Es wäre also möglich, wenn das ganze in Bar getätigt würde, verstehe ich das richtig?
VORSICHT!
Hallo erstmal,
ich falle wieder mit der Türe ins Haus
Sorry dafür.
Es ist absolut nicht richtig, dass eine Person nach Ihrem Ableben mit dem Geld machen kann was sie will, also vererben kann an wem sie will.
Es gibt eine gesetzliche Erbfolge: Du hast 3 Kinder... Du kannst nicht dem Lieblingskind alles geben und den andren beiden nichts. Jedem steht ein Pflichtteil zu. Auch wenn er dem Erblasser zu Lebzeiten total vernachlässigt hat und nicht besucht hat etc.
Außer, der Erblasser würde vom Beerbten misshandelt werden. Dann kann er ihn enterben, was im Fachchinesisch "Pflichtteilentzug" heißt. Dies sollte aber irgendwo, z.B. mit einem Zeugen dokumentiert werden oder direkt von einem Notar "wasserdicht" gemacht werden!
Nochmal VORSICHT:
Eine Außenstehende Person, die in keiner Verwandtschaftlichen Beziehung zum Erblasser steht, hat einen steuerlichen Freibetrag von min (unter Umständen) 2.000 Euro - max. (die Regel) 20.000 Euro.
Alles was darüber hinaus vererbt/ verschenkt wird untersteht *surprise* in Deutschland der Erbschaftssteuer/ Schenkungssteuer (
https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/erbschaftsteuertabelle/)
Dazu kommt dann auch noch das Geldwäschegesetz, die einige Hürden für das hantieren mit größeren Bargeld bereithält.
Außerdem muss Bargeld, ab einen gewissen Betrag gekennzeichnet und der Transport angemeldet werden (Ich weiß nun allerdings nicht mehr genau, ob das nur bei Grenzübertritten der Fall ist).
Wenn der Erblasser nun 50.000 Euro abhebt und sie dem Bekannten einfach schenkt, dann macht sich der Beschenkte minimal der Steuerhinterziehung strafbar.
Mit dem Fiskus willst Du Dich nicht anlegen!
Ach ja... Außerdem fällt es auch auf, wenn plötzlich eine Riesensumme vom Bargeld vom Konto fehlt. Da der Beschenkte mit Sicherheit kein Unbekannter von der Straße ist, lässt es sich auch sicher ermitteln, wo das Geld hingekommen ist.
Wenn nichts zwischen Erblasser und Beschenkten geschrieben wurde, dann kann dies sogar n Strafverfahren nach sich ziehen (... auch wenn er Unschuldig ist, Aber die Verwandten des Erblassers können bei Verdacht auf Ungereimtheiten den Rechtsanwalt einschalten und sie werden es tun, totsicher)
Die 10 Jahre, wo die Schenkung anfechtbar ist, stimmen. Allerdings gibt es Ausnahmen: Z.B. ERWERBSTÄTIGE Landwirtschaft. Da gibt es einen Stufenplan: 10 Jahre, jedes Jahr wird 1/10 des Schenkungsbetrags aus der Erbmasse entfernt, solange der Beschenkte/ Erbe die Landwirtschaft auch ERWERBSMÄSSIG weiterführt.
Also Du siehst, wie verworren dieses Thema ist!
Wenn den Bekannter (?) Dir Geld vererben will, dann sucht euch einen Notar oder Steuerberater. Dieses Geld ist gut investiert.
Ein Rechtsstreit mit den Hinterbliebenen wird teuerer...
Viel Glück
der F.A.N.T.