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säumiger Mieter....

Für den Fall das potentielle, neue Vermieter sich bei dir wegen dieser Familie erkundigen sollten:

Bitte die ganze Story weitergeben. Solche Leute sollten es so schwer wie nur möglich haben. Sollen sie doch im X5 schlafen. Kein Mitleid und kein Erbarmen.
 
Vor allem die 2 (oder waren es 3?) Kinder dieses Mieters müssen endlich auf der Strasse landen. Schliesslixh hätten sie sich auch andere Elrern suchen können.
Mit dieser Denke und diesem völlig überzogenem Mieterschutz sorgt man dafür, dass es kaum mehr Wohnungen gibt. Viele Leute lassen lieber leer stehen und andere bauen gar nicht erst.
Gut gemacht!
 
Vor allem die 2 (oder waren es 3?) Kinder dieses Mieters müssen endlich auf der Strasse landen. Schliesslixh hätten sie sich auch andere Elrern suchen können.

Da gibt es eine ganz einfache Lösung: den Zahlungsverpflichtungen nachkommen.

Geld für ne neue Karre und Urlaub ist ja schließlich auch da. Und so ein asoziales Gesindel sollte zur Rechenschaft gezogen werden.
Darüber hinaus, ob solche Leute überhaupt Kinder großziehen sollten ist auch in Frage zu stellen.
 
Hallo zusammen,
ich bin seit kurzem Vermieter. Jetzt ist es so das mein Mieter nicht zahlt, er habe kein Geld, fährt aber seit kurzem einen X5 aktuelleren Baujahrs, und weilt gerade mit seiner fünfköpfigen Familie im Urlaub.

Was kann ich tun ? Aktuell geht´s um eine KM + Nebenkosten Nachzahlung aus 2024.

Ich kann jeden verstehen der mal in einer Zwangslage ist und bin sicherlich gesprächsbereit. Ich fühle mich grad einfach verarscht !
Räumungsklage. Ich war/ bin mit meinen Mietern nicht zimperlich. Der Bedarf an Wohnungen ist hoch. Mich interessiert der finanzielle Aspekte. Von Schicksalen kann ich mir nichts kaufen und will davon nichts hören.
 
Hallo zusammen,

danke für die vielen Tipps. Die 1.Mahnung ist raus und der Anwalt ist informiert. Evtl, werde ich sogar Eigenbedarf anmelden. Ich will einfach das der Mieter schnellst möglich zum Ex wird. Habe soeben noch andere schöne Dinge, von meiner Hausverwaltung erfahren, als da wären Lärmbelästigung , Vereinnahmung vom Gemeinschaftsräumen, Unrat in der Tiefgarage etc.

Leider hat sich der ehemalige Eigentürmer, ein alter Herr, wohl länger nicht mehr gekümmert. das war auch der Verkaufsgrund das ihm alles zu viel wurde.

Das Objekt ist ein Mehrfamilienhaus mit 12 Einheiten , schön geschnitten und gelegen in einer florierenden Kleinstadt. Mietraum ist knapp. Ich denke neue Mieter sollten sich schnell finden.

Auch wenn ich jetzt viel negatives erzählt habe, scheinen die Mieter sehr sauber in der eigenen Wohnung zu sein, Immerhin etwas....
Eigenbedarf bei 12 Mieteinheiten durchzuboxen, ist soweit mir bekannt ist, so gut wie unmöglich.
Bzw. wie soll der denn begründet werden?

So, die erste Mahnung ist raus.
Vielleicht zahlt der Mieter ja nun innerhalb der gesetzten Frist, dann ist das erst mal erledigt.
Wenn nicht, 2 Mahnung schicken ggf. mit Mahngebühr, Verwaltungskosten und ankündigen, dass nach 2 fehlenden Monatsmieten eine Räumungsklage ausgesprochen werden kann.
Evtl. noch Ratenzahlung anbieten. Ggf. noch drauf hinweisen, das Wohngeld zu beantragen wäre, wenn die Finanzen bzw. die Einkommen eng sind usw.
Wenn er dann immer noch nicht zahlt, dann kann die Räumungsklage per Gericht getätigt werden.
Der Mieter erhält dann eine Räumungsklage per Brief (gelber Brief)
Dagegen kann er Widerspruch einlegen oder wenn er es nicht macht, ist das mit der Räumungsklage bestandkräftig, ich meine nach einem Monat.
Widerspricht der Mieter landet die Sache beim Gericht.
Widerspricht er nicht, kann danach schon vollstreckt werden.
Bzw. wenn der Titel vom Gericht ausgesprochen ist.
Der Vollstrecker kommt dann meist mit einem Polizisten in die Wohnung und der Mieter muss nach deren Aufforderung die Wohnung verlassen.
Der Mieter bekommt eine Adresse wo er sich als Wohnungsloser melden kann.
Die persönlichen Sachen werden im Normalfall einen Monat irgendwo eingelagert.
Wenn der Mieter raus ist, wird das Schloss der Wohnung ausgetauscht bzw. erst dann ist es legal.

Die Kosten des Verfahren trägt hierbei eigentlich der Mieter, es sei denn der Einspruch, z. B. gegen dem Eigenbedarf, hat beim Gericht Erfolg.
Wenn er den Prozess verliert oder keinen Einspruch eingelegt hat, er aber kein Geld hat, muss der Vermieter erst mal die Kosten übernehmen.
 
Zuletzt bearbeitet:
Vielleicht wäre es tatsächlich sinnvoll, Dir die Argumente zu überlegen, die für Eigenbedarf sprechen. Egal, ob du diesen Weg gehen musst oder nicht. Was Du als Info hast, kann Dir - weder heute noch in Jahren - niemand nehmen.

Ist diese Wohnung näher an Deinem Arbeitsplatz?
Näher an nahen Verwandten/Freunden von Dir, die Pflegebedürftig sind?
Aber Achtung: keinesfalls leichtfertig diesen Weg gehen! Falls es geprüft wird und der Wohnungsbesitzer hat seine Mieter "hinter die Fichte geführt", dann bekommt der Vermieter gehörigen Ärger.

Gruß von Grisu
 

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T Mieter, Wohnungsverkauf, Eigenbedarf... Finanzen 34

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