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Samenspende bereuen

Samenspende an eine klinische Samenbank ist hier zu unterscheiden von "Gefälligkeitsdiensr" im privatem Rahmen. Ersteres ist unproblematisch. Inzwischen auch gesetzlich geregelt, daß es weder Unterhalts- noch Erbteilsansprüche gibt. War früher tatsächlich umstritten, ob per Samenspende gezeugte Kinder Ansprüche anmelden können. Das setzt aber voraus, daß kein anderer rechtlicher Vater da ist. Problematischer ist da die Samenspende unter Freunden, ohne klinischen Hintergrund, wenn jemand z.B. einer alleinstehende Freundin bei Verwirklichung ihres Kinderwunsches hilft.

Ein anderer Vater ist dann nicht mehr da, wenn das Kind diese Vaterschaft anfechtet, ab Kenntniserlangung über die Umstände die gegen eine Vaterschaft sprechen, hat das Kind 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten.

Im Fall Unterhalt bin ich bestraft, im Fall beerben meine Familie.
 
Sorry, aber den Passus das du verpflichtet bist habe ich dort nicht finden können.
Sondern gegen den leiblichen Vater der einer künstlichen Befruchtung zugestimmt hat.
Bitte zitiere mir exakt den Satz der das bekräftigt was du hier vorgibst.
 
Sorry, aber den Passus das du verpflichtet bist habe ich dort nicht finden können.
Sondern gegen den leiblichen Vater der einer künstlichen Befruchtung zugestimmt hat.
Bitte zitiere mir exakt den Satz der das bekräftigt was du hier vorgibst.

Grundsätzlich gilt: Ist der biologische Vater als Vater im Rechtssinne festgestellt, muss er für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Dieses wird ihm gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt, und zwar sogar als Erbe der ersten Ordnung, also gleichrangig neben seinen "eigenen" Kindern oder seiner Ehefrau.

Für Ansprüche gegen den leiblichen Vater bei der Samenspende ist für Spenden vor und nach dem 1. Juli 2018 zu unterscheiden. Seitdem gilt das neue Gesetz zur Samenspende, das eine Feststellung des Samenspenders als Vater bei Vermittlung durch eine Samenbank ausschließt.

Für private Samenspenden und Spenden einer Samenbank vor dem 1. Juli 2018 gilt: Der Samenspender kann als Vater festgestellt werden. Es entstehen dann die oben genannten Ansprüche. Die Ansprüche des Kindes können vertraglich weder von der Mutter, noch von Arzt oder Samenbank ausgeschlossen werden. Die Mutter und deren Partner oder Partnerin können den Samenspender zwar von diesen Verpflichtungen in einer Vereinbarung freistellen. Dies wirkt aber nicht zulasten des Kindes und hilft dem Vater nur, wenn sie selbst leistungsfähig sind. Denn das Gesetz lässt einen Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu. Ändert sich also die wirtschaftliche Lage der Mutter, kann sie trotz vertraglichem Unterhaltsausschluss Ansprüche gegen den Samenspender geltend machen.
 
Jetzt spiel das doch aber mal zu Ende durch.

Damit Du überhaupt als rechtlicher Vater ins Spiel kommen kannst, darf es keinen anderen rechtlichen Vater geben.

Um Dich als biologischen Vater feststellen zu lassen und Dich danach auf Unterhaltspflicht verklagen können, müssen doch verschiedenen Voraussetzungen eintreffen.

Wir können sicher davon ausgehen, dass heterosexuelle Paare, die zu einer Samenspende greifen, entweder verheiratet sind oder dass der Vater anschließend freudig die Vaterschaft anerkennt. Damit gibt es einen rechtlichen Vater und Du bist aus dem Schneider.

Ich gehe davon aus, dass das die Mehrheit sein wird. Sagen wir, statistisch gesehen (zugegeben spekuliert), dass 6 Deiner 10 Kinder in so eine Konstellation geboren wurden. Für die restlichen 4 und den Fall, dass bei den 6 anderen später die Vaterschaft angefochten wird (was rechtlich auch zu prüfen wäre, denn die Männer übernehmen die Vaterschaft ja in dem Wissen, dass eine Samenspende erfolgte), wäre weiterhin der Fall Voraussetzung, dass die rechtlichen Eltern nicht leistungsfähig sind.

Ich wage mal die kühne These, dass es eher die Mittel- und Oberschicht sind, die zur Samenspende greifen. Nicht zuletzt, weil die Kassen diese Behandlung nicht komplett übernehmen und weil es meist beim ersten Versuch nicht klappt. Das heißt, diese Eltern sind leistungsfähig und die Wahrscheinlichkeit, dass sie durch irgendwelche Umstände ihre Leistungsfähigkeit verlieren, ist doch sehr gering.

Also, es ist nicht auszuschließen, dass so ein Fall eintritt. Aber die Wahrscheinlichkeit ist doch sehr, sehr gering.

Und warnen musst Du ja auch nicht mehr, denn die samenspendenden Männer sind nach dem neuen Gesetz ja jetzt vor so etwas geschützt.

Noch einmal meine Frage: wie geht es Dir in Deinem Leben zur Zeit? Ist alles in Ordnung? Bist Du zufrieden?
 
Jetzt spiel das doch aber mal zu Ende durch.

Damit Du überhaupt als rechtlicher Vater ins Spiel kommen kannst, darf es keinen anderen rechtlichen Vater geben.

Um Dich als biologischen Vater feststellen zu lassen und Dich danach auf Unterhaltspflicht verklagen können, müssen doch verschiedenen Voraussetzungen eintreffen.

