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Rechtskräftige Kündigung

B

Beruflicher_Neustart_2021

Gast
Hallo Ihr lieben,

eine vielleicht bescheuerte Frage an Euch.

Ich möchte beim meinem AG kündigen, ich habe eine Kündigungsfrist drei Monate zum Monatsende.

Jetzt habe ich heute die Kündigung rausgeschickt per Einschreiben mit Rückschein.

Ich glaube das war ein Fehler. Corona bedingt habe ich ganz vergessen das wenige Menschen im Office sind.

Wer wird dann Vor-Ort mein Einschreiben abzeichnen, wenn keiner da ist außer dem Empfang?
Damit das ganze rechtsgültig ist?


Ohh.... man nicht mal das kündigen verläuft nach Plan, beim neuen AG habe ich schon unterschrieben.

Soll ich einen zweiten Brief losschicken ohne Einschreiben?
 

Chichiri

Aktives Mitglied
Es ist doch jemand am Empfang... die Person wird unterschreiben und es intern weiterleiten.
Du könntest es auch nochmal ausdrucken und unterschreiben und einscannen und an deinen Chef+Personalabteilung per Mail schicken und in die Mail reinschreiben, dass du es ebenfalls auf dem Postweg geschickt hast.
 

weidebirke

Urgestein
Nein, der Empfang kann ja den Erhalt quittieren und damit gilt es als zugestellt.

Du müsstest eine Kündigung nicht einmal so abgesichert versenden.

Wie Dein Arbeitgeber sicher stellt, dass er auch unter diesen Bedingungen seine Post zeitnah erhält,, obliegt nicht Deiner Verantwortung.
 

Geißblatt67

Sehr aktives Mitglied
Was ist deine Sorge, am Empfang ist ja wohl jemand?

Siehe Deutsche Post zum Thema Einschreiben:

"Als Empfänger gelten:
  • Natürliche Personen
  • Vertreter einer juristische Person (z.B. GmbH, Aktiengesellschaft /Behörde, Anstalt des öffentlichen Rechts)
Als Empfangsbevollmächtigte gelten:
  • vom Empfänger schriftlich Bevollmächtigte
Als Ersatzempfänger gelten:
  • In den Räumen des Empfängers anwesende Angehörige des Empfängers
  • Andere in den Räumen des Empfängers anwesende Personen bei denen angenommen werden kann, dass sie zur Entgegennahme berechtigt sind"
 
B

Beruflicher_Neustart_2021

Gast
Hallo an alle zusammen,

die Panik dich ich schiebe habe ich durch Artikel lesen im Internet erhalten.
"Probleme bei Kündigungen per Einschreiben/Rückschein".

Die Postfrau meinte das wäre so am sichersten. Ja, wenn die Post zugestellt wird an den Empfängerkreis. Aufgrund von Corona sind aber alle im Home-Office.

Der Empfang ist marginal besetzt.

Was macht der Postbote dann wenn er keinen zur Unterschrift antrifft, selbst unterschreiben?


Und aus Panik habe ich es glaube ich noch schlimmer gemacht.

Ich habe jetzt noch eine Kündigung per Einwurfeinschreiben rausgehauen.
Damit sind jetzt zwei Kündigungen auf dem Weg.


Ich habe bereits zum 01.07 bei einem neuen AG unterschrieben.

Daher muss die Kündigung zum Ende des Monats greifen.

Was macht die Person aber wenn Sie zwei Kündigungen in der Hand hält?

Ich blöd Mann.
 

momo28

Moderator
Teammitglied
Wenn du ganz sicher sein willst, kannst du die Kündigung einfach noch einmal per normalem Brief abschicken. In dem Moment, in dem sie bei deinem Arbeitgeber im Briefkasten oder Postfach landet, gilt sie als zugestellt.
 
B

Beruflicher_Neustart_2021

Gast
Hallo Momo28,

ja es sind jetzt zwei Briefe unterwegs:

- Einwurfeinschreiben
- Einschreiben per Einschreiben/Rückschein

Im Internet steht das die Art der Einschreiben/Rückschein problematisch sein kann.

Und da wir Ende des Monats haben und ich bereits den neuen AG unterschrieben habe, bin ich in Panik verfallen. Unsere Zentrale ist in München und Corona bedingt (zum Kotzen ich kann es nicht mehr hören/lesen) ist das Office wenig besetzt.

Deswegen schiebe ich gerade Panik das Einschreiben per Einschreiben/Rückschein keiner gegenzeichnen kann und ich dann ein Problem habe.

Daher habe ich aus Panik noch eine zweite Kündigung per Einwurfeinschreiben hinterhergejagt (heute).

Hört sich zwar blöd an ist aber so, ich habe keinen Bock mit meinen aktuellen AG auf einen Rechtsstreit über Kündigungsfristen.

Merke gerade das ich lange im Betrieb war und noch nie Übung hatte mit Kündigung.

Hoffe das einer der Briefe ankommt und es keinen Probleme wegen zwei Kündigungen gibt.
 

Alopecia

Aktives Mitglied
Nein, der Empfang kann ja den Erhalt quittieren und damit gilt es als zugestellt.

Du müsstest eine Kündigung nicht einmal so abgesichert versenden.

Wie Dein Arbeitgeber sicher stellt, dass er auch unter diesen Bedingungen seine Post zeitnah erhält,, obliegt nicht Deiner Verantwortung.
ein kleiner Widerspruch hier : falls du mit dem markierten meinst, dass ein normaler brief ausreichend ist, würde ich gerne widersprechen. natürlich MUSS man eine kündigung absichern (-> einschreiben, details weiter unten), sonst siehst du ruck-zuck alt aus. hast ja keinerlei beweis in der hand, ob zustellung erfolgt ist. gültig wäre ein normaler brief natürlich, aber beweise = niente und im streitfall ein dickes problem.

Der mögliche nachteil bei Einschreiben mit Rückschein ist, dass der Empfänger theoretisch verweigern kann zu unterschreiben, dann kommt alles zurück, und mit pech ist dann die frist abgelaufen... Daher wird auch generell empfohlen, solche Schreiben per EINSCHREIBEN EINWURF abzuschicken. der einwurf wird dir garantiert (vom zusteller) und eine solche kündigung gilt als ERFOLGT.

der vormals geäusserte tipp per fax (oder email) zu kündigen ist nur dann gültig, wenn es keiner (gesetzlichen) schriftform bedarf. dies ist im ARBEITSRECHT nicht der fall. dort braucht es explizit die schriftform, also ist eine kündigung per fax genauso wie eine per email UNGÜLTIG.

lieber TE, wenn du auf nummer sicher gehen willst, schickst du noch eine, diesmal einschreiben EINWURF. alles andere macht keinen sinn (ohne einschreiben hast du KEINERLEI BEWEIS!)
 
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