Anzeige(1)

  • Liebe Forenteilnehmer,

    Im Sinne einer respektvollen Forenkultur, werden die Moderatoren künftig noch stärker darauf achten, dass ein freundlicher Umgangston untereinander eingehalten wird. Unpassende Off-Topic Beiträge, Verunglimpfungen oder subtile bzw. direkte Provokationen und Unterstellungen oder abwertende Aussagen gegenüber Nutzern haben hier keinen Platz und werden nicht toleriert.

Schwester Miterbin terrorisiert mich nach dem Tod der Mutter

Auf jeden Fall bin ich der Ansicht dass das gesetzliche Erbrecht nicht durch eine Art moralische Erbfolge ersetzt wird.

Wenn es mir jahrelangen Ärger erspart, würde ich das glatt tun und habe ich so gemacht.
Mir war mein Frieden wichtiger und Erinnerungen trage ich in mir, dafür brauche ich keine Gegenstände.
Aber das kann nur jeder für sich entscheiden.
 
Ich habe nicht alles gelesen. Aber der Vater ist in der frühen Kindheit von @Trecker durch einen Unfall (?) gestorben. Extrem wichtig scheint hier die Sammlung des Vaters zu sein, die nur @Trecker anscheinend interessiert, nicht aber die Schwester. Nachteilig ist natürlich, dass wir hier nur eine einseitige Meinung präsentiert bekommen können,
die Schwester hat sich für die Sammlung nie interessiert, aber jetzt plötzlich nach dem Tod der Mutter, genau spezifisch die wenigen Dinge, die ich haben wollte, wollte sie mit Rotz und Wasser haben, durfte ich nicht haben, bzw nur wenn die Schwester nach Übergang in mein Eigentum dann noch wieder ausleihen darf.
Die Schwester hatte Jahrzehntelang Zeit und bis 8,5 Monate nach dem Tod Zeit alles insgesamt durchzusehen. Hat sie nie gemacht. Es sollte alles eingelagert werden ungeteilt.
Zerfressen vonnNeid und Missgunst und Verweigerung.
Den Begriff passiv aggressives Verhalten kannte ich gottseidank und konnte das nach einiger Zeit aber erst einordnen.
Schwester hat von mir ca. 100 Umzugskisten, alle Möbel und alles bekommen, nur 6 Kisten wollte ich.
Nein, sie war unzufrieden.
Ich kann nichts dafür wenn sie unzufrieden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Nicht unbedingt. Ich habe mich z.B. nach Beratung mit meinem Anwalt auf eine Entschädigung mit der Summe x durch den Beklagten geeinigt. Es muss also nicht immer zu einem Prozess kommen.
dein Anwalt konnte in dem Fall neben der anwaltlichen Geschäftsgebühr eine anwaltliche Einigungsgebuhr von dir kassieren. Also auch die Einigung mit Anwalt kostet, wenn er das ansetzt. Also bei anwaltlicher Einigung dürfen die doppelt kassieren vom Mandanten.
 
im Zuge dieses Erbstreits hab ich von Leuten erfahren, dass es immer wieder normal ist , dass sich Erben um einen gelben und roten Eierbecher streiten, weil die früher immer die eine Person benutzt hat.
Auch bei Scheidung streiten sich zwei Ärzte seit 5-7 Jahren um ein Bügeleisen.
Ist alles vollkommen normal und nicht so selten.
 
folgende Situation ist noch offen in der Erbengemeinschaft: Schwester hat einen optionalen Leihvertrag über meine geerbte Dinge, und ein Konto mit 7400 Euro ist noch offen.
Schwester will das Konto nicht geschenkt , sonder. will die Ausleihe irgendwann beginnen.
Ich habe meinerseits einen Rechtsanspruch auf Kontosxbließung und Auszahlung von 3700 € an mich.
Das Geld brauche ich nicht notwendigerweise.
Frage: Konto vergessen und bis zum Lebensende offen lassen und mein Leben leben, Kontogebühr 10€/Monat
oder Schwester mit Anwalt anschreiben, heißt dem blockierten Geld auf dem Konto noch frisches Geld hinterher werfen.
 