Wir können sicher davon ausgehen, dass heterosexuelle Paare, die zu einer Samenspende greifen, entweder verheiratet sind oder dass der Vater anschließend freudig die Vaterschaft anerkennt. Damit gibt es einen rechtlichen Vater und Du bist aus dem Schneider.

Ich gehe davon aus, dass das die Mehrheit sein wird. Sagen wir, statistisch gesehen (zugegeben spekuliert), dass 6 Deiner 10 Kinder in so eine Konstellation geboren wurden. Für die restlichen 4 und den Fall, dass bei den 6 anderen später die Vaterschaft angefochten wird (was rechtlich auch zu prüfen wäre, denn die Männer übernehmen die Vaterschaft ja in dem Wissen, dass eine Samenspende erfolgte), wäre weiterhin der Fall Voraussetzung, dass die rechtlichen Eltern nicht leistungsfähig sind.

Ich wage mal die kühne These, dass es eher die Mittel- und Oberschicht sind, die zur Samenspende greifen. Nicht zuletzt, weil die Kassen diese Behandlung nicht komplett übernehmen und weil es meist beim ersten Versuch nicht klappt. Das heißt, diese Eltern sind leistungsfähig und die Wahrscheinlichkeit, dass sie durch irgendwelche Umstände ihre Leistungsfähigkeit verlieren, ist doch sehr gering.

Also, es ist nicht auszuschließen, dass so ein Fall eintritt. Aber die Wahrscheinlichkeit ist doch sehr, sehr gering.

Und warnen musst Du ja auch nicht mehr, denn die samenspendenden Männer sind nach dem neuen Gesetz ja jetzt vor so etwas geschützt.

Noch einmal meine Frage: wie geht es Dir in Deinem Leben zur Zeit? Ist alles in Ordnung? Bist Du zufrieden?

6 Kinder sind nach dem Spenderegistergesetz entstanden. 4 könnten theoretisch die Vaterschaft anfechten. Es geht also um 4. Wobei ich um die restlichen 6 auch nicht glücklich bin. Ich würde kein Spenderkind sein wollen.

Mein Leben war super, bis ich daran gedacht habe was ich da damals für eine Scheiße gemacht habe. Seit dem bin ich sehr traurig. Und habe gar keine Motivation mehr.
 
Grundsätzlich gilt: Ist der biologische Vater als Vater im Rechtssinne festgestellt, muss er für den Unterhalt des Kindes aufkommen. Dieses wird ihm gegenüber erb- und pflichtteilsberechtigt, und zwar sogar als Erbe der ersten Ordnung, also gleichrangig neben seinen "eigenen" Kindern oder seiner Ehefrau.

Für Ansprüche gegen den leiblichen Vater bei der Samenspende ist für Spenden vor und nach dem 1. Juli 2018 zu unterscheiden. Seitdem gilt das neue Gesetz zur Samenspende, das eine Feststellung des Samenspenders als Vater bei Vermittlung durch eine Samenbank ausschließt.

Für private Samenspenden und Spenden einer Samenbank vor dem 1. Juli 2018 gilt: Der Samenspender kann als Vater festgestellt werden. Es entstehen dann die oben genannten Ansprüche. Die Ansprüche des Kindes können vertraglich weder von der Mutter, noch von Arzt oder Samenbank ausgeschlossen werden. Die Mutter und deren Partner oder Partnerin können den Samenspender zwar von diesen Verpflichtungen in einer Vereinbarung freistellen. Dies wirkt aber nicht zulasten des Kindes und hilft dem Vater nur, wenn sie selbst leistungsfähig sind. Denn das Gesetz lässt einen Verzicht auf künftigen Unterhalt nicht zu. Ändert sich also die wirtschaftliche Lage der Mutter, kann sie trotz vertraglichem Unterhaltsausschluss Ansprüche gegen den Samenspender geltend machen.


Lies Dir das mal ganz genau durch, da sind die Antworten für Dich, was die Unterhaltspflicht betrifft.

Woher hast Du eigentlich erfahren, wie viele Kinder entstanden sind?
 
6 Kinder sind nach dem Spenderegistergesetz entstanden. 4 könnten theoretisch die Vaterschaft anfechten. Es geht also um 4. Wobei ich um die restlichen 6 auch nicht glücklich bin. Ich würde kein Spenderkind sein wollen.

Mein Leben war super, bis ich daran gedacht habe was ich da damals für eine Scheiße gemacht habe. Seit dem bin ich sehr traurig. Und habe gar keine Motivation mehr.

Ich will Dir nichts einreden, aber ich bezweifele, dass Dein Leben super war bis Du Dir der möglichen Konsequenzen Deiner Samenspende bewusst wurdest.

Menschen, deren Leben super ist und die keine Probleme haben, werden nicht durch solche hypothetischen Gedankenspiele aus der Bahn geworfen. Selbst wenn einem etwas klar wird, was vorher unerklärlicherweise nicht klar war, kann das zwar zur Irritation führen, wird aber nicht so einen Impact verursachen wie bei Dir.

Wie hast Du den damaligen Burnout überwunden?
 

Lies Dir das mal ganz genau durch, da sind die Antworten für Dich, was die Unterhaltspflicht betrifft.

Woher hast Du eigentlich erfahren, wie viele Kinder entstanden sind?

Man kann nachfragen das sagt einem die Samenbank.
Ja das hab ich schon gelesen. Ist schlecht für mich.
 

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