Da bin ich mir halt nicht so sicher - bin ja auch keine Fachfrau und manchmal ist Texte interpretieren von Anwälten und SB auch nicht einfach. Ich hatte es so verstanden - in platt ausgedrückt, dass ich zu Lebenzeiten mit meinem Geld machen kann was ich will. Wenn weg, dann weg = Kinder kriegen nicht mal einen Pflichteil , weil verjuxt.
So habe ich auch die steuerfreie Schenkung verstanden an den Nichtverwandten.
Ich lebe - ich verschmäler mein Vermögen (irrelevant ob für ein Auto, einen Urlaub oder halt Hr. Meier) und wenn ich dann sterbe, könnten meine Kinder diesen (sagen wir halt 20k) Betrag an Herrn Meier nicht anfechten.
Egal ob da der Pflichtteil angekratzt war oder nicht. Aber mag ich auch mißvertanden haben...
Aber sofern es um höhere Summen geht, sollte der TE oder dessen Freund(m,w,d) sich einfach rechtlich absichern. Das wäre das sinnvollste, und auch das was ich tun würde.
(OT- Violetta, der Vater meiner Mutter hat das legal prima hinbekommen, zu Lebzeiten sukzessive sein Vermögen an seine zweite Frau und deren Kinder zu - "übereignen" (verschenken!) und seine leiblichen Kinder gingen in der Tat leer aus. Die jüngste Tochter hat versucht das anzufechten, und fiel damit hinten runter. Ist aber schon zig Jahre her, hat sich bestimmt viel geändert seit jeher...)
Ich denke, der Punkt ist halt der: Wenn man das Geld -so wie in Deinem Beispiel- Stück für Stück verjuxt, dann kann da das FA natürlich schwer nachweisen, dass das einer unerlaubten/unversteuerten Schenkung gleichkommt.
Ein Urlaub hier, eine teure Tasche da: Da kommt schnell was zusammen. Und schon ist ein Vermögen dezimiert. Aber wie will man nachweisen, dass das gezieltes Verjuxen ist und nicht einfach ein persönlocher ausschweifender Lebensstil?
In Deinem Beispiel ging das wohl über Jahre...und dann wird es schwer.
Aber wenn es- wie im EP steht- darum geht, dass jemand in relativ kurzer Zeit sein Geld abhebt und verschenkt ist das natürlich was anderes: Das ist schon auffälliger.
Und mal ehrlich: Wenn es so einfach wäre, würde es ja jeder machen: Kurz vor seinem Tod schnell mal all sein Geld an die Erben verschenken, damit die keine Steuer zahlen müssen oder so...
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Soweit ich mich richtig erinnere (aber das weiß ich nicht mehr so genau...ist schon ne Weile her) muss man- wenn man das geerbte Vermögen beim FA anzeigt auch angeben, ob man vom Erblasser innerhalb der letzten 10 jahre eine Schenkung erhalten hat (vom Todestag werden 10 Jahre zurückgerechnet und innerhalb dieses Zeitraums musst Du alles angeben) Und wenn man da falsche Angaben macht und es kommt raus hat man echt Ärger an der Backe.
Also wie auch immer: Bitte keine krummen Touren fahren. Das Finanzamt ist nicht so blöd wie es aussieht! Und letzten Endes hat man dann die A****Karte.
In Erbschaftsangelegenheiten habe ich wirklich nur die schlechtesten Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht: Am besten man sichert alles doppelt und dreifach ab, lässt es vom Fachmann (am besten vom Notar) erstellen und betet dann noch 3 Vaterunser, dass das Amt nicht doch noch eine Möglichkeit findet einem das Fell über die Ohren zu ziehen.
Da würde ich wirklich keine Risiken eingehen.