Zuletzt bearbeitet:
im Zuge dieses Erbstreits hab ich von Leuten erfahren, dass es immer wieder normal ist , dass sich Erben um einen gelben und roten Eierbecher streiten, weil die früher immer die eine Person benutzt hat.
Auch bei Scheidung streiten sich zwei Ärzte seit 5-7 Jahren um ein Bügeleisen.
Ist alles vollkommen normal und nicht so selten.
Bei solchen Sachen zeigt sich immer, mit was für eine Art von Mensch du es “tatsächlich” zu tun hast.
Bis so etwas eintrifft, kann man es sich selber gar nicht vorstellen.
 
Schwester ist mMn tief traumatisiert wegen dem Tod ihres Vaters als 4jährige. Unaufgearbeitete Trauer kann krank machen oder Persönlichkeitsstörung.
Zusätzlich hat die Mutter sie manipuliert , in die Höhe, in den Supererfolg, auf Leistung, das ist zwar gesellschaftlich anerkannt, aber das ist auch eine Manipulation , weg vom Selbst, die eine innere Leere hinterlässt.
Mich hatte sie in die Gosse manipuliert, ich war auch mal 1 Jahr obdachlos vor 20 Jahren. Mutter sagte immer , du landest in der Gosse und hat auch einmal was gesagt , warst du auf dem Strich und andere Sachen.
Mutter hatte in den letzten Jahren Altersmilde, Altersreue.
Sie hatte mir 10 Jahre lang emails geschrieben, du fehlst mir, ich brauch dich, ich will dich umarmen, komm übernachte doch bei mir.
Mein Therapeut sagte mal, sie Mutter verwechselt da was.
 
Klar darfst du dich trennen.
Es ist nur schwer nachvollziehbar, wie du über deine Schwester urteilst, ohne sie zu kennen.
Aufgrund dieser Trennung bestand ja kein Kontakt mehr.
Ich denke, wir können dir hier nicht helfen.
Nur ein Fachanwalt für Erbrecht kann das.

Also wenn man jemanden gründlich kennenlernt, dann in so einer Erbauseinandersetzung. Und die läuft ja schon seit einiger Zeit. Ergo, Trecker kennt seine Schwester nun mehr als zur Genüge. Auch wird noch ein Restwissen über die Person, die sie vor 20 Jahren war, vorhanden sein. Da dürfte sich schon einiges abgezeichnet haben, was nun voll zu Tage tritt.
Ich stimme dir aber zu, dass wir hier Trecker kaum helfen können, da es sich hier nicht um ein Fachforum für Erbschaftsangelegenheiten handelt (falls es sowas überhaupt geben sollte, dürften die vermutlich auch keine echten Empfehlungen aussprechen, weil wegen Schutz der anwaltlichen Tätigkeit in diesem Land o. ä.).

@Trecker. Ich bin fast durch mit dem Lesen dieses Fadens. Mir ist aber immer noch nicht klar, was genau du dir von diesem Forum wünscht. Juristischer Beistand fällt ja weg. Ist es emotionale Unterstützung? Soll dir jemand sagen, dass er/sie dich gut verstehen kann, dass du nun darauf beharrst, doch noch irgendetwas Positives von dieser Familie zu bekommen, nachdem du deiner Schwester schon mehr als den halben Weg entgegengekommen bist? Das könnte ich verstehen. Trotzdem wüsste ich gern von dir, was genau du dir von den Mitschreibenden hier wünscht. Aber vielleicht finde ich das ja in den beiden noch verbleibenden Seiten, die ich noch nicht kenne.
 
Eine Erbengemeinschaft entsteht, wenn kein Testament gemacht wurde und es werden, laut Erbfolge, beide Geschwister zu gleichen Teilen beerbt. Beide oder ein Teil kann das Erbe auch ausschlagen.
Du sagst, es gibt ein Testament, damit ihr beide 50:50 bekommt. Das ist Quatsch.
Wenn beide sich das Erbe teilen sollen, ist ein Testament nicht notwendig, denn das regelt die Erbfolge.
Wie ist es denn nun bei dir?

Wer hat die Beerdigung der Mutter gezahlt?
Gab es noch laufende Versicherungen oder Sparbücher?
 

Anzeige (6)

Autor Ähnliche Themen Forum Antworten Datum
M Schwester reisst gerade alles an sich Familie 24
S Mit Schwester in Psychiatrie telefonieren. Familie 15
Mary14 Schwester informieren? Familie 46

Ähnliche Themen

Anzeige (6)

Anzeige(8)

Regeln Hilfe Benutzer

Du bist keinem Raum beigetreten.

      Du bist keinem Raum beigetreten.

      Anzeige (2)

      Oben