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Samstagsarbeit?

G

Gelöscht 117789

Gast

Die Klausel über die Überstunden im vorliegenden Arbeitsvertrag dürfte sowieso unwirksam sein, da die Höchstzahl der Überstunden nicht genannt wird.

Die strengen Vorgaben für angeordnete Überstunden sind auch nicht erfüllt.

Insofern dürfte der Arbeitgeber weder mit der Abmahnung noch der Kündigung im Recht sein und in einem Gerichtsverfahren unterliegen.
 

Guppy

Aktives Mitglied
Ich habe heute mit dem Chef gesprochen und er verweist auf die Betriebsvereinbarung und die Personalabteilung. Aus meiner Sicht darf auch die Betriebsvereinbahrung die Gesetze nicht außer Kraft setzen.
Nur meine Stellung dazu: Für mich gilt die 40 Stundenwoche, aus dieser geht hervor, dass ich Überstunden machen kann. Voraussetzung, diese werden angewiesen. Der Samstag ist für mich kein normaler Arbeitstag, da im Vertrag die 5-Tage-Woche festgelegt ist, es sei, ich bekomme in der Woche die Zeit vorgeschossen. Der AG darf auf keinen Fall die Samstagsarbeit mir als Überstunden anrechnen, auch wenn er der Meinung ist, ich werde die Überstunden schon i-wann abbummeln..

Kann der Arbeitgeber auch Samstagsarbeit anordnen?
Ja, auch das geht auf der Grundlage von § 106 Satz 1 GewO, es sei denn, im Arbeitsvertrag steht ausdrücklich, dass der Arbeitnehmer nur an bestimmten Wochentagen, z.B. von Montag bis Freitag, arbeiten muss.
Quelle: https://www.hensche.de/Ueberstunden_Arbeitsrecht_Ueberstunden.html
 

Guppy

Aktives Mitglied
Nö..


48h wären im Rahmen und 60 bei einem Ausgleich zulässig. Und da der Samstag ein Werktag ist, sind die 48 nicht mal Überstunden.
Ich glaube, du verstehst nicht was ein Werktag ist. Der Samstag als Werktag entfällt, indem im Vertrag 5-Tage-Woche festgehalten ist. Da wir nur von Mo-Fr arbeiten, sind die 5 Tage für mich erledigt. Würde bei mir im AV zum Beispiel Mo-Sa stehen oder 6-Tage-Woche, dann wäre für mich der Samstag ein Werktag. Es sei denn, der AG lässt einen der Tage in der Woche frei und lässt mich am Samstag arbeiten, das wäre eine Möglichkeit. Oder ich verstehe die ganzen Gesetze nicht..
 
G

Gelöscht 119712

Gast
Wenn ihr eine Betriebsvereinbarung habt, dann habt ihr auch einen Betriebsrat. Der ist der richtige Ansprechpartner … und wenn du an deinem Job hängst, wäre ich recht vorsichtig mit dem Verweigern der Samstagsarbeit.
 
G

Gelöscht 117789

Gast
Aber lt. AV ist der Arbeitnehmer bereit Überstunden im zumutbaren Umfang zu leisten. Und das kann auch am Samstag sein …
Wie bereits ausgeführt ist diese Klausel nichtig, wenn keine Obergrenze der Überstunden aufgeführt ist und dazu ist die Anordnung von Überstunden ganz genau zu begründen sonst ist auch die Anordnung unzulässig.
 

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