ja raus. Dummer Typ. Aber das gibts halt Fachleute die keine Ahnung haben.

Was genau stand denn im Testament, was fehlerhaft war? Was hätte der Notar genau anders machen müssen?
 
Viele alte Leute machen aber einfach kein Testament, zb auch aus Nachlässigkeit oder Faulheit. Rechtlich kommt es darauf nicht an, stimmt. Moralisch verwerflich ist es aber schon, nach so langer Zeit noch die Hand aufhalten zu wollen, weil die familiäre Verbindung dann doch wieder gut ist. Das mal festzuhalten ist nicht unverschämt, sondern Fakt.
kommen viele nicht mit klar, dass man sich abgrenzt und dass das dann keine Auswirkung auf das Erbrecht desjenigen hat, der sich abgegrenzt hat.
Jetzt sind hier etliche Moralisten, die fordern anhaltend, wer sich abgrenzt, soll auch Anrechte auf ein Erbe verlieren.
Geht irgendwie Richtung Mittelalter, aber so ist das halt.
 
Was genau stand denn im Testament, was fehlerhaft war? Was hätte der Notar genau anders machen müssen?
Das Testament war juristisch korrekt und auch keine Rechtschreibfehler, keine Zahlenfehler, keine Namensfehler, keine Geburtsdatenfehler. Es war auch nicht veraltet, zum Beispiel 30 Jahre alt , sondern 1 Jahr alt und die Mutter war auch geschäftsfähig als sie es unterschrieb.
Testamente müssen auf den Erbfall angepasst sein und möglichst ausdifferenziert sein und es darf keine Erbengemeinschaft entstehen gelassen werden.
Wenn ja, muss auch drin stehen, wie die Erben wieder auseinander kommen, und bis wann.
Das Testament war viel zu wenig kreativ gut gemacht, sondern lustlos und zu simpel.
Notarhaftung in dem Fall ausgeschlossen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Mutter hatte den Notar verarscht, indem sie nur die Hälfte ihres Vermögens in der Testamentsurkunde angab, das muss ehrlich angegeben werden, damit der Notar dadurch seine Gebühr berechnen kann.
Deutlich zu wenig angeben ist eine Unterverbriefung und macht die ganze Urkunde ungültig.
War also ungültig aber diesen Punkt hat keiner der Erben angebracht.
 
Zuletzt bearbeitet:
der Ansatz , hey geh zum Anwalt, oder "mach Klage" wird teilweise überschätzt.
Anwälte haben eine eigene Agenda und wollen den Fall möglichst monetär lukrativ gestalten. Dies geschieht teilweise durch falsche Beratung, regelmäßig durch bewusste unvollständige Beratung und durch bewusstes Treiben eines Falles in einen Gerichtsprozess.
Anwälte machen teilweise gerne Stunk, wo kein Stunk notwendig ist für eine schlichte Klärung, hinsichtlich wenig Kosten und möglichst schnelle Klärung.
Viele Anwälte hassen auch Meditation und Mediatoren, weil sie ihnen die Mandanten und den Verdienst wegnehmen.

Anwälte prüfen akribisch, welche Ansprüche bestehen und müssen dafür rechnen. Schnell schnell irgendwelche friedlichen Vereinbarungen kann man treffen, aber das geht dann eben zu Lasten einer Partei, ohne dass sie das überhaupt weiß, denn es wurde ja nicht richtig geprüft.

Mediatoren, die nicht zugleich Anwälte sind, haben meist keine Ahnung. Ohne Jura studiert zu haben einen auf Erbrechtler machen zu wollen ist eben schwierig. Aber auch das bemerken die meisten Leute ja gar nicht, denen da eine tolle Vereinigung ohne juristisches Fundament angepriesen wurde.
 
Anwälte prüfen akribisch, welche Ansprüche bestehen und müssen dafür rechnen. Schnell schnell irgendwelche friedlichen Vereinbarungen kann man treffen, aber das geht dann eben zu Lasten einer Partei, ohne dass sie das überhaupt weiß, denn es wurde ja nicht richtig geprüft.

Mediatoren, die nicht zugleich Anwälte sind, haben meist keine Ahnung. Ohne Jura studiert zu haben einen auf Erbrechtler machen zu wollen ist eben schwierig. Aber auch das bemerken die meisten Leute ja gar nicht, denen da eine tolle Vereinigung ohne juristisches Fundament angepriesen wurde.
Der Mediator hat 19.300€ genommen für 5 Monate, wurde nach Stundenlohn berechnet und dann hälftig von jedem Erbe bezahlt. Er war Volljurist und studierter Mediator mit Master in Meditation und 20 Jahre Erfahrung in Meditation.
Schwester war aber überhaupt nicht einigungsbereit.
Hat dem Mediator auch schöne Augen gemacht, damit er auf ihrer Seite steht, was sich aber objektiv im erreichten Endergebnis nicht ausgewirkt hat.
 
Zuletzt bearbeitet:
Das Testament war juristisch korrekt und auch keine Rechtschreibfehler, keine Zahlenfehler, keine Namensfehler, keine Geburtsdatenfehler. Es war auch nicht veraltet, zum Beispiel 30 Jahre alt , sondern 1 Jahr alt und die Mutter war auch geschäftsfähig als sie es unterschrieb.
Testamente müssen auf den Erbfall angepasst sein und möglichst ausdifferenziert sein und es darf keine Erbengemeinschaft entstehen gelassen werden.
Wenn ja, muss auch drin stehen, wie die Erben wieder auseinander kommen, und bis wann.
Das Testament war viel zu wenig kreativ gut gemacht, sondern lustlos und zu simpel.
Notarhaftung in dem Fall ausgeschlossen.

„Keine Erbengemeinschaft“ gibt es nur, wenn es einen Alleinerben gibt und alle anderen enterbt sind. Ansonsten ist es immer eine Erbengemeinschaft. Und man kann nicht jeden Tisch im Testament unter den Erben aufteilen. Dann hat das Testament 100 Seiten. Wenn man als Erblasser den Eindruck hat, dass die Erben nicht mal den Hausrat auseinandersetzen können oder sich mit einer Immobilie nicht einig werden, kann man die Immobilie ggf noch einem einzelnen Miterben überlassen. Aber den Hausrat genau aufschlüsseln? Und nach einem Jahr hat man ggd neue Gegenstände und alte verkauft? Also wenn man meint, sogar der Hausrat wird zum Problem, sollte man wirklich nur einen Alleinerben einsetzen und den Rest enterben. Und dieses Versäumnis ist wohl auch das, was Deine Schwester ärgert
 
Der Mediator hat 19.300€ genommen für 5 Monate. Er war Volljurist und studierter Mediator mit Master in Meditation und 20 Jahre Erfahrung in Meditation.
Schwester war aber überhaupt nicht einigungsbereit.
Hat dem Mediator auch schöne Augen gemacht, damit er auf ihrer Seite steht, was sich aber objektiv im erreichten Endergebnis nicht ausgewirkt hat.

Da wäre eine Korrespondenz über Anwälte und eine Einigung über die Anwälte und ggf sogar ein gerichtliches Verfahren günstiger gewesen. Wenn man sich beim Mediator nicht einigt, hat man ggf 19000 Euro verbraten und muss dann erst zum Anwalt und vor Gericht. Und für diesen Weg wirbst Du….
 

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