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Schenkung via Überweisung vor dem Sterben legal?

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Wer tätigt die
Hallo,
angenommen jemand weiß, dass er bald stirbt und hebt deshalb sein Geld vom Konto ab und verschenkt es an eine nicht verwandte Person. Ist das legal oder haben mögliche Erben trotzdem Anspruch auf das Geld?

Dankeschön fürs Antworten.

Hebst Du das Geld ab? Vollmacht?

Willst Du Dich an der Person bereichern?

Warum solltest Du als nicht verwandte Person Geld bekommen?

Um welche Summe geht's?

Man könnte dich auch im Testament berücksichtigen.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wer tätigt die


Hebst Du das Geld ab? Vollmacht?

Willst Du Dich an der Person bereichern?

Warum solltest Du als nicht verwandte Person Geld bekommen?

Um welche Summe geht's?

Man könnte dich auch im Testament berücksichtigen.
Ich bin bisher davon ausgegangen, dass es sich beim TE um denjenigen handelt, der Geld verschenken will, aber in der TAt kann man den EP auch anders herum lesen: Dass der TE derjenige ist, der Geld geschenkt bekommen soll, oder geschenkt haben will:
Sollte das sorum gedacht sein, möchte ich wirklich ganz deutlich sagen: Lass die Finger davon!
Einen kleinen Geldbetrag geschenkt zu bekommen: Klar- kein Ding! Da spricht nichts dagegen. aber sobald es in relevante Bereich geht, macht man sich schnell der Steuerhinterziehung schuldig.
Unbedingt die Finger weg davon!
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Da bin ich mir halt nicht so sicher - bin ja auch keine Fachfrau und manchmal ist Texte interpretieren von Anwälten und SB auch nicht einfach. Ich hatte es so verstanden - in platt ausgedrückt, dass ich zu Lebenzeiten mit meinem Geld machen kann was ich will. Wenn weg, dann weg = Kinder kriegen nicht mal einen Pflichteil , weil verjuxt.

So habe ich auch die steuerfreie Schenkung verstanden an den Nichtverwandten.

Ich lebe - ich verschmäler mein Vermögen (irrelevant ob für ein Auto, einen Urlaub oder halt Hr. Meier) und wenn ich dann sterbe, könnten meine Kinder diesen (sagen wir halt 20k) Betrag an Herrn Meier nicht anfechten.

Egal ob da der Pflichtteil angekratzt war oder nicht. Aber mag ich auch mißvertanden haben...

Aber sofern es um höhere Summen geht, sollte der TE oder dessen Freund(m,w,d) sich einfach rechtlich absichern. Das wäre das sinnvollste, und auch das was ich tun würde.

(OT- Violetta, der Vater meiner Mutter hat das legal prima hinbekommen, zu Lebzeiten sukzessive sein Vermögen an seine zweite Frau und deren Kinder zu - "übereignen" (verschenken!) und seine leiblichen Kinder gingen in der Tat leer aus. Die jüngste Tochter hat versucht das anzufechten, und fiel damit hinten runter. Ist aber schon zig Jahre her, hat sich bestimmt viel geändert seit jeher...)
Ich denke, der Punkt ist halt der: Wenn man das Geld -so wie in Deinem Beispiel- Stück für Stück verjuxt, dann kann da das FA natürlich schwer nachweisen, dass das einer unerlaubten/unversteuerten Schenkung gleichkommt.
Ein Urlaub hier, eine teure Tasche da: Da kommt schnell was zusammen. Und schon ist ein Vermögen dezimiert. Aber wie will man nachweisen, dass das gezieltes Verjuxen ist und nicht einfach ein persönlocher ausschweifender Lebensstil?
In Deinem Beispiel ging das wohl über Jahre...und dann wird es schwer.

Aber wenn es- wie im EP steht- darum geht, dass jemand in relativ kurzer Zeit sein Geld abhebt und verschenkt ist das natürlich was anderes: Das ist schon auffälliger.

Und mal ehrlich: Wenn es so einfach wäre, würde es ja jeder machen: Kurz vor seinem Tod schnell mal all sein Geld an die Erben verschenken, damit die keine Steuer zahlen müssen oder so...;).

Soweit ich mich richtig erinnere (aber das weiß ich nicht mehr so genau...ist schon ne Weile her) muss man- wenn man das geerbte Vermögen beim FA anzeigt auch angeben, ob man vom Erblasser innerhalb der letzten 10 jahre eine Schenkung erhalten hat (vom Todestag werden 10 Jahre zurückgerechnet und innerhalb dieses Zeitraums musst Du alles angeben) Und wenn man da falsche Angaben macht und es kommt raus hat man echt Ärger an der Backe.

