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Schenkung via Überweisung vor dem Sterben legal?

G

Gelöscht 79650

Gast
Ich als Erbberechtigte würde der Sache sofort auf den Grund gehen und die Schenkung anfechten. Wäre ja denkbar, dass der Sterbende nicht mehr ganz klar im Kopf war und von einer fremden Person unter falschen Versprechungen eingelullt wurde.
 

Keep Going

Aktives Mitglied
Stimmt, der Titel mit dem Überweisen ist etwas verwirrend. Allerdings geht´s dann ja weiter mit
Hallo,
angenommen jemand weiß, dass er bald stirbt und hebt deshalb sein Geld vom Konto ab und verschenkt es
Wie schon geschrieben wurde, wenn der Empfänger des Bargeldes jetzt nicht von sich aus anfängt sich unklug zu verhalten wie z.B. seinen neuen Sportwagen etc auf Facebook usw zu posten, wird das wohl eher schwierig an das Geld zu kommen.
 

Peter1968

Moderator
Ganz klare Antwort ist doch, um allem Ärger aus dem Weg zu gehen, Schenkungen in Bar tätigen und fertig.
Tatsächlich können Schenkungen auch angefochten werden aber dies geht ja nur wenn mal weiß wohin diese gegangen sind.
Kenne einen Fall da wurde dann ein kleiner Betrag überwiesen und der Größere in Bar verschenkt. So muss der Beschenkte nicht mal lügen wenn er gefragt wird ob er was erhalten hat, sollte dann nur über die Summe schweigen und fertig.
Wo kein Kläger ist, ist auch kein Richter ;)
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Es wäre also möglich, wenn das ganze in Bar getätigt würde, verstehe ich das richtig?
Möglich ist theoretisch alles nur sollte man das Finanzamt nicht unterschätzen.
Es kommt auf die Konstellation an und auf den Betrag.
Also wenn man einen hohen Betrag verschenkt (sagen wir mal 50000), dann ist das schon eine Hausnummer und natürlich wäre das dann eben Steuerhinterziehung. Also eine Straftat (der Beschenkte könnte da schon einige an Problemen bekommen und am Ende kommen in der Folge noch Sachen wie Geldwäsche dazu usw.)
Wenn also jemand plötzlich so viel Kohle in der Jackentasche hat, stellt sich schon die Frage, wo er das her hat.
Also das muss man als Beschenkter schon auch wollen, denn letztlich hätte man dann 50 000 in bar rumliegen, mit denen man nicht so wahnsinnig viel anfangen kann (außer sie in sehr kleinen Portionen auszugeben, so dass es nicht doch irgendwann auffällt.) und man hat eben eine Straftat begangen.
Also bei solchen Summen gibt es eigentlich keinen komplett legalen Weg, die Erben vollständig zu umgehen. Aber vielleicht weiß da ein Steuerberater mehr.
Kommt auch auf die Konstellation an. Also vor WEM soll das Erbe in Sicherheit gebracht werden?
Vor einem Ehepartner wird nochmal deutlich schwerer, als zB vor Kindern. je höher die Summe desto schwerer. Wenn es sich um Summen in den hunderttausendern dreht, wird es wohl komplett unmöglich: Das stellt dann auch die Bank Fragen, wenn man so viel in bar abheben möchte.
Es kommt auch drauf an, wie hartnäckig dann die entsprechenden "Enterbten" sind. Wenn die den Beschenkten kennen oder sich ausmalen könnten, wo das Geld gelandet ist, käme man ganz schnell dahinter. Und beim FA falsche Angaben zu machen kann echt ernst ausgehen.
Würde davon abraten, etwas illegales zu machen und lieber den Rat eines Fachmanns einholen, wie man auf legalem Weg das ganze anpacken kann.
Evtl gibt es Möglichkeiten...
 
D

Der Realist

Gast
Ja ist so ne Sache. Stimmt zwar, was Violetta schreibt. Wenn der Erblasser allerdings 50.000 euro in bar verschenkt und niemand weiß an wen der Betrag gegangen ist.............dann wirds wohl schwierig fürs Finanzamt oder andere Erben.
Sollte das jetzt eine Hilfestellung für Steuerhinterziehung sein?
Wenn ja, dann aber sich nicht beschweren, wenn "Steuervermeidung" auch im größeren Umfang bei anderen stattfindet.
 
D

Der Realist

Gast
Aber vielleicht weiß da ein Steuerberater mehr.
Ordentliche Steuerberater werden ganz bestimmt keinen Weg aufzeigen, wie man Steuerhinterziehung betreibt, ausser vielleicht du bietest ihm soviel Geld, dass er seinen Beruf und sein Ansehen an den Nagel hängt.

