Hallo zusammen,
danke für die vielen Tipps. Die 1.Mahnung ist raus und der Anwalt ist informiert. Evtl, werde ich sogar Eigenbedarf anmelden. Ich will einfach das der Mieter schnellst möglich zum Ex wird. Habe soeben noch andere schöne Dinge, von meiner Hausverwaltung erfahren, als da wären Lärmbelästigung , Vereinnahmung vom Gemeinschaftsräumen, Unrat in der Tiefgarage etc.
Leider hat sich der ehemalige Eigentürmer, ein alter Herr, wohl länger nicht mehr gekümmert. das war auch der Verkaufsgrund das ihm alles zu viel wurde.
Das Objekt ist ein Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten , schön geschnitten und gelegen in einer florierenden Kleinstadt. Mietraum ist knapp. Ich denke neue Mieter sollten sich schnell finden.
Auch wenn ich jetzt viel negatives erzählt habe, scheinen die Mieter sehr sauber in der eigenen Wohnung zu sein, Immerhin etwas....
Eigenbedarf bei 12 Mieteinheiten durchzuboxen, ist soweit mir bekannt ist, so gut wie unmöglich.
Bzw. wie soll der denn begründet werden?
So, die erste Mahnung ist raus.
Vielleicht zahlt der Mieter ja nun innerhalb der gesetzten Frist, dann ist das erst mal erledigt.
Wenn nicht, 2 Mahnung schicken ggf. mit Mahngebühr, Verwaltungskosten und ankündigen, dass nach 2 fehlenden Monatsmieten eine Räumungsklage ausgesprochen werden kann.
Evtl. noch Ratenzahlung anbieten. Ggf. noch drauf hinweisen, das Wohngeld zu beantragen wäre, wenn die Finanzen bzw. die Einkommen eng sind usw.
Wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann kann die Räumungsklage per Gericht getätigt werden.
Der Mieter erhält dann eine Räumungsklage per Brief (gelber Brief)
Dagegen kann er Widerspruch einlegen oder wenn er es nicht macht, ist das mit der Räumungsklage bestandkräftig, ich meine nach einem Monat.
Widerspricht der Mieter landet die Sache beim Gericht.
Widerspricht er nicht, kann danach schon vollstreckt werden.
Bzw. wenn der Titel vom Gericht ausgesprochen ist.
Der Vollstrecker kommt dann meist mit einem Polizisten in die Wohnung und der Mieter muss nach deren Aufforderung die Wohnung verlassen.
Der Mieter bekommt eine Adresse wo er sich als Wohnungsloser melden kann.
Die persönlichen Sachen werden im Normalfall einen Monat irgendwo eingelagert.
Wenn der Mieter raus ist, wird das Schloss der Wohnung ausgetauscht bzw. erst dann ist es legal.
Die Kosten des Verfahren trägt hierbei eigentlich der Mieter, es sei denn der Einspruch, z. B. gegen dem Eigenbedarf, hat beim Gericht Erfolg.
Wenn er den Prozess verliert oder keinen Einspruch eingelegt hat, er aber kein Geld hat, muss der Vermieter erst mal die Kosten übernehmen.