Also wie auch immer: Bitte keine krummen Touren fahren. Das Finanzamt ist nicht so blöd wie es aussieht! Und letzten Endes hat man dann die A****Karte.
In Erbschaftsangelegenheiten habe ich wirklich nur die schlechtesten Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht: Am besten man sichert alles doppelt und dreifach ab, lässt es vom Fachmann (am besten vom Notar) erstellen und betet dann noch 3 Vaterunser, dass das Amt nicht doch noch eine Möglichkeit findet einem das Fell über die Ohren zu ziehen.
Da würde ich wirklich keine Risiken eingehen.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Sollte das jetzt eine Hilfestellung für Steuerhinterziehung sein?
Wenn ja, dann aber sich nicht beschweren, wenn "Steuervermeidung" auch im größeren Umfang bei anderen stattfindet.
ich persönlich finde das undramatisch, weil erbschaftssteuer ein witz ist.

gerne man drüber informieren, da wird einiges zutage kommen, was man lieber nicht weiss bzw nicht wissen WILL (z.b. dass der verwaltungsapparat, der nur für diese steuer existiert, fast die gesamten einnahmen auffrist ;))

tatsache ist, dass jemand, der vererbt, schon zu lebzeiten unmengen an steuern gezahlt hat (MWST, grundsteuer, steuer auf den lohn usw) und dann direkt nochmal, wenns vererbt wird? klassische mehrfach besteuerung. ich kann da jeden verstehen, der alles versucht, dies zu vermeiden.

GENERELL bin ich der meinung, dass man sehr wohl steuern zahlen sollte, da diese das gesamte system am laufen halten (gut, unsere politiker verbrennen die einnahmen auf dümmste art und weise, statt die relevanten felder wie bildung etc maximal zu fördern, aber das ist ein anderes thema) - bei der erbschaftssteuer teile ich diese meinung nicht, die gehört IMO komplett abgeschafft (und der gesamte behördenteil und verwaltungsapparat, der für dieses thema da ist, ebenso - verlieren wird man nichts dabei)


PS. bevor einer mit dem argument der umverteilung kommt : diese umverteilung findet statt. leider aber nicht von reich zu arm (dann könnte ich dieser steuer sogar noch sehr viel abgewinnen) sondern vom erben in die taschen der angestellten (respektive des staatsapparates, der für die erbschaftssteuerangelegenheiten zuständig ist)
 
G

Gelöscht 75427

Gast
Das Finanzamt ist nicht so blöd wie es aussieht! Und letzten Endes hat man dann die A****Karte.
In Erbschaftsangelegenheiten habe ich wirklich nur die schlechtesten Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht: Am besten man sichert alles doppelt und dreifach ab, lässt es vom Fachmann (am besten vom Notar) erstellen und betet dann noch 3 Vaterunser, dass das Amt nicht doch noch eine Möglichkeit findet einem das Fell über die Ohren zu ziehen.
Da würde ich wirklich keine Risiken eingehen.
Jep. Die prüfen bei Verdacht auf Steuerhinterziehung auch größere Bargeldabhebungen nach und suchen die Knete.

Das Strafmaß für Steuerhinterziehung ist m.W.n. ab 50k (edit: hinterzogene Summe) auf dem Niveau des Strafmaßes von Kinderpornographie.

Da würde ich jedenfalls ziemlich vorsichtig sein.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
@Alopecia Inhaltlich sehe ich das genauso wie Du (die Erbschaftssteuer ist ein Mist und gehört unbedingt abgeschafft oder zumindest endlich mal sozialverträglich modifiziert) aber trotzdem ist es halt wichtig, dass man legal bleibt. Aber natürlich sollte man sich auch nicht unnötig rupfen lassen: Also den legalen Spielraum absolut ausloten und den bestmöglichen Weg finden.
Schließlich lotet das Finanzamt seinen Spielraum auch aus und das gerne auch mal maximal zum Ungunsten der Erben.
 

tonytomate

Sehr aktives Mitglied
Grundsätzlich kann Person X die Kohle einfach aus dem Fenster werfen, verschenken, verbrennen, durchs Klo spülen, an xy überweisen etc. Die Frage, die sich stellt ist halt, ob es real ist, dass man jemanden eine Freude machen oder sich X an der Person bereichern und Geld erschleichen will. Sollte das so sein, können die späteren Erben der Sache nachgehen und Betrag X zurückfordern. Testament beim Notar wäre die optimale Lösung, hiermit vermache ich meinem Bekannten x 23,80€. Für mich hört sich der Beitrag vom TE so an als ob er über das Konto des Ablebenden verfügt und sich aus Jux und Dollerei was umbuchen und sich hier rückversichern will.
 
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