Eine Steuerberater hilft in Steuerangelegenheiten und den damit tangierenden Rechtsfragen, mit dem Ziel eine ordnungsgemäße Steuerklärung abzugeben. Die natürlich die möglichst geringstmögliche, sinnvolle Steuerlast zur Folge hat. Und dies natürlich im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Dazu gehören auch entsprechende Alternativen bei der Gestaltung.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Ordentliche Steuerberater werden ganz bestimmt keinen Weg aufzeigen, wie man Steuerhinterziehung betreibt, ausser vielleicht du bietest ihm soviel Geld, dass er seinen Beruf und sein Ansehen an den Nagel hängt.
Das meine ich nicht: Ein guter Steuerberater wird aber vielleicht wege finden, die legalen Möglichkeit so gut es geht auszuschöpfen und eben das Optimum herauszuholen.
Ein vollständiges Enterben von Kindern und Ehepartner ist in der Regel nicht möglich, aber natürlich gibt es Möglichkeiten, gute Freunde oder ähnliche mitzubedenken, den Erben nur dne Pflichtteil (und eben nicht den ganzen Kuchen) zukommen zu lassen usw. Aber sowas muss dann unbedingt ordentlich und korrekt gestaltet werden, damit es eben nicht anfechtbar ist oder hinterher Probleme bereitet.
Je nachdem, wie die Konstellation hier ist, macht es schon Sinn, sich mit einem Fachmann dabei helfen zu lassen, sein Testament zu gestalten.

Wenn man jemandem das Geld einfach so schenkt, macht man ihn entweder zum Steuerhinterzieher (und sowas kommt eben doch immer wieder raus), oder aber, derjenige ist ehrlich und gibt es dann halt doch korrekt an und verliert es dann unter Umständen wieder: Besser gleich korrekt und fachmännisch rangehen. Erspart ne Menge Ärger.
 

Violetta Valerie

Moderator
Teammitglied
Wenn ich es richtig interpretiert habe, können völlig legal 20k an den Nicht-Verwandten verschenkt werden und spätere Erben können das nicht anfechten.
Man kann auch größere Beträge legal an nicht-Verwandte schenken: Die müssen halt dann nur ziemlich heftig Steuer blechen. Und man muss beachten, ob in der gesetzlichen Erbfolge kein andere Ansprüche hätte (was hier ja der Fall zu sein scheint)
20 000 gilt nur für nicht Verwandte - ja. ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass der TE sein Geld nicht an jemanden verschenken will, der sowieso in erster Reihe erbberechtigt wäre, sondern an jemanden, der weiter entfernt verwandt ist, oder gar nicht;).
also ja, man kann 20 000 völlig legal verschenken, jedoch nur, wenn das nicht der hauptteil des Vermögens ist und nicht den Pflichtteil des Gesamterbes ankratzt.
Also nehmen wir an, der TE hat ein Kind das er nicht beerben will und 100 000 Euro Vermögen: Dann könnte er -soweit ich weiß- das entsprechend festlegen, dass das Kind nur den Pflichtteil bekommt und der beste Kumpel, den Rest (also 50 000 Euro von denen er dann 20 000 nicht versteuern müsste- den rest leider schon, was ungefähr so 10 000 Steuern wären).
Wenn er jetzt aber nur 20 000 an Vermögen hat und sein Kind zumindest den Pflichtteil haben will (also 10 000) so muss man das beachten und der Kumpel könnte 10 000 bekommen (die aber dann wenigstens komplett steurfrei.)
Wenn der TE aber NICHTS festlegt und dem Kumpel zB die 20 000 bar schenkt und das kommt raus, kann das Kind die Schenkung anfechten und evtl den vollen Betrag zurückfordern.
So ist zumindest mein Kenntnisstand.
Wenn man etwas möchte, das außerhalb der gesetzlichen Erbfolge liegt sollte man das unbedingt korrekt festhalten- am besten mit Fachmann.

Wenn man Vermögen wirklich steuerfrei und frei vom Zugriff durch unliebsame Erbberechtigte weitergeben will, müss man das frühzeitig machen: Also mehr als 10 Jahre bevor man stirbt (Steuerfrei kann man alle 10 jahre den Freibetrag geschenkt bekommen). Aber wer schenkt schon einem Freund mal eben 20 000 Euro, wenn man davon ausgeht, dass man noch mindestens 10 Jahre lebt?
 

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